Zunehmend erhalten wir Beschwerden über E-Scooter im Bürgerpark, auf Gehwegen und zum Teil rücksichtsloses Fahren im Verkehr. Wir haben deshalb bereits vor Kurzem im Mitteilungsblatt die wichtigsten Regeln veröffentlicht. Daneben informiert der Schutzmann vor Ort Schülerinnen und Schüler in der Martin-von-Tours-Schule. Ein Infoflyer mit den wichtigsten Regeln ist im Rathaus erhältlich und weitere Informationen können auch auf der Internetseite der Hessischen Polizei abgerufen werden: https://www.polizei.hessen.de/praevention/gemeinsam-sicher-in-hessen/sicher-im-strassenverkehr/e-scooter-im-ueberblick

Eltern bitten wir, ihre jugendlichen Kinder zum rücksichtsvollen und regelkonformen Umgang mit den Rollern anzuhalten.

Die wichtigsten Regeln:

14+! Die Nutzung ist erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt.

eScooter sind entgegen der allgemeinen Auffassung kein Kinderspielzeug, sondern Kraftfahrzeuge, weil sie über einen eigenen Antrieb verfügen. Ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung ist aber nicht erforderlich.

Fahrflächen

E-Scooter müssen auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen fahren. Ist kein Radweg vorhanden, müssen sie auf der Fahrbahn fahren. Geh- und Fußwege sind unabhängig vom Alter der Fahrer tabu! So sind beispielsweise auf den Wegen im Bürgerpark E-Scooter nur auf den äußeren Wegen, die auch für Radfahrer frei sind, erlaubt. Auf den inneren Wegen, am Spielplatz und um den Teich herum, sind sie verboten.

Versicherung und Zulassung

Jeder E-Scooter benötigt eine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Haftpflichtversicherung.

Der Nachweis erfolgt über eine Versicherungsplakette am Fahrzeug.

Technische Vorschriften

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, Beleuchtung, Vorder- und Rückbremse sind Pflicht. Änderungen an der Software, die eine schnellere Fahrt erlauben, führen zum Verlust der Betriebserlaubnis.

Helmpflicht

Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht, ein Helm wird aber dringend empfohlen.

Mitfahrer

Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. Mitfahrer sind nicht erlaubt.

Promillegrenze

Für E-Scooter gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Verwarngelder

- Halter/Eltern lassen Personen unter 14 Jahren fahren = 90 € + 1 Punkt

- Fahren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche: mindestens 15€

- Zu zweit fahren: 10 €

Weitere Verwarn- oder Bußgelder sind bei der Missachtung der allgemeinen Verkehrsregeln möglich.

 

Neustadt (Hessen), 08. Juni 2026

STADT NEUSTADT (HESSEN)

DER MAGISTRAT


Thomas Groll

Bürgermeister