Wiederkehrende Straßenbeiträge - Rechtliche Grundlagen für die Einführung sollen 2019 geschaffen werden
Die Finanzierung des kommunalen Straßenbaues in Hessen ist nach einer Änderung des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) und der Gemeindehaushaltsverordnung vom Juni 2018 nun die Aufgabe jeder Kommune selbst. Die Pflicht zur Beitragserhebung für den kommunalen Straßenbau ist damit entfallen. Die Kommunen können frei entscheiden, ob und ggf. nach welchem System sie Straßenbeiträge erheben.
In der Vergangenheit wurden in Neustadt – wie wohl in den meisten anderen hessischen Städten und Gemeinden auch – nur die Eigentümer, deren Grundstücke von dem grundhaft zu sanierenden Straßenzug erschlossen wurden, zu den Baukosten herangezogen. Diese Art der Veranlagung wäre im übrigen nach wie vor zulässig.
Bereits 2013 folgte das Land dem Beispiel anderer Bundesländer und ermöglichte den Kommunen die Einführung sogenannter Wiederkehrender Straßenbeiträge. Bei diesem Veranlagungssystem wird eine Kommune in verschiedene Abrechnungsgebiete aufgeteilt. In Neustadt wären es beispielsweise mit der Kernstadt und den Stadtteilen Mengsberg, Momberg und Speckswinkel vier. Wenn in einem dieser Bereiche Straßenbau stattfindet, dann und nur dann werden alle dortigen Grundstückseigentümer zu den anfallenden Baukosten herangezogen. Wobei es aber verschiedene Freistellungstatbestände gibt. Zum einen sind alle Eigentümer befreit, deren Grundstücke an noch nicht fertigstellten Erschließungsstraßen liegen. Zum anderen können die Eigentümer bis zu 25 Jahre nach der letzten Straßen- bzw. Erschließungsbeitragszahlung freigestellt werden.
In Neustadt diskutierten Stadtverordnetenversammlung, Magistrat und Ortsbeiräte 2016 und 2017 unter Hinzuziehung auswärtiger Experten intensiv über die Thematik und es fanden vier Informationsveranstaltungen für die Bürgerschaft statt.
Im Herbst 2017 wurde dann mit großer Mehrheit die Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge beschlossen. Bürgermeister Thomas Groll fasste dies damals wie folgt zusammen: „Die Änderung des KAG ermöglicht uns einen neuen Weg der Finanzierung des Straßenbaues zu gehen. Im Ergebnis ist dieser gerechter als das bisherige System. Wir wollen aber nicht verschweigen, dass es für einige über die Jahre zu Mehrkosten kommen wird. Da wo viele über eine solidarischere Art der Finanzierung entlastet werden, kommt es für andere zu einer Belastung.“
Ursprünglich sollte die doch recht arbeitsintensive Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge in Neustadt 2018 über die Bühne gehen. Doch wurde im vergangenen Jahr im Hessischen Landtag intensiv über die Frage der Finanzierung des kommunalen Straßenbaues diskutiert und die SPD forderte in ihrem Wahlprogramm die gänzliche Abschaffung der Beitragsfinanzierung und stattdessen eine Pauschalzahlung des Landes – vergleichbar der Regelung in Bayern - an die Städte und Gemeinden, damit diese den Einnahmeausfall kompensieren können.
Nach der Landtagswahl und der Neubildung der Regierung scheint klar, dass es dazu nicht kommen wird. Erfreulich sei nur, dass das Land beschlossen habe, die Kommunen bei der Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge zu unterstützen. Für Neustadt seien dies 90.000 Euro. Ein Betrag der alle Ausgaben für diesen Prozess „gerade so decke“.
In seiner Haushaltsrede 2019 hatte Neustadts Bürgermeister Thomas Groll deutliche Sympathie für den Oppositionsvorschlag erkennen lassen. Er teilt die Auffassung vieler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, dass das Land nun den Kommunen den „schwarzen Peter“ zugeschoben habe.
„Die Bürger lesen, dass Gemeinde X die Straßenbeiträge abgeschafft hat und haben nun natürlich eine Erwartungshaltung an ihre Heimatkommune. Dies kann ich verstehen. Muss aber zugleich davor warnen, dies einfach so zu übertragen, denn der Sachverhalt ist kompliziert und manche Beitragsbefreiung kommt dem Bürger in der Folge ggf. teuer zu stehen.“
Auf Landesebene beschäftigt das Thema viele kreisweite Arbeitsgemeinschaften der Bürgermeister, so auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Thomas Groll und seine Kollegin bzw. Kollegen haben daher kürzlich eine Resolution nach Wiesbaden geschickt, in welcher sie die nun getroffene Regelung äußerst kritisch sehen und sich im Ergebnis für den „bayerischen Weg“ aussprechen.
Mit einer Beispielsrechnung möchte Bürgermeister Groll die Thematik verdeutlichen.
Wenn die grundhafte Sanierung einer kommunalen Straße mit Anliegerverkehr 400.000 Euro kostet, dann trugen bisher nur die direkten Anlieger 75 % der Kosten.
Bei den Wiederkehrenden Straßenbeiträgen wären es zukünftig zwischen 71 und 74 %, da der Beitragssatz zwischen den vier Abrechnungsgebieten je nach Struktur differiert. Es handele sich hier, so Groll, um vorläufige Werte anhand einer Modellberechnung, die sich noch leicht verändern können. Entscheidender Unterschied sei aber, dass grundsätzlich alle Anlieger in einem Abrechnungsgebiet herangezogen werden, was natürlich zu eher niedrigen Zahlungen führe.
Sollten die Straßenbeiträge gänzlich abgeschafft werden, dann fehlten der Kommune im Beispiel 300.000 Euro. Diese müssten aber kompensiert werden, da die Stadt Neustadt (Hessen) nicht Jahr für Jahr Beträge in dieser Höhe zuschießen könne. 300.000 Euro oder mehr lassen sich nach den Worten des Bürgermeisters im städtischen Haushalt nicht sinnhaft einsparen.
Einige Kommunen, die die Straßenbeiträge abgeschafft haben oder davor stehen, denken daher über eine Erhöhung der Grundsteuer B nach. Dies hält Thomas Groll aus verschiedenen Gründen heraus für den falschen Weg.
„Wir müssten in Neustadt die Grundsteuer B dann um rund 30 % anheben, um den Einnahmeausfall zu kompensieren. Dann gäbe es aber auch keine Befreiungstatbestände mehr und keine Bezirke. Jeder Grundstückseigentümer würde zahlen, unabhängig davon, ob er erst vor 5 oder 10 Jahren für den Straßenbau gezahlt hat oder zu Erschließungsbeiträgen herangezogen wurde. Zudem würde durch diese Maßnahme die Steuerkraft der Kommune verbessert. Erhöhen mehrere Städte und Gemeinden die Grundsteuer B dann verändern sich die Nivellierungssätze, auf deren Grundlage das Land die Gelder für die Kommunen verteilt. Ebenfalls verändert sich die Finanzierung der Kreis- und Schulumlage. Im Ergebnis würde die Kommune drauflegen, denn sie erhielte weniger Schlüsselzuweisungen und müsste höhere Umlagen zahlen. Von der eigentlich für den Straßenbau vorgesehenen Erhöhung bliebe nur wenig in der Kommune. Im Ergebnis käme es zu einer Spirale der Grundsteuererhöhung.
Einige meinen, so Bürgermeister Thomas Groll, eine andere Lösung gefunden zu haben, die den Bürger nicht belaste: 2020 soll die Gewerbesteuerumlage reformiert werden. Es würde dann im Ergebnis mehr Geld bei den Kommunen bleiben.
„Was manche für den Königsweg halten, mag für Kommunen mit großem Gewerbesteueraufkommen ein Lösungsansatz sein, für Kommunen mit wenig Gewerbesteuer wie Neustadt ist es aber uninteressant. Nach der Reform der Gewerbesteuerumlage hätten wir vielleicht 80.000 oder 100.000 Euro mehr in der Kasse, aber wir brauchen wie im Beispiel dargelegt 300.000 Euro. Also bliebe wieder nur die Erhöhung der Grundsteuer, wenn auch nur um 20 %“, so Groll.
Winston Churchill, so Thomas Groll, habe einmal gesagt, die Demokratie sei die schlechteste Staatsform von allen, er kenne aber keine bessere. So ähnlich verhalte es sich mit den Wiederkehrenden Straßenbeiträgen. Wenn das Land nicht doch noch eine Pauschalzahlung an die Kommunen beschließe, dann sehe er nach einer Abwägung des Für und Wider keine andere vernünftigere Möglichkeit, als den beschrittenen Weg fortzuführen und die Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge in den nächsten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung auf den Weg zu bringen.
Da inzwischen einige andere Kommunen in der Region aber entschieden haben, zukünftig keine Straßenbeiträge zu erheben (in der weiteren Finanzierung des kommunalen Straßenbaues aber eher unverbindlich geblieben sind), hält es Bürgermeister Groll für sinnvoll den seinerzeit gefassten Grundsatzbeschluss zu bekräftigen und Magistrat bzw. Verwaltung so einen klaren Handlungsauftrag zur Einführung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge zu geben.
Thomas Groll hat das Thema in den letzten Wochen in den Ortsbeiräten, im Magistrat und in der Sitzung der Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung angesprochen. Widerspruch zu seiner Sichtweise gab es nicht.
Eins ist dem Bürgermeister noch wichtig: Die gegenwärtige Diskussion bezieht sich nur auf die Finanzierung der grundhaften Sanierung von Straßen.
Nicht gemeint ist damit die erstmalige Erschließung. Hier fallen nach wie vor Beiträge für die Anlieger in Höhe von 90% an.