Fachbereich II - Bürgerservice

Ritterstraße 5-9

35279 Neustadt (Hessen)

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Telefax:
+49 6692 8944

Frau
Christina
Tepfer
Stellv. Fachbereichsleitung
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Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.

Beschreibung

Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.

erforderliche Unterlagen

Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung am