Fachbereich II - Bürgerservice

Ritterstraße 5-9

35279 Neustadt (Hessen)

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Telefon: +49 6692 8934
Telefax: +49 6692 8944

Frau
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Diebel
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Telefon: +49 6692 89 35
Frau
Angelika
Zich
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Telefon: +49 6692 89 24

Ansprechpunkt

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Teaser

Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kurztext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

17.12.2020