Digitales Rathaus

Rund um die Uhr für Sie geöffnet.

Hier finden Sie unsere digitalen Dienste oder weiterführende Links nach Lebenslagen sortiert.

Das digitale Rathaus befindet sich derzeit noch im Ausbau. Wir werden unsere digitalen Dienste kontinuierlich erweitern, um Ihnen den Behördengang so angenehm wie möglich zu gestalten. 

Über das Verwaltungsportal Hessen können Sie auch weitere Dienstleistungen außerhalb unserer Kommune finden. Mit dem Nutzerkonto Bund können Sie sich eine Zentrale Anmeldekennung erstellen, um nicht für jeden Dienst Ihre persönlichen Angaben erneut eingeben zu müssen. Mit dem Nutzerkonto Bund können Sie die gewünschte Verwaltungsleistung einfach und sicher beantragen.



Fachbereich II - Bürgerservice

Ritterstraße 5-9

35279 Neustadt (Hessen)

Email:
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Telefon:
Telefax:
+49 6692 8944

Frau
Fabienne
Diebel
Email:
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Telefon:
Frau
Angelika
Zich
Email:
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Telefon:

Link zum Onlinedienst:

Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Beschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Zuständigkeit

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020