Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) am 23.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

  • 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

24.647.290  EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

24.748.497  EUR

mit einem Saldo von

-101.207  EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0  EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0  EUR

mit einem Saldo von

0  EUR

mit einem Fehlbedarf von

-101.207  EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


-23.307  EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.306.690  EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.031.300  EUR

mit einem Saldo von

275.390  EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

34.000  EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

410.750  EUR

mit einem Saldo von

-376.750  EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-124.667  EUR

festgesetzt.

  • 2

Es werden keine Kredite veranschlagt.

  • 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

4.515.000 EUR

festgesetzt.

  • 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

4.000.000 EUR

festgesetzt.

  • 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2026 im Rahmen einer gesonderten

Hebesatzsatzung durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.12.2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

280 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

320 %

2. Gewerbesteuer auf

400 %

Die Angabe im Rahmen der Haushaltssatzung hat nachrichtliche Bedeutung.

  • 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

  • 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 23.02.2026 beschlossene Stellenplan.

  • 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten

-              im Ergebnishaushalt bis zum Betrag von 10.000,00 EUR je Produkt und

                bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Produktes

-              im Finanzhaushalt bis zum Betrag von 20.000,00 EUR je Produkt und

                bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Produktes

als unerheblich.

In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat der Stadtverordnetenversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.

  • 9

Investitionen bis zu einer Gesamtsumme von 350.000 € gelten gemäß § 12 Abs. 2 und 3 GemHVO als von geringer Bedeutung.

Neustadt (Hessen), den 24. Februar 2026

Stadt Neustadt (Hessen)

Der Magistrat

gez. Groll

Thomas Groll

Bürgermeister

II. Genehmigung

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises

Marburg-Biedenkopf

- Behörde der Landesverwaltung -

GENEHMIGUNG

A)

Gemäß § 97a Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich der Stadt Neustadt eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2026 in der Planung (§ 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO).

B)

Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO i. V. m. § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Stadt Neustadt festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von

4.000.000 Euro

(i. W.: Vier Millionen Euro)

Marburg, 07. Mai 2026

gez.

Jens Womelsdorf                                                   - LS -

Landrat

III. Offenlegung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 01. bis 19. Juni 2026 im Rathaus Nebengebäude, Zimmer 1, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Neustadt (Hessen), den 21. Mai 2026

STADT NEUSTADT (HESSEN)

DER MAGISTRAT

Thomas Groll

Bürgermeister