Abfallwirtschaft Lahn-Fulda kehrt auf der Müllumladestation Marburg zu gewohnten Öffnungszeiten zurück.
Seit dem 28.04.2020 sind Privatanlieferungen von Abfällen auf der Müllumladestation in Marburg Wehrda wieder zu bestimmten Zeiten möglich. Nach den vergangenen Wochen mit dem ersten Ansturm an Anlieferern wird es zum 02.06.2020 jedoch eine Veränderung geben:
Auf der Müllumladestation in Marburg kehrt die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda für alle Anlieferer – privat, gewerblich, kommunal – zu den gewohnten Öffnungszeiten zurück:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Samstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die verlängerten Öffnungszeiten dienstags und donnerstags werden damit aufgehoben.
Wir bitten alle Kund*innen die Abstandsregel von mindestens 1,50 m zu beachten und möglichst oder maximal zu zweit auf unsere Anlage zu kommen.
Amtliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke
Der ZMA gibt bekannt, dass ab dem 01.06.2020 der 16. Nachtrag seiner Entwässerungssatzung gilt. Die neue Entwässerungssatzung kann ab sofort auf der Internetseite des ZMA unter zma-mittelhessen.de/gebühren-satzungen/satzungen eingesehen werden. Sie haben auch das Recht, die Satzung während unserer Geschäftszeiten in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Sonderabfall-Kleinmengensammlungen laufen wieder an
Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda informiert, dass die Sonderabfall-Kleinmengensammlungen wieder stattfinden werden.
Für die Bürgerinnen und Bürger des Ostkreises wird die Sammlung am 13.06.2020 in der Stadt Stadtallendorf (Bauhof Niederrheinische Str. 26b) durchgeführt. An den vorherigen Samstagen finden bereits in Gladenbach und Marburg Sammlungen statt. Die Sammelzeit wird an diesem Tag um eine Stunde verlängert. Die Bürger/innen haben also die Möglichkeit, ihre Abfälle in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr am Schadstoffmobil abzugeben.
Für alle weiteren künftigen Sammlungen gelten dann wieder die regulären Öffnungszeiten (10:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Die Termine können dem offiziellen Tourenplan auf der Homepage der Stadt Neustadt (Hessen) oder auf der Homepage der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda unter www.a-lf.de eingesehen werden.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Anlieferung die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln.
Die Stadt Neustadt (Hessen), erster Teilnehmer des Landkreises Marburg-Biedenkopf und gleichzeitig erste Gemeinde innerhalb des Polizeipräsidiums Mittelhessen an der Sicherheitsinitiative KOMPASS, erhält ab August 2020 einen „Schutzmann vor Ort“.
Was ist KOMPASS?
Die Abkürzung KOMPASS steht für KOMmunalProgrAmm SicherheitsSiegel.
KOMPASS ist ein Angebot des Hessischen Innenministeriums an die Städte und Gemeinden in Hessen und zielt auf eine nachhaltig ausgerichtete Verzahnung und noch engere Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Polizei und Kommune.
Die Polizei Hessen bietet an, gemeinsam mit den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern, die spezifischen kommunalen Sicherheitsbedürfnisse, also auch die Sorgen und Ängste der Bevölkerung zu erheben, zu analysieren und gemeinsam ein passgenaues Lösungsangebot zu entwickeln.
Sicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe und mit KOMPASS geht das Land seit Ende 2017 neue Wege. Dazu gehört auch der personelle Ausbau des „Schutzmanns vor Ort“.
Die Stadt Neustadt (Hessen) gehört, nach den ersten Modellkommunen, Hanau, Maintal, Bad Homburg v.d. Höhe und Schwalbach im Taunus seit 2018 zu den ersten weiteren Teilnehmern an der Sicherheitsinitiative.
Bereits im Mai 2018, bei der Aufnahme in das Programm KOMPASS, erklärte Neustadts Bürgermeister Thomas Groll, dass neben der Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürger zur Bedarfserhebung bestehender Sicherheitsbedürfnisse ein „Schutzmann vor Ort“ ein wesentlicher Mosaikstein für mehr Präsenz und mehr Sicherheit für die Neustädter wäre. Seine Hoffnung auf mehr Präsenz durch einen Schutzmann vor Ort brachte Bürgermeister Groll bei der Übergabe des „Starter-Kit“, u.a. mit dem KOMPASS-Begrüßungsschild, durch Polizeipräsident Bernd Paul im September 2018 erneut zum Ausdruck.
Die Stadt Neustadt hat für die Sicherheit bereits einen Freiwilligen Polizeidienst eingerichtet. Zudem setzte die Stadt schon Empfehlungen um, die im Ergebnisbericht der im Rahmen der KOMPASS-Sicherheitsinitiative von der Justus-Liebig-Universität durchgeführten repräsentativen Bürgerbefragung standen.
Im Einzelnen ging es z.B. um den Rückschnitt sichtversperrender Hecken oder Sträucher und eine deutlich verbesserte Straßenbeleuchtung an verschiedenen Orten.
Weitere Haushaltsmittel für zusätzliche Investitionen zur Steigerung des Sicherheitsempfindens stehen für 2020 bereit.
Jetzt steht fest:
Die Stadt Neustadt (Hessen) erhält ab August 2020 einen „Schutzmann vor Ort“.
Derzeit laufen dazu die Vorbereitungen durch die Stadt Neustadt und die Polizei z.B. zu dem Schutzmann selbst, zum Dienstort und auch zu den Erreichbarkeiten.
Ein Schutzmann vor Ort soll, wie es der Name schon sagt, vor Ort den Kontakt pflegen, ansprechbar sein und ein offenes Ohr für Probleme und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger haben. Er ist ein Bindeglied zwischen der Bevölkerung, der Stadt und der Polizei.
Der „Schutzmann vor Ort“ erhöht die örtliche Polizeipräsenz, verbessert damit das Vertrauensverhältnis, intensiviert die Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen, Institutionen und Ämtern und steigert dadurch insgesamt das Sicherheitsgefühl.
Der Schutzmann vor Ort wirkt zudem in Gremien wie z.B. Runden Tischen oder Präventionsräten mit, nimmt an Ortsbeiratssitzungen, öffentlichen Veranstaltungen, Podiumsdiskussionen oder Infoabenden teil oder hält Vorträge z.B. in Jugend- oder Senioreneinrichtungen sowie in Betrieben.
Zu seinen weiteren besonderen Aufgaben gehört die Nachsorge bei Kriminalitätsopfern.
Der „Schutzmann vor Ort“ nimmt Kontakt auf und bietet Hilfe an, um die Folgen der Straftat zu minimieren.
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und des Lahn-Dill-Kreises hat die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands) zum Stichtag 1. Januar 2020 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 17 der Hess. Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV) werden landesweit zentral in einem digitalen Bodenrichtwertinformationssystem geführt.
Die Bodenrichtwerte, die wertbeeinflussenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke und die Bodenrichtwertzonen werden von der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters in Form einer digitalen Bodenrichtwertkarte im Internet veröffentlicht und sind voraussichtlich ab Juni 2020 einsehbar.
Die automatisierte Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte unter www.boris.hessen.de ist kostenlos.
Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf nehmen wieder Privatanlieferungen an
Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,
ab Montag, den 27.04.2020 werden wir auf unseren Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf wieder Privatanlieferungen annehmen.
Um die weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, wird der Anlagenbetrieb an den Standorten angepasst. Bitte beachten Sie die jeweiligen Regelungen vor Ort und folgen Sie den Anweisungen des Betriebspersonals. Wir bitten Sie, möglichst allein (maximal zu zweit) auf die Anlagen zu kommen.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass es durch geänderte Betriebsabläufe zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Um einen möglichst reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen, werden auf einzelnen Anlagen gesonderte Anlieferzeiten für Privatkunden eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass außerhalb dieser Zeiten eine Anlieferung durch Privatkunden nicht möglich ist.
Es gelten folgende neue Anlieferzeiten:
Müllumladestation Marburg-Wehrda
Abfallsammelfahrzeuge, Containerdienste und Gewerbebetriebe
Containerdienste und Gewerbebetriebe benötigen zur Anlieferung während der regulären Öffnungszeiten ein Kundenkonto. Informationen zur Eröffnung eines Kundenkontos finden Sie hier: www.a-lf.de. Ohne Kundenkonto sind Anlieferungen nur zu den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten für Privatanlieferer möglich.
Privatanlieferungen
Dienstag:
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag:
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Samstag:
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
(am 02.05.2020 bleibt die Anlage geschlossen)
Biomassezentrum Kirchhain-Stausebach
Abfallsammelfahrzeuge, Containerdienste, Gewerbebetriebe und Privatanlieferer
Mo – Fr: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr
Zweiter und letzter Samstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Achtung:
Es werden maximal 2 Fahrzeuge für die Entladung von Grünabfällen auf die Anlage gelassen.
Pauschalbeträge (Kofferraum Grünabfall 1,50 €; doppelter Kofferraum Grünabfall 3,00 €) sind passend in bar zu zahlen.
Die Sonderabfallkleinmengen-Sammlungen finden weiterhin nicht statt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Telefonberatung 0800 253 1000
Um 2000 herum wurde das ehemalige "Schwesternhaus" umfassend saniert. Es unterblieben aber Arbeiten am Gebäudetrakt zwischen dem nunmehrigen "Haus der Vereine" und der Gaststätte "Krone", der Marktgasse 1.
Die Fachwerkkonstruktion wies zwischenzeitlich erhebliche Mängel auf, u.a. war der Schwamm in einige Balken eingedrungen.
Nach einer Bestandsaufnahme begannen Mitarbeiter des Bauhofes mit der Entkernung des Gebäudes und entfernten innenliegende Mauern sowie Fußböden.
Die in Fachwerksanierungen erfahrene Firma Werkhütte Kassel führt nun die Zimmererarbeiten durch, die zunächst der Gebäudesicherung dienen.
Die Junker-Hansen-Musikanten proben zunächst mit der Blaskapelle Momberg in deren Bläserheim.
Die Maßnahme wird zu 75 % mit Mitteln des Städtebauförderungsprogrammes "Soziale Stadt" gefördert. Die Kosten dürften sich auf rund 50.000 Euro belaufen. Wobei bekanntermaßen Kostenschätzungen bei Fachwerk-Immo im Vorhinein nicht genau abgeschätzt werden können.
Zunächst, so Bürgermeister Thomas Groll gelte es, den Gebäudeteil zu sichern. Man dürfe ihn nicht abreißen, daher musste man tätig werden.
Bodo Schellhorn, Inhaber der Werkhütte und renommierter Fachwerkexperte, hat bereits einer Machbarkeitsstudie für die Marktgasse erstellt. Toll wäre es, betont der Bürgermeister, wenn das angedachte Konzept "pings" (grob gesagt Wohnraum für junge Leute) mit dem Kolping-Diözesanverband Fulda zustande käme. Die "gedanklichen Vorarbeiten" sollen alsbald beginnen.
Befahren der „Panzerstraße“ mit Fahrrädern an Sonn- und Feiertagen
Die Bundeswehr Stadtallendorf hat uns mitgeteilt, dass wegen Kampfmittelräumarbeiten auf dem Abschnitt zwischen dem Standortübungsplatz „Kirtorfer Acker“ und Stadtallendorf bis auf Weiteres auch an Sonn- und Feiertagen nicht mit Fahrrädern gefahren werden darf.
Die Fahrt ist nur möglich auf dem Teilstück zwischen der Schranke in Neustadt und der Schranke vor dem Standortübungsplatz. Eine durchgängige Befahrung bis Stadtallendorf ist nicht möglich.
Der MZV bittet um Beachtung – Nicht ordnungsgemäß befüllte Tonnen werden nicht geleert
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es derzeit dazu, dass in vielen Haushalten zusätzlicher Müll anfällt, der unter normalen Bedingungen in diesem Maß nicht entstehen würde. Darüber hinaus wird die Zeit zu Hause auch oft genutzt, um auszumisten. Dies führt nicht selten zu überfüllten Tonnen – die aber nicht geleert werden.
Das vom Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf beauftragte Abfuhrunternehmen Knettenbrech & Gurdulic hat momentan ein erhöhtes Aufkommen von nicht ordnungsgemäß befüllten Abfallgefäßen festgestellt. Oftmals seien die Tonnen dermaßen überfüllt, dass der Deckel weit offensteht.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Bürger unserer Mitgliedskommunen, folgendes zu beachten:
Wir bitten zu beachten, das nicht ordnungsgemäß befüllte bzw. überfüllte Tonnen nicht geleert werden – aufgrund der Corona-Pandemie kann die Abfuhr nur dann dauerhaft sichergestellt werden, wenn den Gefäßen entsprechende Abfallmengen entsorgt werden.
Sollte bei Ihnen etwas mehr Müll anfallen, besteht die Möglichkeit, zusätzlich genehmigte Restmüllsäcke käuflich zu erwerben. Sollten Sie Bedarf an Restmüllsäcken haben, setzen Sie sich gerne telefonisch mit dem Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf unter Tel.: 06465 / 9269-0 in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
„Wer mit Bedacht handelt, erreicht, was er erstrebt.“
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie haben Sie Ostern unter den Vorzeichen des Corona-Virus verbracht?
Nutzten Sie Telefon oder WhatsApp, um mit der Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben? Fehlten Ihnen der gemeinsame Kirchgang, die Predigten unserer Pfarrer oder das Anspiel der Kindergottesdienst-Kinder? Vermissten Sie die Unterhaltung beim Frühschoppen am Ostermontag oder den traditionellen Ausflug?
Verfolgten Sie die beeindruckende Ansprache unseres Bundespräsidenten oder waren Sie der Nachrichten und Sondersendungen im Fernsehen zu Corona überdrüssig und nahmen stattdessen wieder einmal ein Buch zur Hand, blätterten in alten Fotoalben oder räumten endlich einmal den Schreibtisch auf?
Ostern 2020 war anders als wir es gewohnt waren und bleibt hoffentlich ein einmaliges Ereignis. Die vergangenen Tage können aber trotz aller Einschränkungen durchaus ein Gewinn sein, wenn wir aus ihnen die richtigen Rückschlüsse für die Zukunft ziehen.
Von Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) stammt ein zu dieser These passendes Wort: „Man verliert nicht immer, wenn man entbehrt.“
Wenn ich etwas länger über diesen kurzen Satz nachdenke, so komme ich zu der Erkenntnis, dass der Dichterfürst mit seiner Feststellung Recht hat. Was meinen Sie?
Stumpfte das ständige Überangebot der letzten Jahre nicht unsere Wahrnehmung ab? Schätzten wir viele Dinge nicht mehr Wert, weil sie uns allen längst zur Selbstverständlichkeit geworden waren?
Meine Großeltern waren einfache Leute. Vertrieben aus dem Sudetenland hatten sie sich in Neustadt wieder etwas Eigenes aufgebaut. Sie waren mit ihrem Leben zufrieden, für sie musste es nicht „immer mehr“ sein. Von der Lebensleistung und -einstellung dieser Generation können wir heute lernen, denn sie konzentrierte sich auf das Wesentliche.
Mein Opa interessierte sich für die Fußball-Bundesliga und er hätte kein Verständnis dafür gehabt, dass ein Torwart – mag er auch der Beste der Welt sein – 20 Mio. Euro pro Jahr fordert, während die Bundeskanzlerin „nur“ 350.000 Euro verdient. Auch hier stimmen die Verhältnisse nicht mehr.
Lassen Sie uns diesen herausfordernden Wochen etwas Positives abgewinnen. Denken wir neu über das nach, was wir, was unsere Gesellschaft und unser Gemeinwesen wirklich brauchen.
Wenn ich diese Zeilen am Abend des Ostermontags in den Computer tippe, weiß ich nicht, für welches weitere Vorgehen zur Bewältigung der Corona-Pandemie sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der sechzehn Bundesländer in dieser Woche entscheiden werden.
Die nun anstehenden Beschlüsse müssen wohl überdacht sein. Die Besonnenheit aller Verantwortlichen ist dabei gefragt. Das eingangs zitierte Sprichwort bringt dies gut zum Ausdruck: „Wer mit Bedacht handelt, erreicht, was er erstrebt.“
Angela Merkel hat am vergangen Freitag gesagt, dass wir durch übereiltes Tun schnell zerstören können, was wir bisher erreicht haben. Dieser Aussage pflichte ich uneingeschränkt bei.
Nach der seit Mitte März währenden Phase der gesellschaftlichen Quarantänisierung muss nun zweifellos eine Phase der Lockerung der damit verbundenen Einschnitte folgen. Dies kann aber nur langsam und mit Auflagen versehen vonstattengehen. Dieser Prozess erfordert von uns allen weiterhin Disziplin.
Dabei gilt es Lösungen zu finden, die sowohl die Gesundheit als auch die Freiheit des Einzelnen angemessen berücksichtigen. Das Virus ist gefährlich, aber auch die durch den „Lockdown“, den Stillstand des öffentlichen Lebens und großer Teile der Wirtschaft, hervorgerufenen Schäden müssen Eingang in die Bewertung finden.
Dies ist sicher nicht einfach. Bisher haben die Verantwortlichen beim Krisenmanagement nach Auffassung einer großen Mehrheit der Bundesbürger gute Arbeit abgeleistet.
Ist Ihnen in diesem Zusammenhang übrigens aufgefallen, dass die wenigen, die jetzt meckern und unzufrieden sind, größtenteils mit jenen identisch sind, die immer etwas zu kritisieren haben?
Ja, Wirtschaft und Gewerbetreibenden sprechen sich für rasche Lockerungen aus und das ist nachvollziehbar.
Ja, unsere Kinder sollen wieder in die KiTa oder die Schule gehen und das ist aus vielerlei Gründen auch wichtig.
Ja, unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger wollen wieder selbst einkaufen und soziale Kontakte pflegen und das kann ihnen nach fünf Wochen auch keiner verdenken.
Ja, viele von uns wollen einfach nur zum Friseur, ein Eis essen, in die Singstunde oder auf den Fußballplatz gehen und auch das kann jeder verstehen.
Man darf aber nicht einfach aus einem Bauchgefühl heraus entscheiden nach dem Motto: „Jetzt reicht´s!“
Keiner von uns kann ernsthaft wollen, dass nun etwas in die Wege geleitet wird, was sich nach ein, zwei Wochen aufgrund wieder ansteigender Fallzahlen als fataler Irrtum herausstellen könnte.
Wir alle – und insbesondere die Kinder und älteren Menschen – dürfen, salopp gesagt, keine „Versuchskaninchen“ sein. Anstehende Entscheidungen müssen daher wohlüberlegt sein und auf den Empfehlungen der anerkannten Wissenschaftler wie der Leopoldina basieren.
Mich beruhigt in diesem Zusammenhang eine Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, der in seiner Osteransprache sagte: „Wir lassen keine Experimente mit der Gesundheit der Menschen zu.“
Deutschland ist ein föderales Land. Die sechzehn Bundesländer könnten sehr vieles eigenständig regeln. In dieser krisenhaften Situation muss aber mit einer Stimme gesprochen werden. Für Profilierungen einzelner ist die Lage viel zu ernst. Allzu forsch ist dabei gegenwärtig genauso falsch wie ewig zaudernd. Erinnern wir uns: „Wer mit Bedacht handelt, erreicht, was er erstrebt“.
Unabhängig vom Ergebnis der Beratungen sind es drei Grundsätze, deren Befolgung mir auch in den kommenden Tagen, Wochen und wohl auch Monaten wichtig erscheint:
Erstens: Besonnenheit bewahren. Beispielsweise müssen die inzwischen eingeübten Verhaltensregeln wie Händewaschen und Abstandhalten unbedingt weitergeführt werden.
Zweitens: Vertrauen fassen. Bund, Länder und Kommunen arbeiten mit großem Einsatz daran, die Krise zu bewältigen. Das nicht immer alles gleich zu 100 % funktioniert, ist der unbekannten Situation geschuldet, vor der wir stehen.
Drittens: Solidarität üben. Viele lobenswerte Initiativen sind bisher entstanden. Es hat sich eine aktive Bürgergesellschaft entwickelt. Das ist ein Gewinn und muss, so wie der Bundespräsident festgestellt hat, fortgeführt werden.
In einem meiner letzten Briefe berichtete ich Ihnen von unseren kommunalen Großbaustellen.
In der vergangenen Woche war ich beim Neubau des Kultur- und Bürgerzentrums. Die Arbeiten gehen dort gut voran. Als ich im großen Saal stand, dachte ich an Karneval, Kolping-Theater oder die geplanten Aufführungen des Hessischen Landestheaters Marburg. Ab 2021 werden wir dort – wohl mit der einen oder anderen neuen Verhaltensregel – gemeinsam feiern und Kultur erleben.
Und auch im Freibad war ich. Das neue Kleinkinderbecken ist bereits errichtet, ein Wasserspiel- und ein Matschplatz sowie eine Breitwellenrutsche für die größeren Kinder werden folgen. Hier werden ab dem Sommer 2021 unsere Kids sicher viel Spaß haben.
Warum erzähle ich Ihnen das? Weil diese beiden Baustellen und meine damit einhergehenden Gedanken eine klare Botschaft aussenden: Es kommen wieder andere, bessere und unbeschwertere Zeiten. Tun wir weiterhin alle etwas dafür!
In der Marktstraße wird der Radfahrerverkehr ab sofort entgegen der Einbahnstraßenregelung zugelassen. Die neue Regelung wird durch die entsprechenden Zusatzzeichen an den bestehenden Verkehrszeichen angezeigt.
Abfallentsorgung in Zeiten der Corona-Krise - worauf ist zu achten?
Aktuell wird unsere Gesellschaft, das gesamte öffentliche und private Leben durch die Corona-Krise vor ganz besondere Herausforderungen gestellt, die es zu bewältigen gilt. Die Abfallwirtschaft leistet dabei einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens. Eine geordnete Abfallentsorgung ist insbesondere aus hygienischen, derzeit gar seuchenhygienischen Gründen ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren unserer Infrastruktur.
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch keine Notwendigkeit, die grundsätzlichen Strukturen der Abfallentsorgung in Anbetracht der Ausbreitung von Corona in Hessen zu ändern. Bestehende und bekannte Entsorgungswege sind eingespielt und funktionieren weiterhin sehr gut. Jedoch werden sich durch die Schließung von Geschäften, durch Absagen von Veranstaltungen und die verstärkte Nutzung von Home-Office Verschiebungen ergeben, die aufgefangen werden müssen und auch können. Ebenso ist es absehbar, dass es durch die Verbreitung des Virus zu einem vermehrten Abfallaufkommen im Gesundheitswesen kommen kann. Auch wenn aktuell noch nicht davon auszugehen ist, dass bestehende Abfallsammlungen und Entsorgungswege geändert werden müssen, muss das Thema des verstärkten Aufkommens an Abfällen, die mit Coronaviren kontaminiert sind, betrachtet werden. Außer in den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes fallen diese auch in den Haushalten an, in denen Infizierte in häuslicher Quarantäne leben.
Hier kommt Ihnen als Bürgern eine wichtige Rolle zu, da die Entsorger nicht erkennen können, wo sich solche Haushalte befinden. Sollten Sie sich in einem Quarantäne-Haushalt befinden bzw. sind an Corona erkrankt, weist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 24. März darauf hin, folgende Punkte im Bereich der privaten Abfallentsorgung dringend zu beachten:
Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von z. B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen. Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen / Säcke gegeben werden.
Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.
Wir bitten Sie, sich an diese Regeln zu halten und Ihren Müll entsprechend zu behandeln, um die Gefährdung der Mitarbeiter in der Abfallwirtschaft zu verringern und die Müllentsorgung dauerhaft sicherstellen zu können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Geschäfte, Cafés, Kneipen und Restaurants bedroht die Corona-Krise zum Teil existenziell. Viele brauchen finanzielle Mittel für laufende Ausgaben.
Überlegen auch Sie, ob Sie Ihren „Lieblingsladen“ nicht ein wenig unterstützen können.
Bestellen Sie doch per Telefon eine Pizza, einen Döner oder Frühlingsrollen und lassen sich die Speisen liefern oder holen diese ab.
Telefonieren Sie einfach mit Ihrem Dienstleister und ordern einen Gutschein. Die Bezahlung könnte per online-banking passieren.
Achtung Unternehmen, Dienstleister und Gewerbetreibende: Unter www.wifoe.marburg-biedenkopf.de erfahren Sie Aktuelles über Hilfsmöglichkeiten von Bund und Land.
Bitte beachten: Ab 21.3.2020 - 12.00 Uhr müssen alle Gaststätten und Restaurants schliessen. Telefonische Bestellungen, Abhol- und Lieferservice ist zulässig.
Ab 21.3.2020 - 0.00 Uhr gilt: Zusammenkünfte von über 5 Personen auf öffentlichen Plätzen und Strassen sind nicht zulässig.
die Infektionsrate mit dem Corona-Virus hat dramatisch zugenommen. Uns alle erschüttern die Bilder aus Italien.
Jetzt muss es doch jeder begriffen haben:
Bleibt zu Hause! Bleibt gesund!
Gehen wir zum wirklich Notwendigen außer Haus.
Bei den durch das Land verordneten Schließungen von Geschäften und notwendigen Schutzmaßnahmen haben wir durch die Betroffenen großes Verständnis erfahren.
Dafür danken wir und weisen auf die Ankündigungen von Bund und Land zur Auflage von Hilfsprogrammen hin. Einige Infos dazu findet man auch schon auf unserer Homepage.
Die allermeisten Kunden haben ebenfalls Verständnis für die Einschränkungen gezeigt. Auch dafür Danke.
Zeigen Sie beim Einkauf Solidarität und "hamstern" nicht. Halten Sie sich an die Abstandsregeln. Zeigen Sie den Bediensteten im Einzelhandel Dank und Respekt!
Wenn Sie Menschen sehen, die sich nicht an Vorgaben und Verbote handeln, dann werden Sie aktiv. Weisen Sie sie bitte freundlich, aber bestimmt auf das richtige Verhalten hin.
Wir haben übrigens auch die Leitung der Erstaufnahmeeinrichtung gebeten, die Flüchtlinge auf die Thematik hinzuweisen.
Der Bürgerverein Neustadt (Hessen) e. V. „WIR für UNS!“ in Kooperation mit dem Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)
Einkaufsservice „Stoppt Corona“
Wegen der anhaltenden und sich verschärfenden Entwicklung mit Infektionen durch das Coronavirus/CoVid19 haben wir eine Idee aufgegriffen, die in anderen Städten und Landkreisen schon praktiziert wird. Einen Einkaufsservice für Menschen in Risikogruppen und Menschen, die sich in Quarantäne befinden. Wir fühlen uns besonders verpflichtet, unseren Nächsten in der Not zur Seite zu stehen und sie nicht alleine zu lassen.
Was wir für Sie tun!
Wir erledigen für Sie die Einkäufe für Ihren Lebensunterhalt in haushaltsüblichen Mengen in Neustadt. Wir kaufen für Sie: Lebensmittel und Hygieneartikel (keine Medikamente).
Wir beteiligen uns nicht am Einkauf für Hamsterkäufe, andere Konsumartikel und Luxusgüter.
Ablauf:
Ab Donnerstag, dem 19.3.2020 kann man montags bis freitags von 10-12 Uhr und von 14-16 Uhr unter den Telefonnummern: 06692-8938 bzw. per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder: 0177 764 9080 - Ansprechpartner „WIR für UNS!“ eine Einkaufsliste abgeben. (Bitte mit Vor- und Zunamen, Adresse und Telefonnummer)
Wie funktioniert die kontaktlose Lieferung und Bezahlung?
Wir werden für Sie einkaufen gehen und Ihnen die Lebensmittel vorbeibringen.
Nachdem Sie Ihre Bestellung bei einer der o.g. Telefonnummern abgegeben haben, bitten wir Sie, das für den Einkauf benötigte Geld in einem Briefumschlag bereitzuhalten. Ein Ehrenamtlicher wird bei Ihnen vorbeikommen, sich mit einem Vereinspass ausweisen und den Umschlag abholen. Sollten Sie gar keinen Kontakt wünschen oder Sie unter Quarantäne stehen, können Sie den Umschlag auch für uns an einer geschützten Stelle deponieren. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich bei der Aufgabe der Bestellung an.
Ehrenamtliche Helfer werden die gewünschten Einkäufe für Sie erledigen (überwiegend bei REWE und EDEKA Neukauf). Bitte haben Sie Verständnis, sollte der ein oder andere Artikel einmal nicht zu bekommen sein.
Die Einkäufe werden dann in einer Kiste mit dem Kassenzettel und dem Restgeld direkt vor Ihre Haustüre gebracht.
Infektionsschutz: Das Ganze geschieht mit 2 m Abstand. Unsere Ehrenamtlichen tragen bei der Übergabe Einmalhandschuhe.
Wer kann bestellen?
Menschen, die in verordneter oder freiwilliger Quarantäne sind.
Menschen über 65 Jahre.
Menschen mit Vorerkrankung.
Aus welchem Gebiet kann ich bestellen?
Es werden Menschen aus Neustadt und den Stadtteilen Momberg, Mengsberg und Speckswinkel versorgt.
Was kostet der Einkaufsservice?
Wir wollen an der Not anderer Menschen kein Geld verdienen. Die Stadt Neustadt (Hessen) sowie der Bürgerverein „WIR für UNS!“ tragen sämtliche Kosten (außer für die Lebensmittel).
Informationen des Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
Aktuelle Informationen zur Abfalleinsammlung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die momentan sehr dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie hat uns dazu veranlasst, auch im Rahmen der Abfalleinsammlung weitere Anpassungen vorzunehmen. Wir versuchen alles, damit die Abfalleinsammlung auch weiterhin durchgeführt werden kann.
die Geschäftsstelle des MZV ist geschlossen und derzeit auch nur mit der Hälfte der Mitarbeiter/innen besetzt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die telefonische Erreichbarkeit dadurch eingeschränkt ist
damit nicht alle Mitarbeiter unserer Abfuhrfirma Knettenbrech & Gurdulic gleichzeitig auf dem Betriebshof ankommen, die Abfälle aber rechtzeitig an der Müllumladestation angeliefert werden können, wurden die Anfangszeiten der Abfalleinsammlung auf 4 Uhr vorgelegt. Bitte stellen Sie Ihre Abfuhrgefäße am Vorabend zur Abfuhr bereit
zum heutigen Zeitpunkt kann die Sperrmüllabfuhr noch erfolgen - eingehende neue Aufträge werden weiterhin direkt erfasst und zeitnah bearbeitet - ab soforterhalten Sie den Termin zur Abfuhr bis zum Wochenende vor der geplanten Abfuhrwoche per Brief/E-Mail
Da auch wir die täglichen Entwicklungen abwarten müssen, werden wir Sie bei etwaigen Änderungen informieren. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart.
Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2019 (GVBl. S. 434) ergeht folgende Verfügung:
Abweichend von § 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen innerhalb folgender Straßenzüge
Marktstraße, Bahnhofstraße, Marburger Straße, Hindenburgstraße von Bahnhofstraße bis Nellenburgstraße, Nellenburgstraße von Hindenburstraße bis Bismarckstraße und Bismarckstraße bis Stückergärten
aus Anlass des Frühlingsmarktes des Gewerbevereines am Sonntag, den 26. April 2020, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden offengehalten werden.
Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Dienstleistungsunternehmen fallen ebenso wie Apotheken nicht unter diese Regelung.
Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in der 12. Kalenderwoche in Kraft.
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Ordnungsamt der Stadt Neustadt (Hessen), Bürgerbüro, Ritterstraße 9, 35279 Neustadt (Hessen) eingesehen werden.
Begründung:
Aufgrund des § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt, abweichend von § 3 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.
Gegenstand der aktuellen Freigabe ist der Frühlingsmarkt des Gewerbevereines am Sonntag, den 26. April 2020, in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr, in den Straßenzügen Marktstraße, Bahnhofstraße, Marburger Straße, Nellenburgstraße und Bismarckstaße. Im Mittelpunkt stehen die Gewerbeschau der regionalen Gewerbetreibenden, ein Frühschoppen, ein Unterhaltungsprogramm mit Musik- und Tanzdarbietungen, Vorführungen der Feuerwehr und Präsentation der örtlichen Vereine, Speisen und Getränke sind an verschiedenen Abgabestellen erhältlich, für die Kinder werden eine Hüpfburg und ein Karussell bereitstehen.
Der Frühlingsmarkt des Gewerbevereines findet in diesem Jahr zum 28. Mal statt.
Als Ergänzungsprogramm ist der verkaufsoffene Sonntag in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr mit deutlichen Einschränkungen des Geltungsbereichs der Verfügung auf Teile des Stadtgebietes sowie Brancheneinschränkungen vorgesehen.
Besucher werden aus den benachbarten Kreisen erwartet. Ähnliche Veranstaltungen in den Vorjahren haben auch ohne Sonntagsöffnung zu einem erheblichen Besucherandrang geführt.
Dies führt zu folgender Besucherprognose, die aus Veranstaltungen ohne Sonntagsöffnung resultiert:
Erwartet werden am Veranstaltungstag bis zu 5.000 Personen aus der gesamten Region, wobei bei schlechtem Wetter eine erheblich nach unten abweichende Erwartungshaltung besteht, wie dies für eine Open-Air-Veranstaltung typisch ist.
Dies wird mit den Erfahrungen aus folgenden Veranstaltungen belegt:
„Straßenmalerfestival“ in den Jahren 2010 bis 2019, Besucherzahl je ca. 5.000
Veranstaltungen zum erfolgreichen Abschneiden des Wettbewerbs „Ab in die Mitte“ 2017 und 2018, Besucherzahl je ca. 5.000
„Rotkäppchentag“ 2017 und 2018, Besucherzahl je ca. 6.000
„Weltkindertag“ 2019, Besucherzahl ca. 6.000
Presseveröffentlichungen zur Belegung des erwarteten Publikumsinteresses befinden sich in der Festsetzungsakte.
Vorstehende Angaben zu den Besucherzahlen belegen, dass die Sonntagsöffnung keinesfalls im Vordergrund steht, sondern lediglich einen Annex zur Hauptveranstaltung darstellt.
Die Ladenöffnung bleibt auf den ausschließlichen Veranstaltungsbereich des Frühlingsmarktes beschränkt.
Der Frühlingsmarkt findet am Sonntag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr statt; die Ladenöffnung soll von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen.
Im Verhältnis der Außenfläche des Frühlingsmarktes in der Größe von ca. 20.500 Quadratmetern beläuft sich die Verkaufsfläche der geöffneten Ladenlokale auf ca. 4.700 Quadratmeter.
Dies belegt, dass der Frühlingsmarkt einen für die Freigabe nach § 6 HLöG geeigneten Anlass darstellt. Die Veranstaltung betrifft am Sonntag ausschließlich den in dieser Verfügung genannten Bereich.
Besucher reisen mit dem ÖPNV über den Bahnhof Neustadt sowie mit PKW sternförmig an und parken insbesondere in der Ringstraße, auf dem Festplatz in der Lehmkaute sowie rund um den Bahnhof. Sämtliche Parkflächen befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgeschehen. Insofern wurde bei der Festlegung des verkaufsoffenen Bereiches der Pflicht zur räumlichen Beschränkung der Ladenöffnung Rechnung getragen.
Im vorliegenden Fall war zusätzlich zu prüfen, ob eine inhaltliche Beschränkung auf einzelne Handelszweige zwingend geboten ist, weil eine Ermessensreduzierung auf null zu Gunsten einer Beschränkung vorliegt.
Unverkennbar wird der Hauptbedarf der Besucherströme im Bereich Nahrungs- und Genussmittel sowie sonstige Lebensmittel/Getränke und Souvenirs zu dieser Veranstaltung im weiteren Sinne liegen. Dass Bedürfnisse nach anderen Produktgruppen völlig abwegig wären, ist jedoch nicht gegeben. Eine angemessene und begründbare Grenzziehung für eine Beschränkung ist im Gegenteil nicht im Ansatz erkennbar und muss daher unterbleiben.
Kirchliche und sonstige Belange wurden ebenfalls im Rahmen der Entscheidung berücksichtigt.
Hinweis:
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Freigabeentscheidung haben gem. § 6 Abs. 3 HLöG keine aufschiebende Wirkung mehr.
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5-9, 35279 Neustadt (Hessen) eingelegt werden.
Neustadt (Hessen), 9. März 2020
Stadt Neustadt (Hessen) Der Magistrat
Thomas Groll Bürgermeister
Diese Bekanntmachung erfolgt aus formellen Gründen. Aufgrund der aktuellen Situation ist gegenwärtig nicht auszuschließen, dass die Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muss.
Organisatorische Änderungen bei der Stadtverwaltung Neustadt (Hessen)
Aufgrund der aktuellen Situation und der beengten räumlichen Verhältnisse im Rathausnebengebäude gilt für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt, das Bürgerbüro, das Bauamt und das Ortsgericht bis auf weiteres folgende Regelung:
Die Tür des Nebengebäudes ist verschlossen!
Die genannten Verwaltungsbereiche arbeiten – mit Ausnahme von Notfällen – NUR nach Terminvergabe.
Termine sind für die Bereiche
Einwohnermeldeamt, das Standesamt und das Bürgerbüro unter der Telefonnummer 06692/8935,
Bauamt unter der Telefonnummer 06692/8939,
und für das Ortsgericht unter der Telefonnummer 06692/8937 oder 06692/8345
zu vereinbaren.
Wir sind sicher, dass Sie aufgrund der gegenwärtigen Situation Verständnis für diese Maßnahmen zeigen, die auch zu Ihrem Schutz dienen.
Als Ergänzung zur kommunalen Berichterstattung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Stadt Neustadt (Hessen) gibt es ab Herbst 2019 die neu.stadt.app für Android und Iphone. Die App wird direkt über den Browser des Smartphones oder Tablett aufgerufen und kann von dort auf den Startbildschirm abgelegt werden. Eine detaillierte Anleitung finden Sie unter https://neustadt-hessen.de/hilfe information.html
https://app.neustadt-hessen.de
Für Android-Nutzer besteht zusätzlich die Möglichkeit aktuelle Mitteilungen als Push-Nachricht zu erhalten. Für Apple-Nutzer steht diese Möglichkeit leider noch nicht zur Verfügung.
Bis zu 45.000 Euro Förderung für Ihre Haussanierung… - Lassen Sie sich im Rahmen der Dorfentwicklung kostenfrei beraten!
Im Rahmen der Dorfentwicklung können Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Eigentümerinnen und Eigentümern in den Stadtteilen, die ein oder mehrere Häuser/ Gebäude im abgegrenzten Fördergebiet ihr Eigen nennen, gefördert werden.
Die Grundlage der privaten Förderung ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung.
Die Förderung erfolgt in den abgegrenzten Fördergebieten der Stadtteile Mengsberg, Momberg und Speckswinkel.
Das Ziel der Förderung ist vor allem die Erhaltung und Gestaltung von orts- und regionaltypischer Bausubstanz.
Gefördert werden können: Kosten für Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und für den Neubau von Gebäuden im Ortskern einschließlich privater Hof- Garten- und Grünflächen auf Grundlage der regionaltypischen Bauweise.
Außerdem auch Sanierung von Dächern und Fassaden, Fenstern und Türen, Innenaus- und Umbau, technische Infrastruktur in Verbindung mit dem Umbau, u. a.
Die förderfähigen Kosten eines Objektes können lt. aktueller Richtlinie mit 35 % der Netto-Kosten, bis maximal 45.000 € Netto-Kosten pro Gebäude bezuschusst werden.
Bei Vorhaben an Kulturdenkmälern (Einzeldenkmal) erhöht sich dieser Betrag auf bis zu max. 60.000 € der Netto-Kosten pro Gebäude.
Beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden (z. B. Scheunen) mit bis zu drei Wohneinheiten werden bis zu 200.000 € der Netto-Kosten als Zuwendung gewährt.
Die Mindestkosten einer Maßnahme dürfen 10.000 € netto nicht unterschreiten.
Entscheidend ist, dass vor dem Erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheides mit der Maßnahme nicht begonnen werden darf. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Auftragsvergabe.
Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken sollten Anträge stellen, um die Fördermöglichkeiten des Dorfentwicklungsprogramms zu nutzen.
Dem Förderantrag geht zunächst ein kostenfreies und unverbindliches Informationsgespräch voraus, in dessen Rahmen die Fördermaßnahmen abgestimmt und ein Beratungsprotokoll erstellt wird.
Zur Vereinbarung eines Beratungstermins kontaktieren Sie bitte direkt die von Seiten der Stadt Neustadt (Hessen) beauftragte Architektin Monika Heger aus Jesberg unter der Telefonnummer: 06695/911960 bzw. per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Lärmschutz - Tempo 30 in der Nacht auf Teilen der Hindenburgstraße
Hessen Mobil hat uns mitgeteilt, dass auf Teilen der Hindenburgstraße (B 454) in den Nachtstunden in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr Tempo 30 angeordnet wurde, um die Lärmbelastung für die Anlieger zu reduzieren.
Im Vorfeld wurden anhand der Ergebnisse einer Verkehrszählung eine Lärmberechnung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass bei 16 straßennahen Wohngebäuden die Richtwerte nachts überschritten werden.
DO IT YOURSELF - neuer Handarbeitstreff an jedem 3. Donnerstag im Monat
Am 20.02.2020 Uhr laden Silvia Gawlitta vom Familienzentrum und Annika Schlüter von der Gemeinwesenarbeit wieder herzlich zum neuen Handarbeitstreffen in das Haus der Vereine ein! Das Treffen soll regelmäßig an jedem 3. Donnerstag im Monat stattfinden.
Bei einer Tasse Kaffee oder Tee wollen wir gemeinsam häkeln, stricken, nähen, basteln (oder worauf ihr sonst Lust habt), uns austauschen und gemütlich beisammen sein, denn gemeinsam macht es einfach mehr Spaß! Ob Profi oder unerfahren – jede und jeder ist herzlich willkommen! Erfahrene Handarbeiterinnen zeigen gerne die ersten Schritte und geben Tipps.
Ihr könnt gerne eure eigenen Werkstücke mitbringen und daran arbeiten, Material zum Ausprobieren wird es aber auch geben.
Außerdem gibt es jedes Mal eine Anleitung für ein kleines Projekt, das schnell an einem Nachmittag fertig gestellt werden kann.
Fragen und Infos: Annika Schlüter Begegnungstreff Tel.: 9691157 oder schlueter[ät]bsj-marburg.de Silvia Gawlitta Tel.:20028
Seit 01.01.2020 sind alle Händler mit elektronischen Kassensystem dazu verpflichtet, Ihren Kunden den an der Kasse ausgedruckten Kassenbon zu übergeben. Wo man früher noch freundlich ablehnen und an manch einer Kasse somit teilweise sogar den Ausdruck verhindern konnte, so ist dies seit Beginn diesen Jahres nicht mehr möglich - die Maschinen drucken automatisch und der Kunde muss besagten Bon mitnehmen. Auch wenn dieser direkt nach dem Einkauf oftmals schnell entsorgt wird.
Was rein rechtlich gesehen eine Absicherung darstellt, ist für unsere Umwelt eine zunehmende Belastung.
Die Bons und Quittungen sind in der Regel nicht auf normalem Papier gedruckt, sondern auf sogenanntem Thermopapier, welches auf der zu bedruckenden Seite eine hitzeempfindliche Beschichtung aufweist, die unter Wärmeeinwirkung den Farbstoff ausbildet. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Papier also generell von allen bedruckbaren Papieren, wie z. B. dem Zeitungspapier. Die Farbe ist im Thermopapier bereits enthalten und folglich auch nicht über den gleichen Weg wie reguläres Altpapier zu entsorgen.
In diesem Zusammenhang möchte der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf die Bürger der angeschlossenen Mitgliedskommunen darauf hinweisen, dass auf Thermopapier gedruckte Kassenbons bzw. Quittungen aufgrund der Materialbeschaffenheit und der Druckerschwärze generell nicht über die blaue Papiertonne zu entsorgen sind.
"Manchmal ist es wirklich schwer, Thermopapier von normalem Papier zu unterscheiden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass eine große Menge dieser Kassenbons über die blaue Tonne entsorgt werden", so Timo Leischner, Öffentlichkeitsarbeit des Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf. Die Geschäftsstellenleiterin des MZV, Anja Reichel, ergänzt: "Wir befürchten, dass in Zukunft noch viele dieser Bons in der blauen Tonne landen werden, daher ist es wichtig, hier und jetzt auf das Thema aufmerksam zu machen und jeden Einzelnen dafür zu sensibilisieren. Geben Sie das Wissen also gerne an Ihre Familie, Freunde und Bekannten weiter - Quittungen und Bons auf Thermopapier gehören in den Restmüll, sprich in die schwarze Tonne."
Achter Nachtrag zur Verordnung der Stadt Neustadt (Hessen) über die Beförderungsentgelte für Kraftdroschken (Kraftdroschkentarif)
Aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2886) in Verbindung mit § 2 Ziff. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 10.10.1997 (GBVl. S. 370), zuletzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 12.11.2013 (GVBl. S. 640) hat der Magistrat in seiner Sitzung am 21. Januar 2020 nachstehenden Achten Nachtrag zur Verordnung der Stadt Neustadt (Hessen) über die Beförderungsentgelte für Kraftdroschken (Kraftdroschkentarif) vom 23. August 1979 beschlossen:
Artikel I
§ 2 erhält folgende Neufassung:
„Das Beförderungsentgelt setzt sich, unbeschadet der Zahl der jeweils zu befördernden
Personen, aus dem Grundpreis und dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (km-Preis und den Zuschlägen) zusammen.
Kontrolle des ruhenden Verkehrs durch private Unternehmen
Am 20.1.2020 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Urteil gegen eine Kommune veröffentlicht, die Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses als Hilfspolizeibeamte berufen und in städtischer Uniform zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt hat. Dieses Vorgehen wurden für unzulässig erklärt.
Die Stadt Neustadt (Hessen) hat einen privaten Sicherheitsdienst beauftragt, den ruhenden Verkehr im Stadtgebiet zu überwachen. Im Gegensatz zu dem Vorgehen der beklagten Kommune erfolgt dies im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages, nicht im Rahmen eines unzulässigen Leiharbeitsverhältnisses. Der jeweilige Mitarbeiter ist nicht als Hilfspolizeibeamter bestellt und trägt auch keine städtische Uniform, sondern Bekleidung des Sicherheitsdienstes. Er darf keine Verwarnungen erteilen oder Verwarngelder in bar annehmen. Da das Gericht in seiner Urteilsbegründung nicht auf die hier gewählte Konstellation eingegangen ist, wurde der Hessische Städte- und Gemeindebund um eine Prüfung und Stellungnahme gebeten. Auch die übergeordneten Behörden befassen sich derzeit mit der Thematik.
Bis zum Vorliegen einer Empfehlung werden der Einsatz des Sicherheitsdienstes und die noch offenen Ordnungswidrigkeitsverfahren ausgesetzt.
Ordnungswidrigkeiten, die durch städtische Mitarbeiter festgestellt werden, sind von dem Urteil nicht betroffen.
Neustadt (Hessen), 22. Januar 2020
STADT NEUSTADT (HESSEN) DER BÜRGERMEISTER ALS ÖRTLICHE ORDNUNGSBEHÖRDE
Junker-Hansen-Turm ist vollständig eingerüstet – Dachsanierung hat begonnen
Der Junker-Hansen-Turm ist komplett eingerüstet und die ersten Arbeiten zur Instandsetzung haben begonnen. Im nächsten halben Jahr soll der spätgotische Turm vor allem eine neue Dacheindeckung erhalten. Am Donnerstag, 12. Dezember, stellten der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBHI) als Planer und Bauleiter und die für Denkmalpflege zuständige Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten (VSG) die kommenden Abschnitte der Baumaßnahme vor. Für die Sanierung des größten erhaltenen Fachwerkrundbaus der Welt hat das Land Hessen eine Summe von 660.000 Euro bewilligt.
Nach dem Worten von LBHI-Projektleiter Karl Heinz Waschkowitz wird die schadhafte Eindeckung des Daches abgetragen und durch einen robusten, natürlichen Schiefer ersetzt. Auch die Dachschalung werde erneuert. An den bisherigen Zementfaserplatten des Daches hatten sie zu viele Risse und Fehlstellen gebildet. Zugleich lasse man Regenfallrohe, Dachrinnen und Wasserspeier für eine verbesserte Entwässerung austauschen oder ergänzen. Ebenso werde der äußere Blitzschutz an dem Bauwerk modernisiert.
Die Überholung der Dacheindeckung ist dringend nötig, um die technikhistorisch bedeutsame Holzkonstruktion des Gebäudes zu schützen. Sie war, so die Baudenkmalpflegerin Dr. Katarina Papajanni (VSG), nach dem im Spätmittelalter neuesten Stand ein „Rähmbauweise“ gezimmert worden. Die Direktorin der Schlösserverwaltung, Kirsten Worms und der Bürgermeister Thomas Groll drückten ihren Dank für das Engagement des Landes beim Erhalt des wertvollen Kulturdenkmales aus. Die letzte Dachinstandsetzung liege mehr als 40 Jahre zurück. Danach waren lediglich Reparaturen an der Schablonenabdeckung im Rahmen der Bauunterhalten durchgeführt worden.
Der Abbruch des verwitterten Daches hat sofort nach der Einrüstung begonnen. Die oberste Arbeitsplattform befindet sich auf einer Höhe von 46 Metern. Die Erschließung erfolgt über einen äußeren Treppenturm, außerdem wurde ein Materialaufzug angebaut. Das Baugerüst wird nur nur für die neue „altdeutsche Deckung“ des Daches, sondern auch für kleinere Holzreparatur-, Putz- und Beschichtungsarbeiten an der Fassade genutzt.
Bis zum Abschluss der Sanierung – voraussichtlich Mitte 2020 – bleibt der Turm aus Sicherheits-gründen gesperrt.
Tag des Ehrenamtes - Kunstturnlegende Eberhard Gienger zu Gast in Neustadt
1985 erklärten die Vereinten Nationen den 5. Dezember zum Tag des Internationalen Ehrenamtes. Ziel war es, das ehrenamtliche Engagement regelmäßig anzuerkennen und zu fördern. Diesen Gedanken griff die Stadt Neustadt (Hessen) auf und lud am 5. Dezember 2019 zum Tag oder besser Abend des Ehrenamtes in das Historische Rathaus ein.
Neben rund neunzig Gästen, die meisten von ihnen in vielfältiger Weise in Vereinen, Hilfsorganisationen, Kirchengemeinden oder Kommunalpolitik aktiv, konnte Bürgermeister Thomas Groll Kunstturnlegende Eberhard Gienger als Ehrengast begrüßen.
Der beste Turner der „alten“ Bundesrepublik gewann an seinem Paradegerät, dem Reck, Bronze bei den Olympischen Spielen 1976. Zudem war er Welt- und Vizeweltmeister, errang dreimal Gold bei Europameisterschaften und stand 36 Mal bei Deutschen Meisterschaften auf dem Treppchen mit der „1“. Nach ihm wurde der „Gienger-Salto“ benannt und die deutschen Sportjournalisten wählten ihn zweimal zum Sportler des Jahres.
Nach einer an Höhepunkten reichen Sportlerkarriere war und ist Eberhard Gienger vielfach ehrenamtlich aktiv: im Deutschen Turnerbund, bei der Sporthilfe oder dem Nationalen Olympischen Komitee brachte bzw. bringt er sich aktiv ein.
Seit 2002 gehört Gienger als stets direkt gewählter Abgeordneter dem Deutschen Bundestag an und ist Sprecher der CDU/CSU-Fraktion für Sport und Ehrenamt.
Die musikalische Umrahmung des Abends übernahmen wieder Michael Dippel, Karl-Joseph Lemmer und Willfred Sohn vom „Trio Semplice“. Mit dem selbstgetexteten Lied „Das Ehrenamt lebt“ zur Melodie von „Es lebe der Sport“ hießen die drei Musiker die Gäste willkommen und hatten auch einen Vers über Eberhard Gienger parat.
Bürgermeister Thomas Groll hob in seinen Eingangsworten hervor, dass eine Kommune zwingend auf ehrenamtliches Engagement angewiesen sei. „Oftmals können wir nur für die Pflicht sorgen, die Kür müssen andere übernehmen. Ehrenamtler sind unverzichtbarer Bestandteil für eine aktive Bürgergesellschaft. Im Rahmen des uns Möglichen unterstützen wir die kultur- und sporttreibenden Vereine und fördern dabei insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit“, betonte Groll.
Sympathisch, unterhaltsam und kompetent – mit diesen Adjektiven lässt sich die Ansprache von Eberhard Gienger beschreiben. Er streute in seine Rede immer wieder Zitate, Gedichte und selbst ein Gebet ein und verlor dabei nie den roten Faden.
Naturgemäß befasste sich der Träger des Silbernen Lorbeerblattes, der höchsten deutschen Auszeichnung für Sportler, zunächst mit dem Sport. Er leiste einen wichtigen Betrag zur Gesundheit und zur sinnvollen Freizeitgestaltung. Sport könne man unabhängig vom Alter ausüben und erfahre dabei Gemeinschaft. Sein Dank, so Gienger, gelte heute noch seinen ersten Trainern, die ihn an das Kunstturnen und den Leistungssport herangeführt hätten.
90.000 Vereine, davon 20.000 Sportvereine, gibt es nach den Worten des Abgeordneten in Deutschland. Wenn man jede dort geleistete Stunde ehrenamtlicher Arbeit mit 10 Euro entlohnen würde, käme im Jahr die unvorstellbare Summe von 50 Milliarden Euro zustande.
Die Vereine und damit die Ehrenamtler könnten sich auf die Unterstützung der Politik verlassen, betonte der erfolgreiche Turner, und nannte Beispiele aus dem aktuellen Koalitionsvertrag. Zugleich beklagte er unter Zustimmung der Anwesenden die überbordende Bürokratie.
Sein Dank galt allen, die sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft einbringen. „Dank ist eine verschärfte Form der Bitte: Bitte machen sie weiter“, schloss Gienger unter dem Beifall der Anwesenden seine Ansprache.
Im Anschluss an die Ausführungen Giengers wurden stellvertretend für viele andere vier Frauen und Männer aus Neustadt, Mengsberg, Momberg und Speckswinkel für ihr ehrenamtliches Engagement mit einem von Andreas Dippel aus Holz angefertigten individuellen Kugelschreiber ausgezeichnet.
Michael Ringleb ist seit über zehn Jahren Vorsitzender des Fördervereins für die Kindertagesstätte „Regenbogen“. Der Verein konnte der Einrichtung seit seiner Gründung rund 30.000 Euro zur Verfügung stellen. Michael Ringleb, dessen Kinder schon lange nicht mehr die KiTa besuchen, bringt sich bei allen Veranstaltungen aktiv als Helfer ein.
Rüdiger Mensdorf pflegt seit 12 Jahren eine größere kommunale Grünfläche in Mengsberg ehrenamtlich. Für die Arbeiten nutzt er seine Geräte und kümmert sich auch um das Biotop im Pfarrgarten.
Kunibert Schmitt – der nicht anwesend sein konnte – kann als Momberger Dorfchronist bezeichnet werden. Er sammelt alte Fotos, hat sie schon in einer Ausstellung präsentiert, hat Abhandlungen zu Schule und Kindergarten und anderen lokalen Themen verfasst und sich um eine Chronik der Momberger Gebäude gekümmert.
Karin Balzer gehörte 30 Jahre dem Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde Speckswinkel an. Sie bringt sich noch heute in der Seniorenarbeit ein und gestaltete über Jahre hinweg den Kindergottesdienst mit. Beim Gemischten Chor war sie Schriftführerin.
Die diesmal Geehrten, so der Bürgermeister, zeigten durch ihre Leistungen auf, wie vielfältig ehrenamtliches Engagement in und für eine Kommune sein könne. Zukünftig soll der Abend des Ehrenamtes zu einer Tradition werden.
Im Rahmen der zeitgeschichtlichen Veranstaltungsreihe lädt die Stadt Neustadt (Hessen) für Donnerstag, den 17. Oktober 2019, 19.00 Uhr, zu einem Vortrag der Eheleute Gömpel „Bilder aus dem Sudetenland“ in das Historische Rathaus ein.
Die Beauftragte der hessischen Landesregierung für Heimatvertriebe und Spätaussiedler Margarete Ziegler-Raschdorf wird ein Grußwort sprechen.
Es wäre schön, möglichst viele, deren Wurzeln im Sudetenland liegen – aber natürlich auch Gäste aus Neustadt und den umliegenden Kommunen – begrüßen zu können.
Am kurzfristige Anmeldung unter 06692-8911/Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wird gebeten.
Am 3. September 2019 ist der Neustädte Bürgerbus gestartet, der Fahrplan wurde im Mitteilungsblatt vom 29.08.2019 veröffentlicht. Fahrpläne liegen an verschiedenen Stellen in der Stadt, der Verwaltung und im Bürgerbüro aus. Für Rückfragen/Anregungen/Kritik wenden Sie sich bitte an 06692-9693120 (Anrufbeantworter „WIR für UNS!“ – Bürgerverein Neustadt) oder 0176-47645022 (Mobilnummer von Gerd Leißner)
BürgerBus sorgt ab September für mehr Mobilität in Neustadt und den Stadtteilen!
Nach der erfolgreichen Jungfernfahrt am 11.06.2019 nimmt der Bürgerbus im September seinen regulären Betrieb auf. Ab Dienstag, den 03.09.2019, wird der Bürgerbus zweimal wöchentlich (Dienstag und Donnerstag) verschiedene Haltestellen in der Kernstadt und den Stadtteilen anfahren und so Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, bequem zum Arzt, zum Einkaufen oder anderen Terminen zu kommen. Dabei sind pro Einsatztag zwei Hin- und zwei Rücktouren geplant (siehe beigefügter Fahrplan). Neben diesen regelmäßigen Fahrten soll der Bürgerbus in Zukunft auch für Fahrten zu Veranstaltungen wie dem Mittagstisch in Speckswinkel oder dem Frauenfrühstück in der Kernstadt eingesetzt werden.
Sowohl der Fahrdienst selbst als auch die Organisation des Busses werden ehrenamtlich von Mitgliedern des im April 2019 neu gegründeten Bürgervereins „WIR für UNS!“ geleistet. Alle Fahrerinnen und Fahrer haben langjährige Fahrerfahrung und im Vorfeld ein Fahrsicherheitstraining absolviert.
Die Nutzung des BürgerBusses ist kostenfrei und steht allen Bürgerinnen und Bürgern Neustadts offen. Wer möchte, kann einen kleinen Beitrag für den Unterhalt des Busses spenden. Eine Anmeldung ist nicht notwendig!
Bei Fragen: 06692 9693120 (Anrufbeantworter des Bürgervereins „WIR für UNS!“) oder
Das digitale (Gewerbe-) Portal für Neustadt: www.NEUSTADTERLEBEN.de
Das digitale (Gewerbe-) Portal www.NEUSTADTERLEBEN.de lädt zu einem Stadtbummel durch Neustadt ein. Erleben Sie die Geschäftswelt mit ihren Angeboten oder genießen Sie den Blick aus der Vogelperspektive auf unsere Kommune.
Navigieren Sie direkt mit Ihren Smartphone über Wander- u. Radwege und erfahren Sie aktuelle News aus der Kernstadt und den Stadtteilen. Das Gewerbeportal informiert zudem über den „Neustadt-Gutschein“. Dieser flexible Einkaufsgutschein eignet sich als Geschenk zu Geburtstagen, Ostern, Muttertag oder Weihnachten, als Gutschein bei Firmenfeiern, für Mitarbeiter, Jubilare und noch viele weitere Anlässe.
Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf weist alle Hundebesitzer in den Mitgliedskommunen darauf hin, anfallenden Hundekot bitte nicht über die Biotonne zu entsorgen. Hundekot ist als Abfall zu werten und gehört folglich in die Restmülltonne. Weiterhin bittet der MZV auch darum, beim Gassi gehen die an öffentlichen Plätzen zur Verfügung gestellten Beutel zu nutzen, um den Hundekot dann im Restmüll zu entsorgen. Vielen Dank!
Als Ergänzung zur kommunalen Berichterstattung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Stadt Neustadt (Hessen) startet ab sofort die neu.stadt.app für Android und Iphone. Die App wird direkt über den Browser des Smartphones oder Tablett aufgerufen und kann von dort auf den Startbildschirm abgelegt werden. Eine detaillierte Anleitung finden Sie unter https://neustadt-hessen.de/hilfe-information.html
Für Android-Nutzer besteht zusätzlich die Möglichkeit aktuelle Mitteilungen als Push-Nachricht zu erhalten. Für Apple-Nutzer steht diese Möglichkeit leider noch nicht zur Verfügung. Auch wird in Kürze eine APK-Datei zur direkten Installation auf Android-Geräten bereitgestellt.