Zuschuss „Windeltonne“
Aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) bezuschusst die Stadt Neustadt (Hessen) derzeit Haushalte mit unter dreijährigen Kindern sowie Inkontinenzpatienten dahingehend, dass diesen Haushalten das nächst größere Restmüllgefäß unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Diese Variante wird ab dem 01.01.2019 nicht mehr möglich sein.
Dennoch möchte die Stadt Neustadt (Hessen) diesen Zuschuss den betroffenen Haushalten weiterhin gewähren. Der maximale Zuschuss für die Haushalte wird maximal 62,40 € betragen. Den Haushalten soll die Wahlmöglichkeit gewährt werden, nach Bedarf zusätzliche Müllsäcke beim Bürgerbüro der Stadt Neustadt (Hessen) zu holen (max. 1 Sack pro Monat) bzw. das nächstgrößere Restmüllgefäß zur satzungsgemäßen Mindestgröße (min. 20 l pro Person/Monat) vorzuhalten. Auf Antrag wird im Nachhinein der Zuschuss berechnet und ausgezahlt. Eine genaue Regelung wird im Herbst durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und über die Medien der Stadt Neustadt (Hessen) bekanntgegeben.
Neustadt (Hessen), den 19.06.2018
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister