Fachbereich II - Bürgerservice

Ritterstraße 5-9

35279 Neustadt (Hessen)

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+49 6692 8944

Frau
Christina
Tepfer
Stellv. Fachbereichsleitung
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Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.

Beschreibung

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.

Fristen

Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung am