<span> Bildquelle: </span>Stadt Neustadt (Hessen)
Interkommunale Zusammenarbeit

Seit Juli 2022 arbeiten die Ordnungsbehörden der Städte Kirchhain, Neustadt (Hessen) und Rauschenberg sowie die Gemeinde Wohratal im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zusammen.

BU Foto (von links): Sarah Nagel (Ordnungspolizeibeamtin), Klaudia Maksa (Ordnungspolizeibeamtin), Martina Loth (Ordnungsamt Rauschenberg), Holger Michel (Ordnungsamt Neustadt), Bürgermeister Olaf Hausmann (Kirchhain), Niki Seipp (Ordnungspolizeibeamter), Fachbereichsleiter Gordon Schneider (Ordnungsamt Kirchhain) und Bürgermeister Heiko Dawedeit (Wohratal)

Die Zusammenarbeit beinhaltet neben der Verkehrsüberwachung (ruhender und fließender Verkehr – mit Ausnahme der stationären Messanlagen in Rauschenberg) auch die Aufgabenstellung „Gefährliche Hunde“ nach der Hessischen Hundeverordnung sowie die zentrale Bearbeitung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (z.B. nach Abfallrecht, Melderecht, Lärm, Ortssatzungen etc.). Die Steuerung und Verantwortung für die Kooperation liegt bei der Stadt Kirchhain.

Bei der jährlich stattfindenden Beiratssitzung, an der neben den Vertretern der Städte Kirchhain, Neustadt (Hessen), Rauschenberg und der Gemeinde Wohratal auch die Ordnungspolizeibeamten teilnahmen, wurden die bisherigen Ergebnisse und die Entwicklung der Zusammenarbeit vorgestellt und einige neue Ziele für die Zukunft definiert.

Aufgrund der Einstellung einer weiteren Ordnungspolizeibeamtin konnte die Kontrolldichte seit August 2024 im ruhenden Verkehr und die Anzahl der Messtage im fließenden Verkehr auf 60 Tage für das Jahr 2025 erhöht werden.

Im zweiten Halbjahr 2022 wurden an 18 Messtagen 1.800 Verfahren eingeleitet, im Jahr 2023 waren es an 30 Messtagen 3.300 Verfahren und im Jahr 2024 an 48 Messtagen 3.350 Verfahren.

Festgestellt wurde, dass die Anzahl der Verstöße trotz höherer Anzahl an Messtagen in etwa gleichgeblieben ist. Darin sehen die Verantwortlichen einen Erfolg ihrer regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen.

Die Anzahl der eingeleiteten Verfahren im ruhenden Verkehr hat sich deutlich erhöht, und zwar von 600 Verfahren im zweiten Halbjahr 2022 über 1.200 Verfahren im Jahr 2023 auf 3.500 Verfahren im Jahr 2024. Die Teilnehmenden zeigten sich zufrieden und wiesen darauf hin, dass die Kooperation auch von den Bürgerinnen und Bürgern positiv aufgenommen wird.

Bürgermeister Olaf Hausmann erklärte bei dem Gespräch, dass perspektivisch die Möglichkeit der Zuordnung weiterer Aufgaben und der Beitritt weiterer Kommunen bestehen würde.

Im Anschluss an den gemeinsamen Termin haben Vertreter der Kommunen mit der Ordnungspolizei den Aufbau einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage besichtigt, um sich in der Praxis ein Bild über die Ansprüche von Messörtlichkeiten und die komplexe Technik der Anlagen zu machen.