Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) am 23.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
- 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
|
im Ergebnishaushalt |
|
im ordentlichen Ergebnis |
|
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
24.647.290 EUR |
|
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
24.748.497 EUR |
|
mit einem Saldo von |
-101.207 EUR |
|
im außerordentlichen Ergebnis |
|
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
0 EUR |
|
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
0 EUR |
|
mit einem Saldo von |
0 EUR |
|
mit einem Fehlbedarf von |
-101.207 EUR |
|
im Finanzhaushalt |
|
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
|
|
und dem Gesamtbetrag der |
|
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
2.306.690 EUR |
|
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
2.031.300 EUR |
|
mit einem Saldo von |
275.390 EUR |
|
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
34.000 EUR |
|
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
410.750 EUR |
|
mit einem Saldo von |
-376.750 EUR |
|
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von |
-124.667 EUR |
festgesetzt.
- 2
Es werden keine Kredite veranschlagt.
- 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
4.515.000 EUR
festgesetzt.
- 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
4.000.000 EUR
festgesetzt.
- 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2026 im Rahmen einer gesonderten
Hebesatzsatzung durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.12.2025 wie folgt festgesetzt:
|
1. Grundsteuer |
|
|
a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf |
280 % |
|
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
320 % |
|
2. Gewerbesteuer auf |
400 % |
Die Angabe im Rahmen der Haushaltssatzung hat nachrichtliche Bedeutung.
- 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
- 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 23.02.2026 beschlossene Stellenplan.
- 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten
- im Ergebnishaushalt bis zum Betrag von 10.000,00 EUR je Produkt und
bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Produktes
- im Finanzhaushalt bis zum Betrag von 20.000,00 EUR je Produkt und
bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Produktes
als unerheblich.
In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat der Stadtverordnetenversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.
- 9
Investitionen bis zu einer Gesamtsumme von 350.000 € gelten gemäß § 12 Abs. 2 und 3 GemHVO als von geringer Bedeutung.
|
Neustadt (Hessen), den 24. Februar 2026 |
Stadt Neustadt (Hessen) Der Magistrat |
|
gez. Groll |
|
|
Thomas Groll |
|
|
Bürgermeister |
II. Genehmigung
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde hat folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Landkreises
Marburg-Biedenkopf
- Behörde der Landesverwaltung -
|
GENEHMIGUNG |
A)
Gemäß § 97a Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich der Stadt Neustadt eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2026 in der Planung (§ 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO).
B)
Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO i. V. m. § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Stadt Neustadt festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von
4.000.000 Euro
(i. W.: Vier Millionen Euro)
Marburg, 07. Mai 2026
gez.
Jens Womelsdorf - LS -
Landrat
III. Offenlegung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 01. bis 19. Juni 2026 im Rathaus Nebengebäude, Zimmer 1, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Neustadt (Hessen), den 21. Mai 2026
|
STADT NEUSTADT (HESSEN) DER MAGISTRAT |
|
|
Thomas Groll Bürgermeister |








