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    Stadtverwaltung Neustadt

    Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)
    Ritterstraße 5-9
    35279 Neustadt (Hessen)

    Telefon: 06692 89-0
     

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    Stadt Neustadt (Hessen):

    Telefon: +49 160 99 60 27 79

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    Terminvereinbarung für das Rathaus und Einwohnermeldeamt

    Bitte beachten Sie!

    Montagnachmittag, Mittwoch und Donnerstagvormittag ist das Einwohnermeldeamt geschlossen.

    Damit für Sie keine Wartezeiten entstehen, bedienen wir Sie zu den Öffnungszeiten grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung.

    Wichtig: Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Bei Verspätung können wir nicht gewährleisten, dass wir Sie, wegen der Folgetermine, noch bedienen können. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes sind unter den Telefonnummern

    +49 6692 89-34,  +49 6692 89-35  und  +49 6692 89-24

    zu erreichen.

    Einen Terminwunsch können Sie jederzeit bequem online, oder auch auf den Anrufbeantwortern dieser Anschlüsse hinterlassen. Wir rufen Sie zurück.

    Onlineterminvereinbarung

    Öffnungszeiten Rathaus

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 17:30 Uhr
    Mittwoch  geschlossen 
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 16:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt

    Montag 08:00 – 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
    14:00 – 17:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr
    Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
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Leben in Neustadt (Hessen)

Heiraten in Neustadt

Heiraten in Neustadt - was ist zu beachten

Die Eheschließung ist zunächst beim Standesamt anzumelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bestehen mehrere Wohnsitze hat man eine Wahlmöglichkeit.

Bei der Anmeldung der Eheschließung erfolgt die Erfassung der persönlichen Daten der Verlobten, weiterhin dient sie der Prüfung auf evtl. vorhandene Ehehindernisse

Hinsichtlich der für die Anmeldung der Eheschließung notwendigen Unterlagen empfehlen wir, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen. Dies ist sinnvoll, da wegen der Vielzahl möglicher Konstellationen (z.B. Vorehen der Verlobten, Beachtung ausländischen Rechts usw.) jeweils unterschiedliche Urkunden und Nachweise benötigt werden.

Das Standesamt der Eheschließung kann von den Verlobten frei gewählt werden. Soll die Trauung nicht an dem Standesamt stattfinden, welches die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen hat, werden die Unterlagen von dort an das gewünschte Eheschließungsstandesamt weitergeleitet.

Das Standesamt Neustadt (Hessen) bietet drei Räumlichkeiten, in denen die standesamtliche Trauung stattfinden kann:

Außenansicht des Rathauses der Stadt Neustadt

Historisches Rathaus am Marktplatz

Das Trauzimmer bietet Platz für bis zu 40 Personen. Der große Saal im Erdgeschoss kann für einen Empfang im Anschluss an die Eheschließung angemietet werden.

Außenansicht des Junker Hanseturms in Neustadt

Junker–Hansen–Turm

An standesamtlichen Trauungen im größten Fachwerkrundbau der Welt können insgesamt max. 20 Personen teilnehmen.

Trauzimmer DGH Stadtteil Momberg

Dorfgemeinschaftshaus Momberg

Das Dorfgemeinschaftshaus im Stadtteil Momberg verfügt über einen Personenaufzug. Dies bietet insbesondere Gästen mit Gehbehinderung die Möglichkeit, barrierefrei das Trauzimmer im Obergeschoss zu erreichen, welches Platz für bis zu 30 Personen bietet.

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