Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBl. S. 167), der §§ 1 bis 5 a, 6 a, 11 und 11 a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), sowie aufgrund § 14 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge der Stadt Neustadt (Hessen) vom 08.04.2019 (veröffentlicht am 17.04.2019) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) in der Sitzung am 22.12.2025 nachstehende Satzung

 

Beitragssatzung

über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [ WStrBS ]

im Abrechnungsgebiet Neustadt-Momberg

 

 beschlossen:

 

 § 1

Der wiederkehrende Straßenbeitrag beträgt für das Abrechnungsgebiet Neustadt-Momberg für den Erhebungszeitraum 2025-2028 jährlich

Abrechnungsgebiet 3 (Neustadt-Momberg)             0,88 €/m² Veranlagungsfläche

 

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Neustadt (Hessen), den 23.12.2025

 

STADT NEUSTADT (HESSEN)

DER MAGISTRAT

Thomas Groll

Bürgermeister