Fachbereich II - Bürgerservice

Ritterstraße 5-9

35279 Neustadt (Hessen)

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Telefon: +49 6692 8934
Telefax: +49 6692 8944

Frau
Christina
Tepfer
Stellv. Fachbereichsleitung
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Telefon: +49 6692 89 34

Ansprechpunkt

Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

Volltext

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
 

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

  • Wahlhelfer - Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Fachlich freigegeben am

31.1.2025