Im Hinblick auf die Gefährdung von bodenbrütenden Vögeln bitten wir nachdrücklich darum, auf das Mähen oder Mulchen von Wegerandstreifen in der Brut- und Setzzeit zu verzichten.
Vielen Tier- und Pflanzenarten dienen Wegeseitenränder als Rückzugsort. Sie leisten einen immer wichtiger werdenden Beitrag zum Erhalt der heimischen Artenvielfalt.
Ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten, zu denen zum Beispiel auch Vogelnester gehören, dürfen der Natur nicht entnommen werden und auch nicht beschädigt oder zerstört werden. Damit die Wegeseitenränder ihre Aufgabe als Rückzugsort überhaupt erfüllen können, müssen sie adäquat gepflegt werden.
Dazu gehört, dass auf den Einsatz von Spritz- und Düngemittel ebenso verzichtet wird, wie auf unnötiges Befahren.
Außerdem ist es wünschenswert, dass möglichst nicht gemulcht wird und ein gegebenenfalls notwendiges Mähen abschnittsweise erfolgt.
Um einen Beitrag zur ungestörten Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt zu leisten, sollte eine Mahd möglichst spät im Jahr erfolgen (Ende Juli/ Anfang August).
Sollte eine Mahd früher wegen der Verkehrssicherheit in sensiblen Bereichen notwendig sein, so kann diese in Einzelfällen ab Anfang Juni stattfinden, wenn sie auf die notwendige Länge und Breite der Streckenabschnitte begrenzt wird.
Wünschenswert ist jedoch auch in diesen Fällen, dass die Mahd erst nach der Vogelbrut und dem Aussamen der Blühkräuter, also Mitte Juli zum Ende der Brut- und Setzzeit, durchgeführt wird.
Neustadt (Hessen), 03.03.2026
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STADT NEUSTADT (HESSEN) Thomas Groll |








