Der Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen) hat einstimmig
- den Jahresabschluss 2017 in der Sitzung am 21.08.2018
- den Jahresabschluss 2018 in der Sitzung am 03.03.2020
- den Jahresabschluss 2019 in der Sitzung am 19.01.2021
- den Jahresabschluss 2020 in der Sitzung am 26.01.2022
beschlossen.
Mit Schreiben vom 07.07.2026 wurden die Prüfungsberichte der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf über die Jahresabschlüsse 2017 bis 2020 der Kommune übermittelt.
Nach §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung wurden diese Berichte mit den Rechnungsunterlagen der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung, Feststellung des Jahresabschlusses und Erteilung der Entlastung in der Sitzung am 31.08.2026 vorgelegt.
Die Prüfungen haben zu keinen Einschränkungen geführt.
Die Abstimmung über die Feststellung der Jahresabschlüsse und die Erteilung der Entlastung wurde getrennt nach Haushaltsjahren durchgeführt. Die Zustimmung fiel jeweils einstimmig aus.
II. Offenlegung
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresabschlüsse mit den vorgeschriebenen Anlagen liegt gemäß §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 01. Bis 15. Oktober 2026 im Rathaus Nebengebäude, Zimmer 1, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
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Neustadt (Hessen), den 21. September 2026 |
Stadt Neustadt (Hessen) Der Magistrat |
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Thomas Groll |
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Bürgermeister |








