Fachbereich II - Bürgerservice
Ritterstraße 5-9
35279 Neustadt (Hessen)
Wenn Sie nicht möchten, dass die Meldebehörde Ihren Namen inkl. Doktorgrad und Ihre Anschrift an Adressbuchverlage übermittelt, können Sie dieser Datenübermittlung widersprechen.
Beschreibung
Sie haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde der jeweiligen Kommune.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Anträge / Formulare
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen melderechtlich erfasst/registriert sein.
Handlungsgrundlage(n)
§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Bundesmeldegesetz
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Verfahrensablauf
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung Ihrer Adressdaten an Adressbuchverlage formlos zu widersprechen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind oder erheben Sie den Widerspruch im Verwaltungsportal online.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Die Eintragung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 14.11.2022








