Aufgrund der ständigen Müllablagerungen und Beistellungen bei Überfüllung und der damit verbundenen Probleme am Standort für die Glascontainer in der Bismarckstraße, musste dieser aufgegeben und die Glascontainer an den Standort Gewerbegebiet „Am Gelicht“ verbracht werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir erneut darauf hin, kein Glas neben den Containern abzustellen. Bei Überfüllung bitten wir, das Altglas an einem anderen Containerstandort zu entsorgen. Sind die Sammelcontainer auch am nächsten Containerstandort voll, nehmen Sie die Wertstoffe bitte wieder mit nach Hause und entsorgen Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt. Insbesondere ist es untersagt, jeglichen anderen Unrat dort abzustellen. Dies ist illegale Müllentsorgung und somit ordnungswidriges Handeln, welches ein Bußgeld zur Folge hat. Die herumstehenden Abfälle sind Stolperfallen und somit eine erhebliche Gefahrenquelle und Anziehungspunkt für Ratten und Ungeziefer. Eine schnellstmögliche Beseitigung und Entsorgung dieser Abfälle erfolgt durch den städtischen Bauhof und fällt somit der Allgemeinheit zur Last.
Neustadt (Hessen), 8. April 2026
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister








