Fachbereich III - Bauen, Planen und Umwelt

Ritterstraße 5-9

35279 Neustadt (Hessen)

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Herr
Thomas
Dickhaut
Leiter FB III Bauen, Planen, Umwelt
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Frau
Silke
Nauß
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Beschreibung

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
     

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Spezieller Hinweis für - Stadt Neustadt

*** Bitte prüfen Sie anhand der Mitarbeitenden-Übersicht auf der rechten Seite (oder alternativ auf der Liste unter "Downloads"), welcher unserer Mitarbeitenden für Ihre Kommune zuständig ist***

Bevor Sie genauere Pläne machen wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Unter nachfolgendem Link können Sie alle digital verfügbaren Bebauungspläne im Landkreis Marburg-Biedenkopf einsehen:

Bauleitpläne Landkreis Marburg-Biedenkopf | Landkreis Marburg-Biedenkopf

Zuständigkeit

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
 

Weitere Informationen

Spezieller Hinweis für - Stadt Neustadt

Für konkrete Fragen zum Inhalt oder der Auslegung Ihres Bebauungsplanes wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt oder Gemeinde. Die Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf sowie die Stadt Marburg haben die Planungshoheit bezüglich der Festsetzungen von Bebauungsplänen. Befreiungen von diesen Bebauungsplänen können nur im Einvernehmen mit der jeweiligen Kommune in Betracht kommen.