Aufgrund der Neuausrichtung der Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung ist ab sofort mit einem verstärkten Truppenaufkommen im Bereich des Standortübungsplatzes, der Panzerstraße sowie der Standortschießanlage zu rechnen. In diesem Zusammenhang weist die Bundeswehr auf die geltenden Sicherheitsbestimmungen hin:
1. Betretungsverbot und Lebensgefahr
Der Standortübungsplatz umfasst Teile der Kommunen Stadtallendorf (inkl. WASAG- Gelände), Neustadt und Kirtorf. Das unbefugte Betreten der durch Hinweistafeln gekennzeichneten Flächen ist streng untersagt.
Besonders im Bereich des ehemaligen Feldflugplatzes KIRTORF besteht akute Lebensgefahr. Das Gelände ist durch Munitionssprengungen aus den 1950er-Jahren massiv mit scharfer Munition und Sprengstoffrückständen belastet.
- Fundgegenstände dürfen niemals berührt, aufgenommen oder entfernt werden.
- Das WASAG-Gelände (Artilleriestraße, Hauptmann-Matthes-Straße, Finkenweg, Scharnhorststraße) bleibt für Unbefugte gesperrt.
2. Nutzung der Verbindungsstraße Neustadt – Stadtallendorf
Die Nutzung dieser bundeseigenen Straße mit privaten Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern ist generell genehmigungspflichtig.
- Genehmigungen: Schriftliche Erlaubnisse des Standortältesten sind bei Kontrollen durch militärische Streifen vorzuzeigen.
- Regelung für Radfahrer: Auch an Sonn- und Feiertagen ist das Befahren mit Fahrrädern nicht
3. Umweltschutz und Kontrollen
Das illegale Ablagern von Müll oder Bauschutt im Übungsbereich ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Zur Durchsetzung der Sicherheit und Ordnung führen militärische Streifen regelmäßige Kontrollen durch. Diese sind angewiesen, Personalien festzustellen und Bußgeldverfahren einzuleiten.
Wird veröffentlicht.
Neustadt (Hessen), 19. Mai 2026
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister








