Rathaus Stadt Neustadt (Hessen)
Offenlegungen
Die Stadt Neustadt sieht die grundhafte Erneuerung der Treysaer Straße im Stadtteil Mengsberg vor. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie Schaffung der Barrierefreiheit. Die Planungsstrecke schließt zu Beginn an die L3342 (Hochlandstraße/ Rotebergstraße) und verläuft östlich in Richtung Florshain (Schwalm-Eder-Kreis), einem Stadtteil der Stadt Schwalmstadt. Die Planungsstrecke endet nach ca. 481 Metern am Ortsausgangsschild. Die Treysaer Straße wurde im Rahmen des Baus/der Erweiterung der Bundesautobahn A49 von einer Kreisstraße (K 17) zu einer Gemeindestraße runtergestuft. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt rd. 481 Meter. Die Fahrbahn erhält eine durchgehende Breite von mindestens 5,50 m, um den Begegnungsfall LKW/Pkw nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) zu gewährleisten. Die Breite des Gehweges beträgt 2,50 Meter und setzt sich aus 1,8 Meter nutzbarer Gehwegbreite, 0,20 Meter Abstand zu seitlichen Mauern, Zäunen oder Hecken und 0,50 Meter Sicherheitsabstand zur Fahrbahn (bei geringem Schwerverkehr 0,30 Meter) zusammen.
Für diese Baumaßnahme soll eine Entscheidung von Hessen Mobil über das Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung nach § 33 Absatz 1 HStrG (Hessisches Straßengesetz) in Verbindung mit § 74 Absatz 7 HVwVfG (Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz) herbeigeführt werden. Dafür ist es erforderlich, die Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen zu beteiligen. Die Träger öffentlicher Belange einschließlich der Versorgungsunternehmen sind beteiligt.
Die Planunterlagen für die grundhafte Erneuerung der Treysaer Straße bestehend aus Erläuterungsbericht, Übersichtskarte, Lagepläne, Regelquerschnitte sowie Detailplan liegen in der Zeit von
Montag, den 06.07.2026 bis einschließlich Montag, den 03.08.2026
im Rathaus der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 - 9, 35279 Neustadt (Hessen), Zimmer-Nr. 1 Bürgerservice (Nebengebäude), während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage unter www.neustadt-hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fa. Dipl.-Ing. Gringel GmbH Marburg mit der technischen Planung beauftragt wurde.
Eine Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Neustadt (Hessen) sowie auf der Homepage der Stadt Neustadt (Hessen) unter www.neustadt-hessen.de .
Informationspflicht zum Umgang mit den personenbezogenen Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung und Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten, Anschrift und E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation. Sollten Sie Ihre Nachricht ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Prüfungsergebnis. Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns unbefristet gespeichert.
Auslegungsunterlagen
Neustadt (Hessen), den 19. Juni 2026 STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister
Die Stadt Neustadt beabsichtigt einer alltagstauglichen Radwegeverbindung in Form eines gemeinsamen Fuß- und Radweges mit Zweirichtungsverkehr parallel zur Bahntrasse zwischen Bismarckstraße und Nellenburgstraße im 4. Quartal 2026 zu errichten. Das Projektgebiet befindet sich in der Kernstadt der Stadt Neustadt (Landkreis Marburg-Biedenkopf). Die Planungsstrecke schließt zu Beginn an der Bismarckstraße an. Die Bismarckstraße selbst schließt an Kilometer 5 der L3071 (Hindenburgstraße) in der Nähe der Bahntrasse an. Beginnend mit Anschluss an die Bismarckstraße verläuft die Planungsstrecke für ca. 245 Metern östlich parallel zur Bahntrasse bis zum Anschluss an die Nellenburgstraße, einer nicht klassifizierten Straße. Für die Trasse eines gemeinsamen Rad-/Gehweges (Zweirichtungsradweg) inner- und außerorts ist nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) eine Breite von 2,50 m vorzusehen. Diese Breite stellt den Begegnungsfall von zwei Radfahrern sicher.
Für diese Baumaßnahme soll eine Entscheidung von Hessen Mobil über das Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung nach § 33 Absatz 1 HStrG (Hessisches Straßengesetz) in Verbindung mit § 74 Absatz 7 HVwVfG (Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz) herbeigeführt werden. Dafür ist es erforderlich, die Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen zu beteiligen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einschließlich der Versorgungsunternehmen wurde separat durchgeführt.
Die Planunterlagen für den Ausbau des vorgenannten Fuß- und Radweges bestehend aus Erläuterungsbericht, Übersichtskarte, Lageplan und Regelquerschnitt liegen in der Zeit von
Montag, den 06.07.2026 bis einschließlich Montag, den 03.08.2026
im Rathaus der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 - 9, 35279 Neustadt (Hessen), Zimmer-Nr. 1 Bürgerservice (Nebengebäude), während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage unter www.neustadt-hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fa. Dipl.-Ing. Gringel GmbH Marburg mit der technischen Planung beauftragt wurde.
Eine Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Neustadt (Hessen) sowie auf der Homepage der Stadt Neustadt (Hessen) unter www.neustadt-hessen.de .
Informationspflicht zum Umgang mit den personenbezogenen Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung und Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten, Anschrift und E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation. Sollten Sie Ihre Nachricht ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Prüfungsergebnis. Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns unbefristet gespeichert.
Auslegungsunterlagen
Neustadt (Hessen), den 19. Juni 2026
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister








