Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom

3. März 2025 (GVBl. 2025 Nr. 16), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) am 20. April 2026 folgende II. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neustadt (Hessen) vom 19. Dezember 2023 beschlossen:

Artikel 1

  • 2 Ausschüsse erhält folgende Fassung:
  • Die Stadtverordnetenversammlung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:
  • FA I (Grundsatzangelegenheiten, Finanzen und Soziales)
  • FA II (Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz)
  • Die Ausschüsse haben 9 Mitglieder und setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (Benennungsverfahren gem. § 62 Abs. 2 HGO) zusammen.
  • 4 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

Abweichend hiervon beträgt die Zahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte in der Legislaturperiode 2026 – 2031 9.

  • 9 Übergangsbestimmungen entfällt.

Artikel 2

Die Satzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Neustadt (Hessen), den 21. April 2026

                                                                                                   STADT NEUSTADT (HESSEN)

                                                                                                              DER MAGISTRAT

                                                                                                                Thomas Groll

                                                                                                                Bürgermeister