Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV) bittet darum, bei der Sperrmüllabholung Holzsperrmüll und Restsperrmüll getrennt voneinander bereitzustellen.


Zum Holzsperrmüll gehören beispielsweise:

  • Schränke, Tische und Stühle aus Holz
  • sonstige Gegenstände aus Holz

Bitte beachten: Schadstoffhaltiges bzw. behandeltes Altholz aus dem Außenbereich, wie z. B. Gartenhäuschen, Zäune, Gartenmöbel, Pergolaholz, Terrassendielen, Bahnschwellen etc. wird nicht abgeholt.


Zum Restsperrmüll gehören beispielsweise:

  • Sofas und Sessel
  • Matratzen
  • Bettroste
  • Kunststoffmöbel


Bitte bilden Sie zwei klar getrennte Haufen. Die Abfälle dürfen nicht vermischt oder ineinander verschachtelt werden.

Die getrennte Sammlung ermöglicht eine gezielte Verwertung des Holzes und eine umweltgerechte Entsorgung des Restsperrmülls.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ihr Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

Neustadt (Hessen), 8. September 2026

                                                                                                      Stadt Neustadt (Hessen)

                                                                                                                 DER Magistrat

                                                                                                                  Thomas Groll

                                                                                                                  Bürgermeister