In den vergangenen Wochen wurde vermehrt festgestellt, dass Sperrmüll, Möbelstücke und sonstige Abfälle ohne Anmeldung oder Genehmigung auf öffentlichen Flächen, Gehwegen und Grünstreifen abgestellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Ablagerung von Sperrmüll auf öffentlichen Flächen verboten ist.
Gemäß § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie der Abfallsatzung des MZV Biedenkopf dürfen Abfälle nur in dafür zugelassenen Einrichtungen oder nach vorheriger Anmeldung zur Abholung bereitgestellt werden.
Sperrmüll darf erst am Vorabend des vom MZV mitgeteilten Abholtermins an der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden.
Wer Sperrmüll oder andere Abfälle unerlaubt auf öffentlichen Flächen abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Kostenersatzforderung für die Entsorgung sowie einem Bußgeldverfahren rechnen.
Die Stadt Neustadt (Hessen) wird künftig unzulässig abgestellte Abfälle entfernen lassen.
Hierzu ergeht jeweils im Vorfeld eine kurzfristige Vorankündigung über die beabsichtigte Ersatzvornahme.
Die hierbei entstehenden Kosten werden den Verursachern in Rechnung gestellt.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die gültigen Regelungen zu halten und Sperrmüll ausschließlich über den Zweckverband Mittelhessischer Abfallwirtschaft (MZV) anzumelden.
Anmeldekarten und Informationen erhalten Sie im Rathaus oder online unter
www.mzv-biedenkopf.de
Stadt Neustadt (Hessen)
Der Magistrat
Thomas Groll
Bürgermeister








