Beschwerden geben uns Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass aufgrund § 3 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung über die Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen der Stadt Neustadt (Hessen) – Straßenordnung – das Hunden

- im Bürgerpark

- in der Bahnhofstraße und

- in der Marktstraße

an der Leine zu führen sind.

 

Neustadt (Hessen), 15. Januar 2026

 

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister