Bekanntmachungen des MZV Biedenkopf
Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf, der ab 1.1.2019 für die Entsorgung der Abfälle in der Stadt Neustadt (Hessen) zuständig ist, bittet um Beachtung folgender Hinweise:
Müllabfuhrkalender der Stadt Neustadt
Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf teilt mit, dass die Abfuhrkalender für 2019 bereits gedruckt sind und durch die Post verteilt werden. Die Zustellung beginnt noch vor Weihnachten, damit die Bürger ihre Kalender spätestens bis Ende Dezember im Briefkasten finden. Ab dem 27. Dezember 2018 kann der Abfuhrkalender 2019 auf der Homepage unter www.mzv-biedenkopf.de/abfuhrkalender online eingesehen und ausgedruckt werden. Der in Neustadt gewohnte Erinnerungs-Service per Mail wird die Bürger auch 2019 an die Abfuhrtermine erinnern. Dieser muss jedoch neu auf unserer Homepage aktiviert werden.
Sperrmüllabfuhr ab dem 01. Januar 2019
Der Beitritt der Stadt Neustadt zum Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
wirkt sich wie folgt auf die Sperrmüllabfuhr aus:
Die Sperrmüllabfuhr ist wie bisher über eine Anmeldekarte zu
beantragen. Diese erhalten Sie kostenlos bei der Stadt Neustadt oder
den Ortsvorstehern. Alternativ können Sie die Anmeldung über die
Homepage des Müllabfuhrzweckverbandes auch online vornehmen
(https://mzv-biedenkopf.de/sperrmuell/).
Sperrmüllabfuhren sind bis zu zwei Mal im Jahr pro angeschlossenen
Haushalt kostenlos. Weitere Abfuhren sind kostenpflichtig. Abgefahren
werden bis zu 10 cbm Sperrgut (haushaltsübliche Menge).
Totalentrümpelungen oder Haushaltsauflösungen sind ausgeschlossen.
Diese müssen direkt über einen Containerdienst auf eigene Kosten
veranlasst werden.
Bitte beachten Sie die Informationen zum Sperrmüll auf unserer
Homepage oder dem beigefügten Hinweisblatt der Terminbestätigung.
Winterfeste Biotonnen
Wie bereits in den letzten Jahren möchten wir Hilfestellungen geben, damit die niedrigen
Temperaturen in den Wintermonaten nicht dazu führen, dass der Inhalt der grünen und
teilweise schwarzen Abfallbehälter anfriert. Werden diese Tonnen geleert, bleibt ein Rest
oder sogar der gesamte Inhalt gefroren in der Tonne zurück. Um dies zu vermeiden, haben
wir diese Tipps für Sie zusammengetragen:
- Legen Sie vor dem Befüllen der Tonne den Boden des Abfallgefäßes mit Papier oder
Pappe aus (bitte kein Hochglanzpapier verwenden). Zwar gehört Papier grundsätzlich
in die blaue Tonne, in kleinen Mengen ist es jedoch in der Biotonne unbedenklich.
- Die unterste Schicht in Ihrer Tonne sollte aus trockenem Abfall bestehen. Im Handel
sind außerdem auch Papiersäcke erhältlich mit denen Sie Ihre Tonne auskleiden
können. Auch das Aufschichten mit Holzspänen oder Astschnitt eignet sich zum
Schutz gegen ein Einfrieren.
- Pressen Sie den Inhalt nicht zusammen, sondern achten Sie auf eine möglichst
lockere Befüllung.
- Vermeiden Sie überflüssige Nässe in Ihrer Tonne: Wickeln Sie feuchte Abfälle am
Besten in Papier.
- Bei der Bereitstellung überprüfen Sie Ihre Tonne und versuchen Sie den Inhalt
gegebenenfalls vorsichtig mit einem Stock oder Spaten zu lockern und zu lösen.
Die Müllwerker geben sich große Mühe, Ihre Gefäße zu leeren. Der Abfallbehälter wird
mehrfach kräftig von der Schüttung des Müllfahrzeugs gerüttelt, damit der Inhalt vollständig
in das Fahrzeug fällt. Ist der Inhalt jedoch fest angefroren, bleibt er in der Tonne zurück und
die Entleerung gilt leider als durchgeführt. Es existiert kein Anspruch auf eine Nachleerung.
Daher ist es umso wichtiger, die obigen Tipps zu beachten.
Wird veröffentlicht.
Neustadt (Hessen), den 14. Dezember 2018
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister