Fachbereich III - Bauen, Planen und Umwelt

Ritterstraße 5-9

35279 Neustadt (Hessen)

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Herr
Thomas
Dickhaut
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Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie berechtigte beauftragte Personen können Auskünfte zu bekannten Bodendenkmälern auf den betreffenden Grundstücken erfragen.

Beschreibung

Die Einsicht in das Denkmalverzeichnis ist gemäß § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz jedermann gestattet.

Die ungefähre Lage und Ordnungsnummer der aktuell bekannten Bodendenkmäler in Hessen (§ 2 Absatz 2 HDSchG) sind für jedermann im öffentlich zugänglichen Geoportal Hessen sichtbar (Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft, INSPIRE). Darüberhinausgehende Auskünfte zu bekannten Bodendenkmälern können Ihnen nur als Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder deren beauftragten Person erteilt werden. Die Berechtigung ist nachzuweisen. Die Anfrage verhält sich ausschließlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege.

  • Denkmalauskunft Mitteilung Bodendenkmal
  • Das Geoportal Hessen gibt eine Übersicht über die Lage der bekannten Bodendenkmäler. Über diese Basisinformation hinausgehende Auskünfte werden nur Personen mit berechtigtem Interesse erteilt. Hierzu dient das vorliegende Formular.
  • Zuständig: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis und/oder
  • Nachweis der Beauftragung mit Vollmacht

Anträge / Formulare

  • Formulare: Online-Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse

Rechtsbehelf

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist bemüht, Ihre Anträge auf Denkmalauskunft möglichst zügig zu prüfen und zu bearbeiten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt dabei stark vom Antragsaufkommen ab.

Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt:

Verfahrensablauf

Füllen Sie den jeweiligen Antrag auf Denkmalauskunft möglichst vollständig aus. Nachdem Ihr Online-Antrag im Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingegangen ist, erhalten Sie –gegebenenfalls nach Prüfung Ihrer Berechtigung – eine Denkmalauskunft an Ihre postalische oder E-Mail-Adresse.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist bemüht, Ihre Anträge auf Denkmalauskunft möglichst zügig zu prüfen und zu bearbeiten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt dabei stark vom Antragsaufkommen ab.

Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt:

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 08.07.2021