Fachbereich II - Bürgerservice

Ritterstraße 5-9

35279 Neustadt (Hessen)

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Telefax:
+49 6692 8944

Frau
Angelika
Depperschmidt
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Frau
Fabienne
Diebel
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Beschreibung

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
     

Zuständigkeit

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Erforderliche Unterlagen

Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

Kosten

Keine.