Die Stadt Neustadt (Hessen) stellt auch in diesem Jahr Mittel für das „Neustadt-Budget Nachhaltigkeit und Gemeinwohl“ zur Verfügung. Das „Neustadt-Budget“ unterstützt Vorhaben, die sich dem Thema Nachhaltigkeit widmen.

Mit der Antragstellung zur Förderung akzeptieren die Teilnehmenden die folgenden Bedingungen:

  • 1 Gegenstand des „Neustadt-Budgets Nachhaltigkeit und Gemeinwohl“

Das „Neustadt-Budget Nachhaltigkeit und Gemeinwohl“ fördert Vorhaben, die die nachhaltige Entwicklung der Kommune und/oder das Gemeinwohl unterstützen. Die Umsetzung des Projektes obliegt den Antragstellenden. Eine aus Bürgerinnen und Bürgern der Kommune gebildete Jury entscheidet, welche Projekte gefördert werden.

  • 2 Teilnahmeberechtigung
  • „Das Neustadt-Budget Nachhaltigkeit und Gemeinwohl“ richtet sich an Vereine, Organisationen, Initiativen, Bildungsträger, Schulen, Kindergärten, etc. Darüber hinaus sind auch Einzelpersonen zur Teilnahme berechtigt.
  • Zusätzlich sind Unternehmen mit Hauptsitz oder Zweigstelle in der Stadt Neustadt (Hessen) teilnahmeberechtigt.
  • 3 Antragstellung
  • Für die Einreichung eines Vorschlages bedarf es eines formlosen schriftlichen Antrags, dieser ist an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen) zu richten. Der Antrag muss Namen und Anschrift des Antragsstellenden enthalten und das Vorhaben entsprechend den nachfolgenden Vorgaben darstellen.
  • Wenn die Antragstellung durch eine juristische Person (bspw. Vereine) oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (bspw. Initiativen) erfolgt, ist der Antrag durch den/die verantwortliche/n Vertreter/in zu stellen. Die tatsächliche Zeichnungsberechtigung des/der verantwortlichen Vertreter/in ist nachzuweisen. Dies kann durch Auszug aus dem Vereinsregister o.ä. erfolgen.
  • Bei minderjährigen Antragstellenden ist der Antrag durch den/die gesetzliche/n Vertreter/in zu stellen.
  • Anträge sind bis zum 15.09.2026 zu stellen.
  • 4 Art, Umfang und Höhe der Förderung
  • Mit einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur Projektförderdung werden einzelne Vorhaben bezuschusst. Das Gesamtbudget umfasst 10.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026. Hiervon stehen noch 7.000 Euro zur Verfügung.
  • Die Zuwendung beträgt maximal 1.000 Euro pro Projekt und Antragstellenden. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Personalkosten.
  • Es können nur Honorarkosten von Dritten gefördert werden (bspw. Moderation), die angemessen sind.
  • Investitionskosten sowie Sachkosten sind zuwendungsfähig, wenn sie in Art und Umfang angemessen sind.
  • Nachträglich entstehende Folgekosten sind von einer Förderung ausgeschlossen.
  • Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
  • 5 Fördervoraussetzungen
  • Für die Teilnahme am Förderverfahren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • das Projekt muss in den Grenzen der Stadt Neustadt (Hessen) liegen,
  • das Vorhaben hat einen Mehrwert für die Kommune und/oder stärkt das Gemeinwohl vor Ort,
  • das Vorhaben ist nachhaltig,
  • es muss sich um ein einmaliges in sich abgeschlossen Vorhaben handeln, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen,
  • das zu fördernde Projekt darf noch nicht begonnen worden sein,
  • die Umsetzung des Projektes liegt bei den Antragstellenden,
  • es liegt eine detaillierte Kostenaufstellung der Ausgaben vor, die für die Umsetzung des Vorhabens benötigt werden.
  • Von dem Förderverfahren sind Projektanträge auszuschließen, wenn sie:
  • kommerzielle Ziele verfolgen,
  • sexistische, rassistische oder diskriminierende Ziele verfolgen,
  • im Zuständigkeitsbereich öffentlicher Stellen liegen.
  • 6 Verfahren
  • Eingegangene Anträge werden zunächst durch die Verwaltung auf ihre Zulässigkeit geprüft. Wenn Anträge die formalen Kriterien erfüllen, werden sie einer Jury vorgelegt.
  • Die Jury wird anlässlich der Vergabe aus Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises gebildet und aus sechs Personen bestehen. Durch ein offenes Bewerbungsverfahren wird dazu ein Bewerbungspool gebildet. Jeder Stadtteil soll zumindest durch eine Person in der Jury vertreten sein. Mitglieder des Gremiums dürfen nicht aktiv in der Kommunalpolitik tätig sein. Der Magistrat wirbt auf geeignete Weise für eine Mitwirkung in der Jury.
  • Die Jury bewertet die einzelnen Projekte und erstellt ein Ranking. Entsprechend des Rankings wird der gesamte Förderbetrag aufgeteilt bis die Mittel ausgeschöpft sind. Interessenkonflikte werden dadurch vermieden, dass betroffene Jury-Mitglied eigene Projekte nicht mitbewerten.
  • 7 Verwendungsnachweis
  • Grundsätzlich erfolgt eine Auszahlung der Fördersumme erst, wenn die Verwendung nachgewiesen wird und der Förderzweck erreicht ist. Die zweckentsprechende Verwendung ist dem Magistrat bis zum 1.12.2026 nachzuweisen. In begründeten Ausnahmefällen und nach Absprache ist auch ein abweichendes Verfahren möglich. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
  • Als Nachweise dienen Belege, die folgende Angaben enthalten:
  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift der leistenden Unternehmenden und der Leistungsempfangenden,
  • die dem leistenden Unternehmen vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • das Ausstellungsdatum,
  • die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung.
  • Mit Rechnung ist ein Foto der geförderten Maßnahme oder Anschaffung einzureichen.
  • Im Falle einer Anschaffung von Maschinen, technischen Einrichtungen oder Geräten sind sie, ab dem Zeitpunkt ihrer Anschaffung, ihrem Zuwendungszweck entsprechend zu verwenden. Die Dauer der zweckentsprechenden Verwendung wird mit der Förderzusage festgelegt und kann bis zu zwei Jahre betragen. Sie dürfen in diesem Zeitraum nicht veräußert oder anderweitig benutzt werden.
  • Sollte sich in diesem Zeitraum der Verwendungszweck ändern, hat der/die Zuwendungsempfänger/in den Magistrat umgehend darüber zu informieren.
  • 8 Rückforderung der Fördersumme

Wurde oder wird die Zuwendung nicht oder nicht mehr für das beantragte Projekt verwendet, können ausgezahlte Fördermittel durch den Magistrat zurückgefordert werden.

Anträge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können der Jury nicht zur Entscheidung vorgelegt werden.

Neustadt (Hessen), 29. Juli 2026

MAGISTRAT DER STADT NEUSTADT (HESSEN)

Thomas Groll

Bürgermeister