Bisher wurde in Neustadt (Hessen) wie in vielen anderen Städten und Gemeinden in Hessen auch der Ausbau und die grundhafte Erneuerung der Straßen über einen einmaligen Beitrag der direkten Anlieger in der betreffenden Straße finanziert. Dieser einmalige Beitrag umfasste die Abrechnung einer einzelnen konkreten Straßenbaumaßnahme und lag oftmals im hohen 4-stelligen oder noch höheren Euro-Bereich.
Um diese außerordentliche einmalig hohe Belastung der Anlieger zu minimieren, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge zur Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beschlossen.
Die Erschließungsbeitragssatzung bleibt nach wie vor bestehen, d.h. dass für die erstmalige Herstellung einer Straße (Neuanlage von Verkehrsflächen) weiterhin Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB auf der Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) erhoben werden. Die Anlieger haben hier dennoch 90 % der Kosten zu tragen.
Die entscheidende Veränderung bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen ist, dass zukünftig jährliche, also wiederkehrende Beiträge zu bezahlen sind. Über deren Größenordnung kann derzeit noch keine verbindliche Aussage getroffen werden, da erst noch das Bauprogramm für die kommenden Jahre beschlossen werden muss. Erfahrungswerte anderer Kommunen zeigen, dass sich die Beiträge dort auf bis zu 50 Cent/m² belaufen können. Dabei kann es innerhalb der einzelnen Abrechnungsbezirke durchaus zu größeren Unterschieden kommen, was von den Kosten der Maßnahmen im Abrechnungszeitraum und der anschlussfähigen Fläche abhängt. Wichtig ist, dass wenn keine Investitionen an öffentlichen Straßen im Abrechnungsgebiet durchgeführt werden, auch keine wiederkehrenden Beiträge erhoben werden.
Veranlagt werden alle Grundstückeigentümer innerhalb eines Abrechnungsgebietes, also nicht nur die Eigentümer, deren Grundstück an die betroffene Straße grenzt. Damit werden die tatsächlichen Kosten auf alle Grundstücke eines Abrechnungsgebietes verteilt, wodurch sich die Gesamtveranlagungsfläche erhöht und damit ein niedriger Beitragssatz errechnet wird.
Es wurden als Abrechnungsgebiete neben der Kernstadt die Stadtteile Mengsberg, Momberg und Speckswinkel festgelegt.
Es ist natürlich nur dann etwas zu bezahlen, wenn auch Investitionen für grundhafte Erneuerung und Verbesserung für das Straßennetz stattfinden. Notwendige Reparaturmaßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen sind auch weiterhin nicht beitragspflichtig.
Umlagefähig sind nur die tatsächlichen Kosten der Straßenbaumaßnahme, wobei für die Vorausberechnung auf einen Durchschnittswert für geplante Maßnahmen zurückgegriffen werden darf. Von den ermittelten Kosten wird ein festgelegter Anteil abgezogen, der als Gemeindeanteil von der Kommune zu tragen ist.
Alle Grundstückseigentümer, die bereits Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge oder einmalige Beiträge geleistet haben, sind bis zur Höhe der von ihnen bereits gezahlten Beträge für das jeweilige Grundstück, längstens aber für die Dauer von bis zu 25 Jahren seit Entstehung des Beitragsanspruches von der Beitragspflicht der wiederkehrenden Straßenbeiträge befreit.
Gleiches gilt für Kosten der erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen, die aufgrund von Verträgen mit der Kommune oder einem von der Kommune beauftragten Dritten abgelöst wurden.
Im nächsten Schritt steht nun die Ermittlung der Gesamtveranlagungsfläche des Abrechnungsgebietes an. Die Gesamtveranlagungsfläche ergibt sich aus der Summe aller Veranlagungsflächen für die einzelnen Grundstücke.
Die Veranlagungsfläche für das einzelne Grundstück ermittelt sich auf Grundlage der Grundstücksgröße und der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Nutzung (industriell, gewerblich, teilgewerblich oder nichtgewerblich). Gewerblich genutzte Grundstücke werden durch einen Zuschlag stärker herangezogen als reine Wohngrundstücke.
Ist für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden, wird von der maximal möglichen Anzahl an Vollgeschossen ausgegangen, die gemäß Bebauungsplan erlaubt wären. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, wird die tatsächliche Anzahl der Vollgeschosse herangezogen. Sind Grundstücke unbebaut und gelten als Baugrundstücke, wird auf die Höchstzahl der in ihrer unmittelbaren Umgebung vorhandener Vollgeschosse abgestellt.
Hierzu erhalten alle Grundstückseigentümer Anfang Juni einen bereits ausgefüllten Erhebungsbogen mit der Berechnung der jeweiligen Geschoßzahl mit der Bitte um Prüfung und Mitwirkung. Innerhalb einer Frist von vier Wochen können dann Änderungen durch Selbsterklärung oder Korrektur gemeldet werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, geht die Verwaltung von einer korrekten Erhebung der vorausgefüllten Werte aus.
Die Stadt Neustadt (Hessen) bittet daher die angeschriebenen Grundstückseigentümer um Unterstützung beim Erhebungsverfahren, um eine reibungslose Einführung zu erreichen.
Sollten sie Hilfe bei der Beantwortung der Fragen benötigen, stehen Ihnen sachkundige Berater an folgenden Terminen zu Verfügung:
04.06.2019 08.00 - 13.00 Uhr Neustadt Haus der Vereine Ritterstraße 6-8
06.06.2019 12.00 - 17.00 Uhr Mengsberg Hallenbad Zum Engelhain 18
11.06.2019 13.00 - 18.00 Uhr Momberg DGH (Bespr.-Zimmer) Pfaffenhöfer Str. 5
12.06.2019 13.00 - 18.00 Uhr Neustadt Haus der Vereine Ritterstraße 6-8
19.06.2019 08.00 - 13.00 Uhr Mengsberg Hallenbad Zum Engelhain 18
25.06.2019 13.00 - 18.00 Uhr Speckswinkel Zollhof Nonnengasse 2
26.06.2019 13.00 - 18.00 Uhr Neustadt Haus der Vereine Ritterstraße 6 - 8
27.06.2019 08.00 - 13.00 Uhr Momberg DGH (Bespr. Zimmer) Pfaffenhöfer Str. 5
Die Beratungstermine stehen jeweils allen Eigentümerinnen und Eigentümern offen. Es gibt keine Festlegung auf ein Abrechnungsgebiet.
Ebenso können Sie eine telefonische Beratung vom 03. bis 14.06.2019 in Anspruch nehmen.
Vorab findet für alle interessierten Bürger eine öffentliche Informationsveranstaltung am 16.05.2019 im Dorfgemeinschaftshaus (DGH) im Stadtteil Momberg, Pfaffenhöfer Straße 5, 35279 Neustadt (Hessen) und am 23.05.2019 im Historischen Rathaus Neustadt (Hessen), Marktplatz 1, 35279 Neustadt (Hessen), jeweils von 19:00 bis 21:00 Uhr statt.
Die Umsetzung wird durch das Fachbüro Kommunal–Consult Becker AG, 35415 Pohlheim, begleitet. Die Vorarbeiten befinden sich bereits in vollem Gange.
Weitere Informationen sind ab Mitte Mai auf der Homepage der Stadt Neustadt (Hessen) abrufbar.








