Fachbereich II - Bürgerservice

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Frau
Angelika
Depperschmidt
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Telefon:
Frau
Fabienne
Diebel
Email:
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Telefon:


Wenn Sie nicht möchten, dass die Meldebehörde Ihren Namen inkl. Doktorgrad und Ihre Anschrift an Adressbuchverlage übermittelt, können Sie dieser Datenübermittlung widersprechen.

Beschreibung

Sie haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre.

zuständige Stelle

Zuständig ist die Meldebehörde der jeweiligen Kommune.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Anträge / Formulare

  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Voraussetzungen

Sie müssen melderechtlich erfasst/registriert sein.

Handlungsgrundlage(n)

§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Bundesmeldegesetz

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Verfahrensablauf

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung Ihrer Adressdaten an Adressbuchverlage formlos zu widersprechen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind oder erheben Sie den Widerspruch im Verwaltungsportal online.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Kosten

Die Eintragung ist kostenlos.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 14.11.2022