Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Bürgerservice der Stadt Neustadt (Hessen)
Müllsäcke - Restmüllsäcke
Fachbereich I - zentraler Service und Finanzen
Ritterstraße 5-9
35279 Neustadt (Hessen)
Ansprechpunkt
Volltext
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Spezieller Hinweis für - Stadt Neustadt
Teaser
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Abfallgebühren - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Spezieller Hinweis für - Stadt Neustadt
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Weimar (Lahn) - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Kirchhain - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Neustadt (Hessen) - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Amöneburg - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Ebsdorfergrund - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Stadtallendorf - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Münchhausen - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Steffenberg - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Biedenkopf - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Lahntal - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Cölbe - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Lohra - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Rauschenberg - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Breidenbach - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Bad Endbach - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Wetter (Hessen) - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Angelburg - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Wohratal - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Gladenbach - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Fronhausen - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abfallgebühren in Dautphetal - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
24.9.2013








