Fachbereich II - Bürgerservice

Ritterstraße 5-9

35279 Neustadt (Hessen)

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+49 6692 8944

Herr
Holger
Michel
Fachbereichsleitung FB II - Bürgerservice
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Frau
Birgit
Waßmann
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Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

erforderliche Unterlagen

Antragsunterlagen inkl. Angaben zu: 

  • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person 
  • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers 

Volltext

Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.

Teaser

Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung. 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Hinweise (Besonderheiten)

Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

Typisierung

5

Fristen

Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen. 

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung