Digitales Rathaus

Rund um die Uhr für Sie geöffnet.

Hier finden Sie unsere digitalen Dienste oder weiterführende Links nach Lebenslagen sortiert.

Das digitale Rathaus befindet sich derzeit noch im Ausbau. Wir werden unsere digitalen Dienste kontinuierlich erweitern, um Ihnen den Behördengang so angenehm wie möglich zu gestalten. 

Über das Verwaltungsportal Hessen können Sie auch weitere Dienstleistungen außerhalb unserer Kommune finden. Mit dem Nutzerkonto Bund können Sie sich eine Zentrale Anmeldekennung erstellen, um nicht für jeden Dienst Ihre persönlichen Angaben erneut eingeben zu müssen. Mit dem Nutzerkonto Bund können Sie die gewünschte Verwaltungsleistung einfach und sicher beantragen.



Fachbereich II - Bürgerservice

Ritterstraße 5-9

35279 Neustadt (Hessen)

Email:
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Telefon:
Telefax:
+49 6692 8944
Herr
René
Spatzier
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Telefon:

Beschreibung

Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

In der Anzeige sind

  • der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
  • Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
  • die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
  • die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl

anzugeben.

Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde der betroffenen Gemeinde bzw. Stadt.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe beträgt mindestens:

  • Gebühr: EUR 11,00 - 66,00

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes wird der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, der zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde, der Finanzbehörde sowie der Polizeibehörde übermittelt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 01.02.2013