Ab dem 01.01.2025 ist es soweit: Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf (MZV) nimmt die Zügel bei der Müllabfuhr selbst in die Hand und sorgt für eine ordnungsgemäße Abfuhr von Rest-, Papier- und Bioabfällen im gesamten Verbandsgebiet. Weiterhin wird auch der Sperrmüll ab diesem Zeitpunkt vom MZV abgeholt. Aus diesem Grund ist der Verband schon jetzt auf der Suche nach tatkräftiger Unterstützung - für die neuen Aufgabe werden Fahrer (m/w/d) für Entsorgungsfahrzeuge und Lader (m/w/d) gesucht.
Sollten Sie Interesse an einer der Tätigkeiten haben, freut sich der Verband auf Ihre Bewerbung.
Rad- und Fußverkehrskonzept für die Stadt Neustadt (Hessen)
2022 ließ die Stadt Neustadt (Hessen) mit Fördermitteln des Landes Hessen einen sogenannten „Nahmobilitäts-Check“ erstellen. Hierbei wurde deutlich, dass es im Bereich des Rad- und Fußverkehres Optimierungsbedarf und Defizite gibt. Seinerzeit wurde der Kommune angeraten, ein gesondertes Konzept für diese Bereiche zu erstellen. Daraufhin warb Bürgermeister Thomas Groll entsprechende Fördermittel beim Land Hessen nach dem Nahmobilitätsförderungsgesetz sowie beim Landkreis Marburg-Biedenkopf nach dessen Radverkehrsrichtlinie ein.
Die Auftaktveranstaltung zur Bürgerbeteiligung und zur Erstellung des Rad- und Fußverkehrskonzeptes für die gesamte Kommune fand am 18. März 2024 im Kultur- und Bürgerzentrum statt.
Erfreulicherweise konnten hierzu über 50 Interessierte aus der Kernstadt, Mengsberg, Momberg und Speckswinkel begrüßt werden.
Eingangs fasste der Bürgermeister die aktuelle Situation aus seiner Sicher zusammen. „Wir haben in den letzten Jahren in Neustadt viel getan, aber es gibt zweifellos auch noch viel zu tun. Ein Beispiel hierfür ist der Rad- und Fußverkehr. Beispielsweise habe man Geld in eine moderne Abstellanlage am Bahnhof investiert und auch Boxen für Lastenräder aufgestellt. Entlang der B454 gäbe es aufgrund der Initiative der Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger einen Radweg, der aber dann „ins Feld“ münde. Die Verbindung zwischen den Stadtteilen Momberg und Mengsberg sei keinesfalls ideal. Hier rechne man in den nächsten Wochen endlich mit dem Bau des ersten Teilstückes für den bereits seit längerem durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf versprochenen Radweg. Auch die Verbindung nach Wiera durch das „Frauenrodt“ solle gestärkt werden. Ein entsprechender Förderantrag der Nachbarstädte Schwalmstadt und Neustadt sowie der beiden Landkreise sei gestellt. Man warte hier allerdings immer noch auf einen Bescheid“, so der Bürgermeister.
Er stellte die Notwendigkeit einer planerischen Grundlage für das weitere Vorgehen voraus. Diese werde auch vom Fördergeber regelmäßig eingefordert. Nach seinen Worten gehe es nun darum, Ideen zu sammeln, grobe Kosten zu ermitteln und dann Priorisierungen vorzunehmen. Das Ganze solle unter Bürgerbeteiligung und natürlich Einbezug der städtischen Gremien vonstattengehen. „Allerdings müssen wir mit Ehrlichkeit ans Werk gehen. Dieses Vorgehen wird Geld kosten. Ohne Fördermittel werden wir hier nicht vorwärtskommen. Auch wird nicht alles gehen, was wünschenswert wäre“, so der Bürgermeister. In diesem Zusammenhang nannte er beispielsweise die Bahnhofstraße. Auch nach der nun für 2025 ins Auge gefassten grundhaften Sanierung sei hier für den Radverkehr sicherlich keine optimale Lösung zu finden, sondern es werde nur um Kompromisse gehen.
Dennoch warb der Bürgermeister ausdrücklich dafür, nun Ideen einzubringen, Kritikpunkte zu benennen und gemeinsam ein Konzept zu erstellen, welches dann für die nächsten zehn Jahre zur Umsetzung anstünde.
In der Folge stellten sich dann die Mitarbeiter von RV-K Planungsgesellschaft aus Jena vor. Das Büro wurde 2014 gegründet. Es verfügt in den Niederlassungen Frankfurt am Main und Jena über insgesamt 18 Mitarbeitende. Themenschwerpunkte sind der Rad- und Fußverkehr sowie die Nahmobilität. Das Büro hat bereits zahlreiche solcher Konzepte erstellt. Nach den Worten von RV-K Planungsgesellschaft gehe es darum, den Bedarf für den Rad- und Fußverkehr für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre festzulegen und eine Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung zur Verteilung von Ressourcen und für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu schaffen. Es würden hierbei die Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ebenso einbezogen wie die Vorgaben des Landes Hessen und neue Forschungserkenntnisse.
Ziel sei die Identifikation von Bereichen und Verbindungen, die eine zentrale Bedeutung für den Fußverkehr haben. Die Entwicklung eines Radverkehrsnetzes zur Vernetzung aller Stadtteile und Ziele (Ausbildung, Einkaufen, Freizeit usw.) und auch die Verbindungen zu angrenzenden Kommunen. Weiterhin Empfehlungen von Maßnahmen zur Steigerung von Verkehrssicherheit, Attraktivität, Direktheit und Barrierefreiheit.
Ausführlich wurde das methodische Vorgehen erläutert. Zunächst gehe es darum, das Konzept vorzubereiten und hierfür eine Grundlagenermittlung zu tätigen. Zweiter Schritt sei dann eine Netzplanung für die Zukunft. Hier gehe es um die Anbindung von Wohngebieten, Nachbarkommunen, dem Bahnhof, den Schulen, Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie Versorgungsmöglichkeiten. Schritt 3 sei dann eine Maßnahmenempfehlung. Vierter und abschließender Schritt seien Dokumentation der vorherigen Schritte sowie Umsetzungsempfehlungen.
Bereits an dem Abend bestand die Möglichkeit, an zwei „Arbeitstischen“ Vorschläge an vorhandenen Karten einzutragen und Ideen/Kritikpunkte zu benennen. In der Folge soll nun noch ein projektbegleitender Arbeitskreis gegründet werden, der voraussichtlich dreimal tagen wird. Hier sollen dann Netz- und Maßnahmenentwürfe diskutiert werden. Interessenten aus der Bürgerschaft für diesen Arbeitskreis können sich bis zum 5.4.2024 bei Stephan Henrich, Tel. 06692/89-25 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden. Im Herbst 2024 ist noch eine Abschlussveranstaltung geplant.
Bürgermeister Thomas Groll dankte dem Büro sowie allen Anwesenden für die aktive Mitarbeit am Abend.
Aber auch diejenigen, die nicht zugegen waren, können sich noch aktiv einbringen. Vom 18.3.2024 bis 14.4.2024 besteht die Möglichkeit, unter www.radfahren-neustadt.de sich Karten anzuschauen und Ideen und Anregungen vorzubringen. Es ist die Hoffnung, dass sich hieran viele beteiligen.
Je mehr mitmachen, umso besser würde die Grundlage für die Erarbeitung eines Rad- und Fußverkehrskonzeptes.
Eisernes Priesterjubiläum von Geistlichem Rat Pfarrer i.R. Josef Schlitt
Am 18. März 2024 feierte Geistlicher Rat Pfarrer i.R. Josef Schlitt in Eiterfeld (Landkreis Fulda) sein Eisernes Priesterjubiläum. Der Jubilar wurde vor 65 Jahren, am 14. März 1959, von Bischof Adolf Bolte im Hohen Dom in Fulda zum Priester geweiht.
Geboren wurde Josef Schlitt am 8. Februar 1932 in Neustadt.
Nach der Weihe war er zunächst Kaplan in Oberndorf (Jossgrund) und später in Eiterfeld. Philippsthal war seine erste Stelle als eigenverantwortlicher Pfarrer. Es folgten Heringen und später dann für lange Jahre Eiterfeld.
Im August 2006 trat der Jubilar in den Ruhestand. Im Laufe der Zeit war er stellvertretender Dechant des damaligen Dekanates Eiterfeld und Bezirkspräses der Kolping-Familie des Bezirksverbandes Hünfeld. Erzbischof Dr. Johannes Dyba ernannte ihn bereits 1986 zum Geistlichen Rat. Bis heute versieht der 92-jährige die Sonntags- und Feiertagsgottesdienste in Haselstein.
Den Festgottesdienst feierten mit Josef Schlitt die Pfarrer Markus Blüml, Pater Binesh Mangalan und Monsignore Reinhold Kircher. In einer, so die lokale Presse, „leidenschaftlichen Predigt“ brachte Dechant Blüml den Dank der Gläubigen sowie des Bistums für ein erfülltes Priesterleben zum Ausdruck. Bürgermeister Hermann-Josef Scheich, Vertreter der Kirchengemeinde und der Kolping-Familie trugen ebenfalls Dankesworte vor. Beeindruckend waren insbesondere die Worte der frisch gewählten Landtagsabgeordneten Stefanie Klee, die den Jubilar seit Kindheitstagen kennt. Pfarrer Schlitt habe als erster katholischer Priester in Eiterfeld ohne Bedenken die Frauen in die Gemeindearbeit bei der Vorbereitung von Erstkommunion und Firmung mit eingebunden und ihre Arbeit sehr geschätzt. Erstmals habe es bei ihm auch Messdienerinnen gegeben. Messdiener durften damals dann auch Lesungen und Fürbitten vortragen. Pfarrer Schlitt sei in ihrer Wahrnehmung stets ein „moderner Priester“ gewesen.
Bürgermeister Thomas Groll wandte sich schriftlich an den gebürtigen Neustädter und übermittelte ihm die besten Glück- und Segenswünsche seiner Heimatkommune und wünschte für die kommende Zeit alles Gute.
Bereits zum sechsten Male findet im März und April 2024 die Photo.Spectrum.Marburg statt, die große Fotoausstellung in vielen Städten und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg. Insgesamt gibt es 44 Einzelveranstaltungen.
Die Stadt Neustadt (Hessen) nimmt bereits zum vierten Male hieran teil und macht das Rathaus dabei zu einer "Galerie auf Zeit".
Diesmal stellt der Neustädter Hobbyfotograf Stefan Thiel unter dem Motto "In und um Neustadt ..." aus und präsentiert rund dreißig großformatige Fotografien.
Anlässlich der Vernissage am 18. März hieß Bürgermeister Thomas Groll Stefan Thiel, seine Ehefrau Carola und etwa dreißig Interessierte willkommen.
Er sprach eingangs über die Bedeutung von Kultur im ländlichen Raum und betonte deren Wichtigkeit auch in kleineren Kommunen.
Dann richtete er den Blick auf die Fotografien von Stefan Thiel und bezeichnete diese als gelungen.
Ein Fotograf sei auch oftmals ein Chronist, stellte Groll heraus und führte die Bilder im Zusammenhang mit dem Stadtjubiläum "Neustadt 750" in 2022 an.
Ein Fotograf, so der Bürgermeister weiter, müsse mit seiner Kamera zur rechten Zeit am rechten Ort sein. Als Beleg verwies er auf die Katze vor dem St. Martin-Brunnen.
Ein Fotograf könne aber, ähnlich einem Maler, auch gestalten oder täuschen. Passend zu dieser Aussage hat Stefan Thiel ein Foto mit Junker-Hansen-Turm, Rathaus und katholischer Kirche zusammengestellt, dass es so gar nicht gibt.
Stefan Thiel bedankte sich, dass er in seiner Heimatstadt zum ersten Mal überhaupt ausstellen dürfe. Er beschrieb seinen Werdegang und seine Freude am Fotografieren. Vorbild sei hier sein Vater.
Thiel ging auf einige der Bilder näher ein und gab Erläuterungen zu deren Entstehung. "Manchmal ist es wichtig, dass ein Ast im Bild ist, der macht das Foto interessanter. Das habe ich von meinem Vater gelernt. Heute muss meine Ehefrau manchmal Äste ins Bild biegen", so Stefan Thiel mit einem Lachen.
Die Ausstellung ist bis zum 30. April 2024 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu sehen.
75 Jahre Grundgesetz - Ministerpräsident a.D. Kurt Beck kommt nach Neustadt
2024 steht ein herausragendes Jubiläum im Mittelpunkt der zeitgeschichtlichen Veranstaltungsreihe der Stadt Neustadt (Hessen): die Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23.Mai 1949, also vor 75 Jahren.
Zum Auftakt sprach am 16. März Bundestagspräsidentin Bärbel Bas im Kultur- und Bürgerzentrum. Am 16. April, 16.00 Uhr, folgt ihr Ministerpräsident a.D. Kurt Beck.
Der 1949 geborene Sozialdemokrat war von 1994-2013 Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz und von 2006-2008 Bundesvorsitzender der SPD. In dieser Zeit war er auch Vizepräsident der Sozialistischen Internationale.
Nach seinem Rückzug aus der aktiven Politik amtierte Kurt Beck von 2013-2020 als Vorsitzender der Friedrich-Ebert-Stiftung. Der volksnahe Politiker wird sich in seiner Rede mit einem der „Gründerväter“ der Bundesrepublik befassen: dem legendären SPD-Politiker Herbert Wehner. „Onkel Herbert“ war im Laufe der Jahrzehnte u.a. Bundesminister und Fraktionsvorsitzender im Bundestag. Er war bekannt für seine Reden und scharfzüngigen Zwischenrufe. Herausragend sicher sein Einsatz für das „Godesberger Programm“ der SPD, dass nach Ansicht vieler Historiker der Partei den Weg in die Große Koalition ebnete.
Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung bis zum 10. April 2024 unter Tel. 06692/89-11 (Frau Wettlaufer) oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gebeten.
Ferien- und Reisezeit beginnt bald - Hinweis der Meldebehörde: Personaldokumente rechtzeitig auf Gültigkeit überprüfen
Die Meldebehörde weist darauf hin, rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien und der Reisezeit zu prüfen, ob die Personalausweise und Reisepässe noch gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der Personaldokumente kann nicht verlängert werden. Daher müssen sie in dem Fall neu beantragt werden. Da die Identität der Antragstellenden geprüft werden muss, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente z. B. beim Reiseveranstalter, den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) zu informieren. Die Meldebehörde kann zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder keine verbindlichen Auskünfte geben.
Zu beachten ist weiterhin, dass auch alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Personaldokument verfügen müssen. Welches Dokument für das Kind beantragt werden muss, richtet sich in erster Linie nach dem Reiseziel. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Infrage kommen daher nur noch Reisepass oder Personalausweis. Bei der Beantragung muss das Kind zur Identitätsprüfung ebenfalls anwesend sein.
Die Bundesdruckerei teilte uns mit, dass die Antragszahlen der beantragten Dokumente bereits in den ersten Wochen außergewöhnlich angestiegen sind.
Durch das erhöhte Bestellaufkommen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Daher bitten wir Sie rechtzeitig einen Termin zur Beantragung ihres Ausweisdokuments zu vereinbaren. Die Terminvergabe des Einwohnermelde- / Passamt wurde auf online umgestellt. Daher bitten wir Sie einen Termin unter www.termine.neustadt-hessen.de
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Speckswinkel
Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Speckswinkel lade ich die Mitglieder für
Samstag, den 20. April 2024, um 19.30 Uhr,
in das Sportheim TSV Speckswinkel, Am großen Rasen 10, Speckswinkel, ein.
Tagesordnung:
Begrüßung und Eröffnung
Bekanntgabe des Mitgliederstandes und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Verlesen des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2023
Bericht über das Jagdjahr 2023/2024
Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung von Vorstand und Kassierer
Wahl der Kassenprüfer für das Jagdjahr 2024/2025
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtertrages aus dem Jagdjahr 2024/2025
Verschiedenes
Wenn wegen Beschlussunfähigkeit die angesetzte Versammlung um 19.30 Uhr nicht stattfinden kann, wird hiermit um 19.45 Uhr zu einer erneuten Versammlung mit gleicher Tagesordnung eingeladen.
Gemäß der Satzung ist dann die Versammlung, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Jagdgenossen, beschlussfähig.
Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Neustadt (Hessen
Hiermit lade ich, gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Neustadt (Hessen), die Mitglieder zur Genossenschaftsversammlung für
Samstag, den 20. April 2024, 19.30 Uhr, Besprechungsraum im Obergeschoss des Hauses der Vereine
ein.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Jahresbericht des Jagdvorstandes
3. Jahresbericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Jagdstatistik - Vorlage der Abschusszahlen und Verkehrsunfälle (Wildunfälle) durch die Jagdpächter
6. Jagdpachtvertrag
7. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtertrages
8. Verschiedenes
Achtung!
Wenn wegen Beschlussunfähigkeit die angesetzte Versammlung um 19.30 Uhr nicht durchgeführt werden kann, wird hiermit zu einer erneuten Genossenschaftsversammlung um 20.00 Uhr
am gleichen Tag, gleicher Ort, mit gleicher Tagesordnung, eingeladen. Ich mache darauf aufmerksam, dass diese Versammlung gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Neustadt (Hessen), ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig ist.
Am 13.07.2024 von 22:00 - 22:10 Uhr wurde dem Klub der Beigefreiten Momberg das Abbrennen eines Feuerwerks im Bereich Kreuzung Kriegergasse/Am Triesch im Rahmen des Teichfestes in Momberg gestattet.
75 Jahre Grundgesetz - Bundestagspräsidentin Bärbel Bas sprach vor 270 Besucherinnen und Besuchern
Seit 2009 lädt die Stadt Neustadt (Hessen) zu ihrer zeitgeschichtlichen Veranstaltungsreihe ein, um herausragende Ereignisse oder Persönlichkeiten der deutschen Geschichte zu würdigen.
In diesem Jahr steht die Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland durch den Parlamentarischen Rat am 23. Mai 1949, also vor 75 Jahren, im Mittelpunkt mehrerer Veranstaltungen.
Zum Auftakt konnte Bürgermeister Thomas Groll im Kultur- und Bürgerzentrum einen besonderen Gast begrüßen. Mit Bundestagspräsidentin Bärbel Bas war die zweithöchste Repräsentantin des Staates in die Junker-Hansen-Stadt gekommen. Der Bürgermeister hatte aus diesem denkwürdigen Anlass die Amtskette angelegt und bezeichnete den Besuch „als eine besondere Ehre für unsere kleine Stadt“.
Erfreulicherweise hatten 270 Besucherinnen und Besucher am 16. März 2024 den Weg ins KuBüZ gefunden. Stellvertretend für alle hieß Groll den Parlamentarischen Staatssekretär und Bundestagsabgeordneten Sören Bartol, den Landtagsabgeordneten Sebastian Sack, den Ersten Kreisbeigeordneten Marian Zachow, Kirchhains Bürgermeister Olaf Hausmann und Stadtallendorfs Ehrenbürger Manfred Vollmer sowie Neustadts Stadtverordnetenvorsteher Franz-W. Michels und den Ersten Stadtrat Wolfram Ellenberg willkommen.
Für die musikalische Umrahmung sorgte in bewährter Weise das „Trio Semplice plus eins“ (Willfred Sohn, Michael Dippel, Karl-Joseph Lemmer und Frank Giehl). Zur Melodie von „Die Gedanken sind frei“ hatte Lemmer sogar ein Lied zum Grundgesetz verfasst, das er vortrug.
„Die Demokratie ist immer bedroht. Demokratie ist nichts Gottgegebenes und fällt nicht einfach vom Himmel. Dafür muss man arbeiten, die ganze Zeit. Jede Generation muss sich neu dafür entscheiden, die Demokratie zu verteidigen“, mit diesem Zitat des schwedischen Journalisten und Schriftstellers Stieg Larsson (1954-2004) begann Bürgermeister Thomas Groll seine Ansprache. In deren Verlauf bezeichnete er das Grundgesetz und die Bundesrepublik als „Erfolgsmodell“. Auf beides könne man mit Dankbarkeit und Stolz blicken. Er mahnte aber auch dazu, sich aktiv immer wieder aktiv für unsere Demokratie einzusetzen. In diesem Zusammenhang dankte Groll nochmals den Initiatoren und Teilnehmern der Kundgebung „Nie wieder ist jetzt“ am 24. Februar auf dem Neustädter Schlossplatz. Das Banner mit dem Motto der Veranstaltung „Toleranz, Vielfalt, Demokratie“ war im Saal angebracht. Im Foyer waren zudem Bilder einer dritten Grundschulklasse zu Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ zu sehen. „Über eine Million Menschen sind in den letzten Wochen für unsere Demokratie auf die Straße gegangen. Dieser Einsatz muss weitergehen. Beispielsweise bei der Europawahl am 9. Juni, denn bei einer hohen Wahlbeteiligung haben es Populisten schwerer“, so Thomas Groll.
Der Bürgermeister würdigte Bärbel Bas als eine herausragende Repräsentantin der parlamentarischen Demokratie. Mit Worten von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier skizzierte er den Werdegang der Politikerin. „Sie verkörpern das Ideal, dass in der Demokratie eben nicht Herkunft, Status oder Vermögen über den Zugang zur politischen Macht entscheiden oder wenigstens nicht entscheiden sollten. Sie kommen aus einer Familie, in der Geld mitunter knapp war, aus einer Familie mit sechs Kindern. Wenn Sie als zweithöchste Repräsentantin des Staates über Ihre eigenen Erfahrungen mit Armut sprechen, geben Sie anderen Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, oder sich aus anderen Gründen nicht trauen, Kraft“, hatte das Staatsoberhaupt im Herbst 2024 bei der Verleihung des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik an Bärbel Bas gesagt. Die Duisburgerin gehört seit 2009 dem Deutschen Bundestag an und amtiert seit 2021 als Bundestagspräsidentin.
Zu Beginn ihrer auf viel positive Resonanz gestoßenen Rede lobte Bärbel Bas die zeitgeschichtliche Veranstaltungsreihe der Kommune und hob das diesbezügliche Engagement des Bürgermeisters hervor, dem es gemeinsam mit Sören Bartol gelungen sei, sie von einem Besuch in Neustadt zu überzeugen. „Seit 2009 wird in ihrer Stadt lebendiger Geschichtsunterricht betrieben. Hierfür danke ich ihnen. Sie sollten als Vorbild für andere Städte und Gemeinden dienen“, so Bärbel Bas.
„75 Jahre Grundgesetz muss gefeiert werden, denn unsere Verfassung bildet die Grundlage der Bundesrepublik und steht für Recht und Freiheit“, so die Politikerin, die ebenfalls die Demonstrationen und Kundgebungen der letzten Wochen lobte: „Es ist ein gutes Zeichen, wenn sich die Menschen zu unserer Demokratie bekennen. Diese ist bei weitem keine Selbstverständlichkeit und muss rechtzeitig verteidigt werden. Die letzten Jahre der Weimarer Republik und die Machtergreifung der Nationalsozialisten müssen uns immer Mahnung sein.“
Die Bundestagspräsidenten würdigte die Arbeit des Parlamentarischen Rates unter dem Vorsitz des späteren Bundeskanzlers Konrad Adenauer bei der Erarbeitung des Grundgesetzes. Deutschland habe nur vier Jahre nach dem Ende des II. Weltkrieges noch in Trümmern gelegen, dennoch habe man die Kraft aufgebracht dieses große Werk zu schaffen.
In den Mittelpunkt ihrer Ausführungen stelle Bärbel Bas die „Mütter des Grundgesetzes“, das sind die vier Frauen, die gemeinsam mit 61 Männern im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erarbeiteten: Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie waren 1949 wesentlich daran beteiligt, dass die Gleichstellung der Geschlechter mit dem Satz „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ als Artikel 3 ins Grundgesetz aufgenommen wurde.
Die Bundestagspräsidentin stellte heraus, dass es noch lange gedauert habe, bis diese klare Aussage der bundesdeutschen Verfassung Eingang in alle Gesetze gefunden habe. „Seien wir ehrlich, in manchen Dingen haben wir sogar heute noch Nachholbedarf“, so Bas, die bedauerte, dass aktuell im Bundestag nur 35 % der 736 Abgeordneten Frauen seien. Sie sprach sich daher am Ende ihrer Rede klar für eine verpflichtende Frauenquote von 50 % aus.
Bürgermeister Thomas Groll dankte Bärbel Bas herzlich für ihre Ausführungen und überreichte ihr einen Kugelschreiber aus dem Holz des Junker-Hansen-Turmes.
Die Veranstaltung klang mit der gemeinsam gesungenen Nationalhymne aus.
Nachdem sich Bärbel Bas in das Goldene Buch der Kommune eingetragen hatte stand sie noch lange für Fotos und Gespräche zur Verfügung und erwies sich als eine bürgernahe Präsidentin des Deutschen Bundestages.
Landtagsabgeordneter Bamberger im Neustädter Rathaus
Im Oktober 2023 wurde der Marburger Dirk Bamberger (CDU) bereits zum zweiten Male im Wahlkreis Marburg-Land direkt in den Hessischen Landtag gewählt. Zu Beginn der Legislaturperiode 2024-2029 besucht er die (Ober-)Bürgermeister der fünf Wahlkreiskommunen, darunter Neustadt.
Anfang März führten der Parlamentarier und Bürgermeister Thomas Groll ein ausführliches Gespräch über verschiedenste Landesthemen, die oftmals mit kommunalpolitischen Fragestellungen verknüpft sind. Da Dirk Bamberger in Marburg auch als Stadtverordneter tätig ist, sind ihm die direkten Nöte der Städte und Gemeinden nicht unbekannt.
Gegenstand der Unterredung waren u.a. der Bau der A 49, die Flüchtlingspolitik von Bund und Land, die Zukunft des ländlichen Raumes und Fragen der Kinderbetreuung.
Bürgermeister Thomas Groll und Landtagsabgeordneter Dirk Bamberger waren sich darin einig, dass Hessen nicht nur aus dem Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main und dem Großraum Kassel bestehe, sondern dass gerade der ländliche Raum den besonderen Reiz des Bundeslandes ausmache. Groll erwartet hier eine noch stärkere Unterstützung aus Wiesbaden als in der Vergangenheit. Bamberger verwies auf den Koalitionsvertrag von CDU und SPD, der sich dieser Herausforderung in verschiedensten Passagen annehme.
Im Hinblick auf die Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete machte der Bürgermeister deutlich, dass in Neustadt in der ehemaligen Kaserne dauerhaft keinesfalls mehr als 600 Menschen untergebracht werden dürften, möglichst natürlich weniger. Zudem wünschte er sich eine verstärkte Belegung mit Familien. Dirk Bamberger erinnerte sich in diesem Zusammenhang noch gut an eine Unterredung mit Anliegern der EAE im September 2023. Die Sichtweise direkt Betroffener dürfe man hier nicht aus den Augen lassen. Er transportiere diese natürlich in die CDU-Landtagsfraktion. Ausfluss zahlreicher solcher Gespräche sei eine rigidere Haltung der Landesregierung in Flüchtlingsfragen, die ebenfalls in der Koalitionsvereinbarung zum Ausdruck komme.
Zu Beginn der 1970er Jahre fand auf Vorgabe der Landesregierung die Gebietsreform in Hessen statt.
Ein Vorhaben, das landesweit umstritten, aber aus heutiger Sicht notwendig war.
Zum 1.1.1974 schlossen sich auch die Stadt Neustadt und die selbständigen Gemeinden Mengsberg, Momberg und Speckswinkel zu einer Großgemeinde zusammen.
In den seitdem vergangenen fünfzig Jahren hat sich die Stadt Neustadt (Hessen) unter Verantwortung der Bürgermeister Fritz Mütze, Manfred Hoim und Thomas Groll sowie dem engagierten Mitwirken vieler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in Stadtverordnetenversammlung, Magistrat und Ortsbeiräten positiv weiterentwickelt. Millionen von Euro konnten dabei in die örtliche Infrastruktur investiert werden. Ein reges Vereins- und Kulturleben prägt die Kommune und die Stadtteile haben sich ihre jeweiligen Besonderheiten bewahrt.
Am 8. Mai 2024 soll nun auf „50 Jahre Stadt Neustadt (Hessen)“ zurückgeblickt werden. Neben geladenen Gästen sind hierzu alle Interessierten aus der Neustadt, Mengsberg, Momberg und Speckswinkel ab 19.00 Uhr in das Kultur- und Bürgerzentrum eingeladen. Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung bis zum 1. Mai 2024 unter Tel. 06692/89-11 (Frau Wettlaufer) oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gebeten.
Die Veranstaltung, bei der Bürgermeister Thomas Groll und Landrat a.D. Robert Fischbach sprechen werden, wird von der bekannten Sängerin Ulla Keller musikalisch umrahmt.
Robert Fischbach amtierte von 1996-2014 als Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf und war von 2009-2013 Präsident des Hessischen Landkreistages. Als Kommunalpolitiker hat er seinerzeit die Gebietsreform miterlebt und im Verlauf von vier Jahrzehnten die Enzwicklung des Landkreises und der kreisangehörigen Kommunen mitgestaltet.
Im Anschluss lädt die Freiwillige Feuerwehr Neustadt die Anwesenden zu Essen und Getränken ein.
Wir feiern Geburtstag und Sie feiern mit! 50 Jahre KiTa "Sonnenschein" - Tag der offenen Türo und Versteigerung
Im Frühjahr 1974 wurde der neu errichtete Kindergarten in der Eichsfelder Straße in Neustadt bezogen. Anfangs waren es vier Gruppen, über Mittag hatte man geschlossen und betreut wurden Kinder ab drei Jahren. Heute ist dies alles ein wenig anders. Die Einrichtung hat sich zur Kindertagesstätte weiterentwickelt und trägt den Namen „Sonnenschein“. Rund 130 Mädchen und Jungen werden in sechs Gruppen, darunter in einer Krabbelgruppe ab einem Jahr, betreut und natürlich gibt es auch Mittagessen und Bettchen für den Mittagschlaf der kleinsten.
Mit verschiedenen Veranstaltungen feiert die KiTa “Sonnenschein“ in diesem Jahr ihr fünfzigjähriges Jubiläum. So gibt es einen Empfang für geladenen Gäste, ein Sommerfest und die Teilnahme am Kirmesumzug.
Am Samstag, den 20.04.2024, findet in der Zeit von 14.00 - 17.00 Uhr zudem ein „Tag der offenen Tür“ statt. Hierzu sind alle herzlich eingeladen. Sie können sich in der KiTa umschauen und eine kleine Jubiläumsaustellung mit Bildern und Zeitungsberichten betrachten. Natürlich gibt es auch zu trinken und zu essen.
Höhepunkt des Tages ist eine Versteigerung zu Gunsten der KiTa. Es wurden zahlreiche Prominente angeschrieben und um ein selbstgemaltes Bild gebeten. Der Erlös kommt der Einrichtung zugute. Ministerpräsident Boris Rhein, sein Vorgänger Volker Bouffier und Landtagspräsidentin Astrid Wallmann malten zwar kein Gemälde, unterstützen den Förderverein der KiTa aber mit einer Spende.
Die eingegangenen Bilder sind in Kürze in der Zweigstelle der Sparkasse zu bewundern. Das Team der KiTa Sonnenschein hofft auf zahlreiche Gebote beim „Tag der offenen Tür“.
Ersteigert werden können u.a. Bilder vom bekannten Fernsehmoderator und Reporter Willi Weitzel, der Hochsprung-Olympiasiegerin Ulrike Nasse-Meyfarth, vom früheren Bundesfinanzminister Hans Eichel, der Sängerin Kerstin Ott, der Bundespräsidentin Bärbel Bas, Boxweltmeister Henry Maske, Franziska van Almsick und zahlreichen weiteren Prominenten. Aber auch die heimischen Künstler Ulrike Bernstein und Hans Schohl unterstützen die Aktion.
Wir freuen uns auf Sie und sagen jetzt schon…DANKE!!!
Beschwerden über zugeparkte Gehwege in der Kernstadt und den Stadtteilen geben Anlass, auf die dazu geltenden Verkehrsregeln hinzuweisen.
Fußgänger müssen aufgrund der auf den Gehwegen abgestellten Pkw auf die Fahrbahn ausweichen. Dies bedeutet ein höheres Unfallrisiko. Gerade unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mobilitätsbeeinträchtigte, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder, die bis zum vollendetem 10. Lebensjahr sogar mit dem Rad auf dem Gehweg fahren sollen, werden aufgrund der zugeparkten Gehwege gefährdet.
Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf den Gehwegen grundsätzlich verboten. Es ist nur dort erlaubt, wo Verkehrszeichen dies ausdrücklich zulassen.
Wir bitten eindringlich, das Verbot einzuhalten und die Gehwege für die freizuhalten, für die sie bestimmt sind.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Neustadt (Hessen), ( 06692/8913 oder 8917.
Fast 150 Besucherinnen und Besucher -Rekordbesuch - hatten am 6. März 2024 den Weg in das Kultur- und Bürgerzentrum gefunden. Alle freuten sich auf das Gastspiel des Hessischen Landestheaters (HLTM) aus Marburg.
Aufgeführt wurde das Stück "Die Präsidentinnen". Laut Aussage des HLTM eine "etwas derbe Komödie". Im Internet konnte man zuvor nachlesen, dass Autor Werner Schwab „abgründig, bitterböse und gnadenlos komisch“ einen modernen Klassiker verfasst habe. Das Empfinden der allermeisten Besucher dürfte ein anderes gewesen sein. Herzhaft zu lachen gab es leider kaum etwas. Die Texte waren zum Teil äußerst grobschlächtig und erschienen vielen eher zusammenhanglos.
Einige Besucher verließen daraufhin die Aufführung vorzeitig. Der Schlussapplaus war äußerst kurz und sehr spärlich. Viele verließen mit einem Kopfschütteln den Saal, einige wenige freuten sich darüber, dass es im KuBüZ einmal „Kunst wie in der Großstadt“ gegeben habe.
Im Foyer stimmten bei anschließenden Gesprächen Besucherinnen und Besucher Bürgermeister Thomas Groll zu, der die schauspielerische Leistung der drei Darstellerinnen hervorhob, aber Stück und Inszenierung sehr kritisch betrachtete. Ein Empfinden, das wohl viele teilten.
"Dieses uns empfohlene moderne Stück passte leider nicht zu Neustadt. Bei zukünftigen Theateraufführungen werden wir daher verstärkt auf bekannte Stücke setzen. Wir hoffen, dass das Publikum uns dabei treu bleibt", so Groll. Die Kriminacht im Juni 24 werde sicher wieder ein Hit. Man baue hier auf die gelungene Veranstaltung im Rahmen des Stadtjubiläums auf.
Auch mit Intendantin Carola Unser-Leichtweiß suchte der Bürgermeister den Kontakt. Diese bedauerte, die negativen Reaktionen und bot an, dass sich Besucherinnen und Besucher mit kritischen Rückmeldungen an sie wenden könnten.
Beim diesjährigen Neujahrskonzert der Stadt Neustadt (Hessen) wurde auch um Spenden für das Tierheim in Marburg-Cappel gebeten, da die Kommune Fundtiere dorthin verbringt.
Erfreulicherweise konnte Bürgermeister Thomas Groll nun 600 Euro an Tierheimleiterin Maresi Wagner überreichen. An der Spendenübergabe nahm auch Oberamtsrat Holger Michel teil, der die Kommune im Vorstand des Tierheims vertritt.
Maresi Wagner unterrichtete Bürgermeister Groll über die aktuelle Situation der Einrichtung. Dabei wurde deutlich, dass aufgrund der beengten Verhältnisse und der maroden Bausubstanz ein Neubau unausweichlich ist.
Die Leiterin begrüßte, dass es in Neustadt eine Kastrationspflicht für streunende Katzen gibt und diese Vorgabe nach den Worten von Holger Michel auch bereits umgesetzt wurde.
Mit Fördermitteln des Landes Hessen zur Verbesserung der Nahmobilität 2030 und finanzieller Unterstützung durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf lässt die Stadt Neustadt (Hessen) in den nächsten Monaten von einem Fachbereich ein Rad- und Fußverkehrskonzept für die Kernstadt und die Stadtteile Mengsberg, Momberg und Speckswinkel erstellen.
Die öffentliche Auftaktveranstaltung zu diesem Prozess findet am Montag, den 18. März 2024 ab 19 Uhr im Kultur- uns Bürgerzentrum statt. Alle Interessierten sind hierzu eingeladen und können im Verlauf des Abends erste Anregungen und konstruktive Kritik einbringen.
"Aus dem Rad- und Fußverkehrskonzept soll eine Prioritätenliste 2025-2035 entstehen. Wir wollen etwas zum Positiven verändern. Müssen aber auch realistisch sein. Baumaßnahmen bedeuten Abstimmungen mit Fachbehörden und nachfolgend Genehmigungen, zudem müssen sie finanziert werden. Als finanzschwache Kommune müssen wir Förderanträge stellen. Dies alles braucht Zeit", so Bürgermeister Thomas Groll.
Beim ersten Schritt - der Auftaktveranstaltung und der nachfolgenden Online-Beteiligung - sei man auf möglichst viele Interessierte angewiesen. "Erst werden Ideen und Kritik gesammelt, dann geprüft und bewertet und letztlich entsteht daraus eine Prioritätenliste", so Groll.
Der Spielplatz in der Aue in Neustadt hat kürzlich einen Stabmattenzaun erhalten. Auch beim Kinderspielplatz in Momberg wurde an einer Seite ein solcher Zaun errichtet.
Stabmattenzäune zeichnen sich durch eine Robustheit und Witterungsunabhängigkeit aus, so dass ihnen Korrosion und Wetter kaum schaden können. „Diese Zäune sind langlebig und haben kaum Pflegeaufwand, das kommt dem Haushalt und dem Bauhof zugute“, so Bürgermeister Thomas Groll.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für KiTa-Fachkräfte
Rund 102 Mio. Euro aus dem Kindertagesstätten-Qualitätsgesetz investiert die hessische Landesregierung in das neue Förderprogramm „Starke Teams, starke Kitas“, um die Arbeitsbedingungen für Kita-Fachkräfte weiter zu verbessern. Die Teams vor Ort können gemeinsam mit den Stadtverwaltungen aus einem Katalog von Maßnahmen auswählen, um die Personalstruktur zu stärken. Beispielsweise sind Anschaffungen wie Tabletts für die tägliche Verwaltungsarbeit oder Möbel, Supervisionen oder Fortbildungen förderfähig.
Für die kommunalen Kindertagestätten, so Bürgermeister Thomas Groll, erhalte die Kommune 65.000 Euro vom Land und werde weitere 5.000 Euro zur KO-Finanzierung aufwenden. Natürlich erhalte auch der kirchliche Kindergarten „Arche Noah“ Momberg-Mengsberg eine Förderung seitens des Landes.
Gegenwärtig erarbeiten die Leitungen der städtischen KiTas den Förderantrag.
Auch öffentlich geförderte Kindertagespflegepersonen, so Bürgermeister Groll weiter, könnten bedarfsorientiert Maßnahmen auswählen, die sie in ihrer alltäglichen Arbeit entlasten. Jeder Kindertagespflegeperson stünden bis zu 1.000 Euro zur Verfügung. Die Auszahlung erfolge über die zuständigen Jugendämter, denen das Land die entsprechenden Mittel zuweise.
Thomas Groll begrüßt das neue Förderprogramm zur Stärkung der KiTa-Teams ausdrücklich. „Gleichwohl hoffe ich, dass die Landesregierung alsbald weitere Programme im Bereich der Kindergärten auflegt und damit den Aussagen des Koalitionsvertrages Taten folgen lässt. Die Kommunen brauchen eine stärkere Unterstützung des Landes beim Betrieb der Einrichtungen, die Eltern erhoffen sich eine zumindest teilweise Beitragsfreistellung auch für Kinder unter drei Jahren und wir warten auf ein neues Investitionsprogramm für den Neubau von KiTas. Wenn wir 2025 mit dem Bau einer dritten Kindertagesstätte in der Kernstadt beginnen wollen, brauchen wir hier Klarheit“, so der Bürgermeister.
Der Junker-Hansen-Turm steht Besuchern in den Monaten
März bis November 2024,
jeweils am 1. Sonntag,
in der Zeit von 15.00 – 17.00 Uhr,
zur Besichtigung offen.
In dieser Zeit nehmen die Gästeführer der Stadt Neustadt (Hessen) die Aufsicht wahr und stehen gern für Fragen zur Verfügung. Sie können jedoch in dieser Zeit keine Führung durch den Junker-Hansen-Turm und die darin befindliche Dauerausstellung durchführen.
Eine solche Führung und/oder eine Führung durch die Innenstadt mit ihren anderen historischen Bauten kann entsprechend Ihren zeitlichen Wünschen während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung über die ( 06692/89-0 und 8913 gebucht werden.
Während der Öffnungszeiten des Turmes sind die Broschüren und Chroniken und der Katalog zur Dauerausstellung im Junker-Hansen-Turm erhältlich. Informations-, aber auch unterhaltende Lektüre über die Geschichte von Stadt und Region, ihre Sagen und Legenden sowie die Sehenswürdigkeiten.
Der Zugang zum Junker-Hansen-Turm ist auf 20 Besucher gleichzeitig beschränkt.
Bewerbungen als „Junker Hans“ und Burgfräuleins 2024 - 2025
Auch in diesem Jahr soll wieder ein „Junker Hans“ mit seinen beiden Burgfräuleins als Symbolfigur unserer Stadt in sein Amt eingeführt werden.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden ab sofort gesucht.
Es sollten sich junge Damen und Männer melden, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.
Sie sollten sich in der Lage fühlen den „Junker Hans“ bzw. die Burgfräuleins zu verkörpern und anlässlich der Kirmes oder anderer öffentlicher Veranstaltungen unsere Heimatstadt zu repräsentieren.
Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass es von Vorteil ist, wenn sich bereits im Vorfeld ein „Junker Hans“ und zwei Burgfräulein zusammen finden.
Bewerbungen, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden, bitten wir an Herrn René Spatzier, Tel. 06692-8931 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 10.05.2024 zu richten.
Landschaftspflegeverband Marburg-Biedenkopf e.V. setzt sich mit Partnerinnen und Partnern für Erhalt aler Obstbau-Reihe bei Neustadt-Momberg ein.
Alte Obstbäume können, wenn sie fachgerecht gepflegt werden, einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz leisten. Denn in den Höhlungen der Bäume finden Arten wie der Steinkauz, Fledermäuse aber auch Hornissen ein Zuhause. Deshalb lässt der Landschaftspflegeverband (LPV) Marburg-Biedenkopf e.V. gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern insgesamt 30 alte Obstbäume an einem Wanderweg westlich von Neustadt-Momberg langfristig pflegen.
Dabei arbeitet der Verband bei der Planung und Organisation mit der Stadt Neustadt als Eigentümerin der Fläche und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises zusammen, um die notwendigen Arbeiten fachlich abzustimmen. Die Umwelt- und Naturschutzgruppe Momberg ist ebenfalls Teil der Zusammenarbeit, Streuobstflächen zu erhalten und zu pflegen ist ein Schwerpunkt der Vereinsarbeit. Marius Ramb hat dem LPV die Obstbaumreihe stellvertretend für die Gruppe vorgestellt und um Unterstützung bei der Pflege gebeten.
Über die notwendigen Schritte waren sich alle Beteiligten schnell einig: Die Obstbäume sollen zunächst von den Gehölzen anderer Bäume und Sträucher befreit werden. Denn werden die Äste von beispielsweise jungen Eichen, Haseln und Schlehen, die entlang des Wanderweges ebenfalls zu finden sind, nicht zurückgeschnitten, können die Obstbäume zuwachsen. Die weitere Pflege der Obstbäume würde damit behindert oder sogar unmöglich werden. Um langfristig bestehen zu können, sind Obstbäume daher auf eine regelmäßige Pflege durch Rückschnitte angewiesen. Diese verhindern, dass sie zusammenbrechen und schließlich absterben und fördern gleichzeitig ihren Ertrag.
Hinzu kommt: „Streuobstwiesen, -reihen und -alleen sind nicht nur aus Sicht des Naturschutzes sinnvoll, sondern auch kulturhistorische und landschaftsprägende Elemente. Die Pflege der alten Obstbäume liegt uns daher besonders am Herzen“, betonen Jaqueline Bienhaus vom LVP und Katharina Franziska Hof, Fachfrau für Naturschutz beim Kreis. Zumal Streuobstbestände mittlerweile als stark gefährdet gelten und damit wertvolle Lebensräume für Tiere wegfallen. Das liegt neben dem Klimawandel auch daran, dass die Nutzung von Streuobstwiesen und -reihen aufgegeben wird und die Bäume somit überaltern und schließlich zusammenbrechen.
Traditionell wurden und werden Obstbaumreihen wie in Momberg in der Nähe von Städten und Dörfern angelegt und sorgen damit auch für eine attraktive Landschaft und einen Wiedererkennungswert. Seit zehn Jahren bewirtschaftet und pflegt die Umwelt- und Naturschutzgruppe Momberg alte Streuobstwiesen und -reihen wie diese mit teilweise 80 Jahre alten Obstbäumen. Darüber hinaus hat sie zwei neue Streuobstwiesen angelegt, wobei der Schwerpunkt auf Pflanzungen von alten historischen und bewährten Sorten liegt. Somit dienen diese Pflanzungen auch dem Sortenerhalt. Die langfristige Pflege der Fläche ist auch schon gesichert: Laut Marius Ramb werden dort Schafe weiden und damit die Gräser und Pflanzen auf natürliche Weise kurzhalten. Auch neue Obstbäume sollen gepflanzt werden.
Von Beginn an ein ganzheitlicher Ansatz
Seit dem Start der Arbeiten im Dezember 2023 wurden bereits 13 Obstbäume von Gehölzen freigestellt. Ausgeführt hat die Arbeiten ein beauftragtes Unternehmen für Landschaftspflege. Die Gehölze wurden dabei bodennah abgesägt, das anfallende Schnittgut gehäckselt und zum Bioenergiedorf Mengsberg zur thermischen Verwertung gebracht, also verbrannt, um Heiz-Wärme zu erzeugen.
Das Schnittgut, das bei den weiteren Gehölzpflege-Arbeiten anfällt, soll ebenfalls entsprechend genutzt werden. „Besonders freut uns die gute und unkomplizierte Zusammenarbeit aller Beteiligten und der ganzheitliche Ansatz: Von Anfang an war uns wichtig, dass das anfallende Schnittgut nicht entsorgt, sondern verwertet wird“, betont Judith Ziemek, Geschäftsführerin des Landschaftspflegeverbandes.
Die Umsetzung der Pflegearbeiten ist bis Ende 2028 vorgesehen. Der Rückschnitt der Bäume erfolgt über mehrere Jahre, da auch die darunterliegenden Heckenstrukturen eine Bedeutung für den Artenschutz haben. Würde die gesamte Reihe auf einmal von den darunterliegenden Gehölzen befreien werden, wäre dies eine zu abrupte Änderung in der Landschaft. Die Kosten des Projekts werden schätzungsweise rund 12.300 Euro betragen.
Hintergrund: Geld aus Ersatzzahlungen ermöglicht Umsetzung des Projekts
Neben circa 2.400 Euro, die der LPV beisteuert, werden die übrigen 9.900 Euro über ein sogenanntes naturschutzrechtliches Ersatzgeld gedeckt. Solche Ersatzzahlungen werden von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises eingenommen und sind immer dann zu leisten, wenn Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft, beispielsweise wegen Bauarbeiten, nicht durch entsprechende Naturschutzmaßnahmen oder Ökopunkte ausgeglichen werden können. Die Zahlungen werden durch das Land Hessen verwaltet und können von der Unteren Naturschutzbehörde für Projekte wie eben die Wiederherstellung einer Obstbaumreihe bereitgestellt werden.
Fördermöglichkeiten des Landkreises
Das Projekt „Streuobstwiese“ kann kostenintensiv werden. Deshalb bietet der Landkreis verschiedene Fördermöglichkeiten. Eine Förderung ist jedoch nur möglich, wenn keine rechtliche Verpflichtung für die Pflanzung und Pflege einer Streuobstweise beispielsweise als Kompensation für Beeinträchtigungen der Natur an anderer Stelle besteht. Ansprechpartner für Fördermöglichkeiten sind Michael Zerbe (HALM und Kelterwiesenprojekt, E-Mail: ZerbeMmarburg-biedenkopfde) und Dr. Sabine Wamser (Streuobstwiesenförderung der Unteren Naturschutzbehörde sowie Ausgleichsmaßnahmen und „Ökokonto“, E-Mail: WamserSmarburg-biedenkopfde). Weitere Informationen finden sich auch in der Broschüre „Streuobst in Marburg-Biedenkopf“, online verfügbar unter www.lpv-mr-bid.de.
Nun verfügt auch die Stadt Neustadt (Hessen) über eine eigene App. Diese basiert auf „Orts.app“ der Firma apicodo aus Mainz.
Die App ist ab sofort im google-Playstore und im Apple App-Store mit der Suche nach „Neustadt“ abrufbar.
Die Kommune, so Bürgermeister Thomas Groll, bietet zukünftig in der „Neustadt-App“ aktuelle Informationen rund um das Geschehen in der Neustädter Kernstadt und den Stadtteilen Mengsberg, Momberg und Speckswinkel und im Laufe der nächsten Monate auch Termine, Umfragen und die Möglichkeit zum Austausch in Benutzergruppen.
Die Bedienung der App erfolgt leicht, schnell und unkompliziert. Auf Wunsch können Interessierte mit Push-Benachrichtigungen über aktuelle Neuigkeiten informiert werden.
Die App ist auch vom PC aus nutzbar, die Adresse lautet: neustadt.orts.app. Sie ergänzt die städtische Homepage, um den mobilen Zugriff auf die neuesten Mitteilungen aus dem Rathaus.
Gespräch über neue Dauerausstellung im Junker-Hansen-Turm
2027 will man in Neustadt den 600. Geburtstag des Junker Hans von Dörnberg begehen.
Der Adlige war einst Pfandherr der Kommune und seine Bauten - der nach ihm benannte Fachwerkrundbau, die Stadtpfarrkirche und das Dörnberg’sche Schloss (Rathaus) - prägen bis heute das Gesicht der Altstadt.
Bürgermeister Thomas Groll und Oberamtsrat Holger Michel waren kürzlich bei der Staatlichen Verwaltung der Schlösser und Gärten Hessen (SG) im Bad Homburger Schloss zu Gast, um u. a. mit der Direktorin Kirsten Worms über eine neu gestartete Dauerausstellung für den größten Fachwerkrundbau der Welt zu sprechen.
Dr. Katarina Papajanni bei der SG für den Junker-Hansen-Turm zuständig hatte hierfür bereits erste Ideen entwickelt.
Im Mittelpunkt einer modern gestalteten Ausstellung sollte die Baugeschichte und Bauweise des einzigartigen Gebäudes stehen.
Daneben soll auf den Baumeister Hans Jakob von Ettlingen geblickt werden, der beispielsweise auch in Ziegenhain und Friedewald tätig war.
Zum dritten will man sich natürlich auch den Lebensdaten des hessischen Hofmeisters Hans von Dörnberg widmen.
In 2024 wollen SG und Kommune die konzeptionellen Überlegungen vorantreiben und die Finanzierung möglichst sichern.
Direktorin Kirsten Worms und Bürgermeister Thomas Groll sind sich darin einig, dass der Geburtstag des Junker Hans ein gutes Datum ist, um die Bedeutung des Turmes verstärkt herauszustellen und natürlich auch ein wenig zu feiern.
Denkmalschutzpreis für Kim Bagus und Dr. Carl-Stefan Neumann
Mit dem Denkmalschutzpreis des Landkreises Marburg-Biedenkopf werden jährlich Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten für ihre besondere Leistung zum Erhalt der Vielfalt historischer Bauwerke im Landkreis ausgezeichnet. Als Jury fungiert hierbei der Denkmalbeirat des Kreises.
Der Denkmalschutzpreis 2024 wurde kürzlich in Neustadt (Hessen) an Kim Bagus und Dr. Carl-Stefan Neumann verliehen. Das in Dreieich wohnende Ehepaar hatte 2020 das „Alte Pfarrhaus“ (Haus Heide) in der Ritterstraße erworben und in der Folge mit Unterstützung regionaler Handwerker liebevoll saniert und eingerichtet. Mittlerweile gibt es dort neben einer Privatwohnung zwei Wohnungen, die vermietet werden.
Der Denkmalbeirat war von der Umsetzung des Projektes sehr angetan und empfahl dem Kreisausschuss die Auszeichnung mit dem Denkmalschutzpreis.
Diesen überreichte nun Landrat Jens Womelsdorf in Anwesenheit des Ersten Kreisbeigeordneten Marian Zachow, des Kreistagsvorsitzenden Detlef Ruffert und des Neustädter Bürgermeisters Thomas Groll an das Ehepaar.
Vor einer kleinen Feierstunde im Saal des Historischen Rathauses bestand für Kommunalpolitiker und Denkmalschutzbeirat die Möglichkeit, das Gebäude zu besichtigen. Alle waren voll des Lobes, über die Umsetzung des Vorhabens.
Landrat Jens Womelsdorf überreichte Plakette und Urkunde und hob das Engagement von Kim Bagus und Dr. Carl-Stefan Neumann hervor. Dem schlossen sich der Erste Kreisbeigeordnete und Bürgermeister Thomas Groll in kurzen Redebeiträgen an. Neustadts Stadtoberhaupt verwies darauf, dass die Preisträger sich dankenswerterweise auch für das Ortsgeschehen interessieren und wenn man vor Ort ist, Veranstaltungen gerne besucht.
Kim Bagus dankte auch im Namen ihres Ehemannes für die Auszeichnung über die sich beide sichtlich freuten. Sie ließ die vergangenen Jahre Revue passieren und erinnerte auch an die vorherigen Eigentümer, das Ehepaar Nadebusch, die bereits mit Sanierungsarbeiten begonnen hatten. Kim Bagus schilderte die besondere Beziehung zu Denkmälern und verwies darauf, dass es nicht das erste Objekt sei, was man gemeinsam renoviert habe. Sie dankte Bürgermeister Thomas Groll für sein Engagement vor Ort und hob hervor, dass ihr als Journalistin insbesondere das doch für eine kleine Kommune des ländlichen Raumes vielfältige kulturelle Angebot sehr gut gefalle. Mit einem regen Meinungsaustausch der Anwesenden endete die Veranstaltung.
Neustadt macht mit! Internationale Wochen gegen Rassismus 11.-24. März 2024
Ausgeschlossen sein, beleidigt oder sogar verletzt zu werden, nur, weil man anders ist – diese Erfahrung gehört leider für viele Menschen zum Alltag. Wer anders aussieht, anders lebt oder eine Behinderung hat, wird schnell Opfer von Diskriminierung – in Neustadt und auf der ganzen Welt. Doch jeder Mensch kann etwas gegen Rassismus und Diskriminierung machen! Vom 11. bis 24. März finden in diesem Jahr wieder weltweit die Internationalen Wochen gegen Rassismus statt und dieses Jahr ist Neustadt mit eigenen Aktionen dabei!
Das Neustädter Team des bsj Marburg hat in der Zeit vom 11. bis 22. März spannende Veranstaltungen und Aktionen für jedes Alter rund um das diesjährige Motto „Menschenrechte für alle!“ geplant und lädt zum Zuhören, Anschauen, Diskutieren und Mitmachen ein.
Wer sich erstmal nur informieren möchte, kann sich gleich drei unterschiedliche Ausstellungen anschauen: Die ganze Woche über ist im Begegnungstreff in der Marktstraße 6 die Ausstellung „Parcours der Menschenrechte“ zu sehen, die vom Marburger Verein „Arbeit und Bildung“ konzipiert wurde. Die Ausstellung erinnert an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen im Jahr 1948 und lädt zu einer Rückbesinnung und (Neu-) Entdeckung der Menschenrechte ein. Neben dem genauen Wortlaut der 30 Artikel der Menschenrechte gibt es spannende Hintergrund- und Zusatzinformationen zu lesen und außerdem ein spannendes Quiz.
Eine zweite Ausstellung können alle, die gerne Geschichten lesen und hören, in der gleichen Zeit in der Bücherei in der Querallee 11 besuchen: Die Ausstellung „Gesichter und Geschichten“ erzählt die wahren Geschichten von drei Jugendlichen, die 2015 ohne ihre Familien aus Syrien geflohen und bei uns im Landkreis angekommen sind. Einer von den dreien hat mittlerweile sein Zuhause in Neustadt gefunden und wird die Woche mitbegleiten.
In der letzten Ausstellung geht es wieder um persönliche Geschichten: Der Marburger Verein Asylbegleitung Mittelhessen hat sechs Menschen mit Zuwanderungsgeschichte nach Gegenständen gefragt, die für sie eine besondere Bedeutung haben. Die Ergebnisse sind in der Ausstellung „6 Gegenstände, 6 Geschichten“ zu schönen, großformatigen Bildern und den dazu gehörigen Geschichten verarbeitet worden. Zu sehen ist die Ausstellung nur am Dienstag, den 12. März an der WandelBar im Bürgerpark. Um 15 Uhr öffnet dasWandelBar Café mit Kaffee, Tee und Gebäck sowie kleinen Mitmachaktionen zum Thema Menschenrechte, Rassismus und Diskriminierung. Natürlich darf wie immer nach Herzenslust geplaudert und diskutiert werden!
Alle, die Kinder haben oder Kinderbücher lieben, kommen beim Vorlesespaziergang auf ihre Kosten: Im Stadtwald zwischen Grundschule und Grillhütte wird in der Aktionswoche das Bilderbuch „Pitje gehört zu uns“ zu lesen und anzuschauen sein: Los geht`s an der Waldschule mit der ersten Buchseite, alle weiteren sind dann an mehreren Stationen auf dem ausgeschilderten, ca. 2 km langen und Weg zu lesen.
Um Fakten und Fakes geht es am Mittwoch und Donnerstag: Albi Becker von der Roten Linie Marburg gibt im Netzwerktreffen der Sozialen Akteure in Neustadt am Mittwoch, den 13. März, 13 – 16 Uhr im kleinen Saal des Familienzentrums Tipps und erweitert das Wissen zum Umgang mit Stammtischparolen. Alle Interessierten, ob Fachkräfte oder interessierte Bürger*innen, sind herzlich eingeladen!
Wer mittags keine Zeit hat, kann stattdessen zum „Faktencheck Asyl“ am Donnerstag, den 14.3., 19 Uhr ebenfalls in den kleinen Saal im Familienzentrum kommen: Julia Störmer vom Diakonischen Werk ist Expertin in Asylfragen und klärt auf über weit verbreitete Fehl- und Falschinformationen zum Thema. Was ist dran an Aussagen wie „Die Flüchtlinge bekommen mehr Sozialleistungen als Deutsche“ oder „Die Flüchtlinge lassen sich auf unsere Kosten die Zähne sanieren“? Diskussion ausdrücklich erwünscht! Bringen Sie gern Ihre eigenen Fragen zum Thema mit!
Am Jugendraum Neustadt wird es an den beiden Freitagen, 15. und 22. März, bunt: Unter dem Motto „Kunst gegen Rassismus: same same but different“ können sich Jugendliche künstlerisch in einem Graffiti-Workshop ihre eigenen Erfahrungen, Gedanken und Fragen zum Ausdruck bringen – jeweils 15 – 19 Uhr.
Vielen Dank an alle, die die Aktionen in Neustadt unterstützen und mitmachen! Ein besonderer Dank geht an die Stadt Neustadt und das Familienzentrum, deren Räume und Infrastruktur wir für die Ausstellungen und Veranstaltungen nutzen dürfen. Vielen Dank auch an den JUMBO Verlag, der das Buch für den Vorlesespaziergang kostenfrei zur Verfügung stellt!
Übrigens: Der 21. März wurde schon im Jahr 1966 von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag zur Überwindung von rassistischer Diskriminierung“ ausgerufen. Sechs Jahre zuvor waren in Südafrika bei der Niederschlagung friedlicher Proteste von Schwarzen Südafrikanern gegen die „Rassen“gesetze des Apartheidsregimes 69 Menschen erschossen und viele weitere verletzt worden. Seit 1979 sind alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen eingeladen, anlässlich des jährlichen Gedenktags eine Aktionswoche als Zeichen der Solidarität mit den Opfern und Gegner*innen von Rassismus zu organisieren.
Neustadt erhält erneut Förderung für das Familienzentrum
Seitens des Landes wurde die Arbeit des Familienzentrums Neustadt (Hessen) erneut anerkannt und der Kommune eine Zuwendung in Höhe von 18.000 Euro für die weitere Arbeit im Jahre 2024 bewilligt.
Eine Nachricht, die natürlich sowohl Nicole Zinkowski vom Familienzentrum als auch Bürgermeister Thomas Groll freut. Die Einrichtung, so Groll, sei in Kommune und Region gut vernetzt und könne ein vielfältiges Angebot für Jung und Alt vorhalten.
Kandidatinnen und Kandidaten für Kreisjugendparlament gesucht - Anmeldung bis 31. März möglich / Wahlen ab 29. April statt
Junge Menschen im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Alter zwischen zwölf und 18 Jahren können für das Kreisjugendparlament (KJP) kandidieren. Die Wahl des mittlerweile 14. Parlaments findet vom 29. April bis zum 12. Mai 2024 online statt. Die Meldefrist für die Kandidatinnen und Kandidaten endet am 31. März 2024.
Seit nun mehr als 25 Jahren engagieren sich jungen Menschen im KJP und haben es zu einem festen Bestandteil in der Kreispolitik werden lassen. Die Mitglieder geben den Interessen und Belangen junger Menschen vor Ort eine starke Stimme. Mit eigenem Budget finanzieren sie selbstorganisierte Projekte oder unterstützen andere Jugendinitiativen. Sowohl in der Wahl ihrer Themen als auch der Verwendung ihres Budgets sind die jungen Abgeordneten – ähnlich wie ihre volljährigen Vorbilder – unabhängig und selbstbestimmt. Sie entscheiden nach einer gemeinsamen Diskussion per demokratischer Abstimmung. Hierzu treffen sich die Jugendlichen regelmäßig zu Seminarwochenenden und laden zu öffentlichen Sitzungen ein.
Neben dem eigenen Haushalt hat das KJP das Recht, Anträge an den Kreistag zu stellen und diesen bei Bedarf aufzufordern, im Sinne aller Kinder und Jugendlichen des Landkreises tätig zu werden. Außerdem berichten die Mitglieder des KJP dem Kreistag einmal im Jahr über ihre Arbeit.
Die Mitglieder des Jugendparlaments lernen, selbstbewusst die eigene Meinung zu vertreten, Argumente auszutauschen, Verantwortung zu übernehmen und selbstständig Ziele und Themen zu verfolgen. Politische Zusammenhänge und die Grundlagen unserer Demokratie können sie aktiv erleben.
Alle Wahlberechtigten erhalten postalisch eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahl findet online statt. Kandidieren können alle zwölf bis 18-Jährigen, die in den Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf wohnen, unabhängig ihrer Nationalität. Ausgenommen ist die Stadt Marburg, diese hat ein eigenes Kinder- und Jugendparlament. Für jede Kommune stehen zwei Grundmandate zur Verfügung, ab 500 Wahlberechtigen kommt ein weiteres Mandat hinzu, ab 1.000 dann noch ein viertes.
Weitere Einblicke in die Arbeit des KJPs sowie die Anmeldung zur Kandidatur ist über die www.kreisjugendparlament.de oder über die KJP-Geschäftsstelle (Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg). Diese steht auch unter der Telefonnummer 06421 405-1938 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Die Stadt Neustadt (Hessen) sucht für ihren Bauhof in Vollzeit
eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Aufgabengebiete umfassen vorwiegend die nachstehenden Tätigkeiten:
Mitarbeit bei allen anfallenden Tätigkeiten des Bauhofbetriebes sowie Ausführung einfacher handwerklicher Tätigkeiten verschiedener Gewerke
Mitwirkung bei der Durchführung bei kommunalen Veranstaltungen, auch ggf. außerhalb der regulären Arbeitszeiten
Mitwirkung bei Pflege-, Instandhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten an kommunalen Anlagen, Liegenschaften, Einrichtungen und die Mitwirkung im Bereich des Hoch-und Tiefbaus
Turnusmäßige Mitarbeit im Winter- und Bereitschaftsdienst sowie die Bereitschaft an Wochenenden
Wir erwarten von Ihnen:
Eine abgeschlossene Ausbildung im handwerklichen Bereich, wünschenswert wäre eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Landschaftsgärtner/in oder eine vergleichbare Ausbildung
Gründliche, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
Gutes Organisationsgeschick
Gute Auffassungsgabe
Fähigkeit zum teamorientierten Handeln
Führerschein mit der Fahrerlaubnisklasse B/BE
Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungen
Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.
Wir bieten Ihnen:
Eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und Berufserfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit Gewährung von Zeitzuschlägen
Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung)
ein interessantes, vielseitiges und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld
einen sicheren Arbeitsplatz
30 Tage Urlaub
Weiterbildungsmöglichkeiten
ein offenes, vertrauensvolles und kollegiales Betriebsklima
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Für Fragen steht Ihnen Frau Mock (06692-89-16) zur Verfügung.
Wir freuen uns auf aussagekräftige Bewerbungen, die Sie bitte bis zum 22.03.2024 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 – 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! richten.
Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Stellenausschreibung - Hausmeister (m/w/d) für die Betreuung der städtischen Liegenschaften
Die Stadt Neustadt (Hessen) sucht frühestens zum 01.06.2024 in Vollzeit eine/n
Hausmeister (m/w/d) für die Betreuung der städtischen Liegenschaften
auf unbestimmte Zeit.
Wesentliche Aufgaben der Tätigkeit umfassen:
Pflege der kommunalen Liegenschaften und Anlagen inklusive der Durchführung von kleineren Reparaturen bzw. Instandsetzungen
Überwachung und Betreuung der Anlagen sowie deren Wartung
Einweisung von Reinigungsfirmen sowie die Abfall- und Wertstoffversorgung
Betreuung von Fremdfirmen in Absprache mit der Verwaltung
Beschaffung, Verwaltung und Bereitstellung von Verbrauchsmitteln
Überprüfung, Instandhaltung, Instandsetzung der sicherheitstechnischen Anlagen
Überwachung des Energie-, Wasser- und Brennstoffverbrauchs nach näherer Weisung
Beflaggung von öffentlichen Gebäuden entsprechend der geltenden Verordnung
die Mitwirkung bei der Durchführung bei kommunalen Veranstaltungen, auch ggf. außerhalb der regulären Arbeitszeiten
die Mitarbeit im Winter- und Bereitschaftsdienst sowie die Bereitschaft an Wochenenden
Für diese Aufgaben wird ein/e engagierte/r und motivierte/r Mitarbeiter/in (m/w/d) gesucht.
Voraussetzung für die Ausführung der Tätigkeit ist:
eine abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen / technischen Bereich, wünschenswert wäre eine Ausbildung zum/zur Sanitär-, Heizungs- und Klimatechniker/in oder gleichartige Qualifikation
der Besitz eines Führerscheines der Klasse B bzw. Klasse 3
Darüber hinaus wünschen wir uns von Ihnen:
Eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise
Teamfähigkeit
Eigeninitiative und hohe Belastbarkeit
Bereitschaft zu Winter- und Wochenenddiensten sowie zur Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Ortskenntnisse (wünschenswert)
Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.
Wir bieten Ihnen:
ein Entgelt auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen
Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leitungsorientierten Bezahlung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
in einem vielseitigen und interessanten Aufgabengebiet
eine Vollzeitstelle mit 39 h/Woche
Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Kalenderjahr
Bike-Leasing
Die Bewerbung von Schwerbehinderten bzw. diesen gleichgestellten Menschen sind erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.
Für Fragen steht Ihnen Frau Mock (06692-8916) zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 22.03.2024 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 – 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erbeten. Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Stellenausschreibung - Sachbearbeiter/in für den Fachbereich Zentrale Dienste und Finanzen (m/w/d)
Die Stadt Neustadt (Hessen) sucht zum 01.09.2024
eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d)
für ihren Fachbereich I, Zentrale Dienste und Finanzen, auf unbestimmte Zeit in Vollzeit.
Das Aufgabengebiet beinhaltet im Wesentlichen:
Mitarbeit im Rahmen der Haushaltsführung, insbesondere der Erfassung und Buchung laufender Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung des neuen Umsatzsteuerrechts 2 b UstG (Aufwands- und Ertragsbuchungen in der Geschäftsbuchhaltung)
Mitarbeit bei der Erstellung und Vorbereitung der Jahresabschlüsse
Mitarbeit bei der Kosten- und Leistungsrechnung
Aufbereitung von Finanzzahlen und Vorbereitung unterschiedlicher Berichte
Verwaltungstätigkeiten im Bereich der Kindertagestagesstätten
Es ist möglich, dass sich der konkrete Aufgabenzuschnitt bzw. einzelne Aufgabenschwerpunkte künftig verändern.
Wir erwarten von Ihnen:
Abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d), Steuerfachangestellten (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation in einem kaufmännischen Beruf
Gute Kenntnisse in der Anwendung der Standard Programme MS Office
Kenntnisse mit dem Umgang einer Finanzsoftware und Dokumentenmanagementsystemen (proDoppik H&H und ECM wünschenswert)
Kenntnisse über das Hessische Gemeindehaushaltsrecht (wünschenswert)
Teamfähigkeit sowie Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten
Eigeninitiative
Kommunikationsstärke, Kooperationsfähigkeit
Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.
Wir bieten Ihnen:
ein unbefristetes und zukunftssicheres Arbeitsverhältnis mit 39,0 Wochenstunden
eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und
Berufserfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bis zur Entgeltgruppe 8 TVÖD
Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung)
ein interessantes, vielseitiges und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld
30 Tage Urlaub
Weiterbildungsmöglichkeiten
ein offenes, vertrauensvolles und kollegiales Betriebsklima
Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
Bike-Leasing
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Für Fragen steht Ihnen Frau Mock (06692-89-16) zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 22.03.2024 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 - 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erbeten.
Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Seit vielen Jahren bietet die Stadt Neustadt (Hessen) ihren Bürgerinnen und Bürgern zweimal im Jahr die kostenlose Entsorgung des anfallenden Baum- und Strauchschnitts an. Dieses Angebot ist nur möglich, da die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda das Sammelgut kostenlos zur biothermischen Verwertung in Kirchhain-Stausebach abholt.
Die Abgabe ist in der Zeit von
Freitag, 15. März 2024
in der Zeit von 13:00 bis 17:00 Uhr
sowie Samstag, 16. März 2024
in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr
vorgesehen.
Aufgrund einer Mitteilung der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda, dass die Qualitätsanforderungen an den Brennstoff gestiegen seien und Material, welches dünner als 5 cm sei, aufwendigere und kostenintensivere Aufbereitungsschritte erzeuge, kann eine kostenlose Entsorgung des Schnittgutes unter
5 cm Stärke nicht mehr erfolgen.
Zur Entsorgung des „dünneren“ Schnittgutes bestehen folgende Möglichkeiten:
über die eigene Biotonne
gebührenpflichtige Entsorgung in Kirchhain-Stausebach bzw. in Marburg
Ergänzend bietet die Stadt Neustadt (Hessen) ebenfalls an, das Schnittgut mit 2-5 cm Durchmesser auf dem Festplatz gebührenpflichtig zu entsorgen. Wer diese Entsorgungsmöglichkeit in Anspruch nehmen will, muss allerdings die Äste sortieren und bestenfalls getrennt voneinander anliefern.
Dienstleistungsvertrag für das Freibad unterzeichnet
In 2024 wird die Gemaba mbH die Stadt Neustadt (Hessen) beim Betrieb des örtlichen Freibades unterstützen.
Den entsprechenden Vertrag unterzeichneten kürzlich Bürgermeister Thomas Groll, Erster Stadtrat Wolfram Ellenberg und die Geschäftsführerin des Unternehmens Hella Langelage.
Die Gesellschaft für das Management von Bäderanlagen ist seit fünfzehn Jahren als Partner für Kommunen und Unternehmen tätig. Beispielsweise betreut sie auch seit längerem das Freibad in Kirchhain.
Das erste Jahr werten beide Vertragsparteien als „eine Zeit des gegenseitigen Kennenlernens“ und setzen auf eine langfristige Zusammenarbeit.
Die Gemaba mbH bietet auf Bitten der Kommune bereits zusätzliche Schwimmkurse im Hallenbad an und wird in der Freibadsaison 2024 auch das Freibad-Kiosk betreiben.
Fast 2,6 Mio. Euro Zuschuss für Mengsberg, Momberg und Speckswinkel
Kürzlich fand unter dem Vorsitz von Bürgermeister Thomas Groll das alljährliche Bilanzierungsgespräch zum Stand der Dorfentwicklungsmaßnahme in den Neustädter Stadtteilen Mengsberg, Momberg und Speckswinkel statt. Hieran nahmen neben Mitgliedern der Steuerungsgruppe auch Mitarbeitende des Fachdienstes Kreisentwicklung aus dem Landratsamt in Marburg und der Stadtverwaltung teil.
Zufrieden blickte man auf die bisher umgesetzten Maßnahmen bzw. aktuell laufenden Projekte zurück.
"Positiv hervorzuheben ist, dass die Dorfentwicklung für unsere drei Stadtteile spürbare Verbesserungen gebracht hat. Das Multifunktionale Haus im alten Momberger Kindergarten, die Grüne Mitte und die Umgestaltung des Umfeldes der Speckswinkler Dorfteiche, der Spielplatz am Mengsberger Floriansplatz und das im Bau befindliche Haus für alle sind Vorzeigeprojekte", betonte Bürgermeister Groll.
Fachdienstleiter Ulrich Buddemeier nannte die Herangehensweise und die Umsetzung von investiven Vorhaben in Neustadt vorbildlich und lobte die engagierte Arbeit von Guendalina Balzer, die das Dorfentwicklungsprogramm in der Stadtverwaltung betreut, das Mittun der Damen und Herren der Steuerungsgruppe und das pragmatische Herangehen des Bürgermeisters.
"Als wir gestartet sind hatte ich das Ziel zumindest 1,8 Mio. Euro an Fördergelder für öffentliche Projekte nach Neustadt zu holen. Nun sind es 2,24 Mio. Euro geworden, die förderfähigen Kosten betragen 2,52 Mio. Euro. Für 16 private Vorhaben wurden Fördermittel in Höhe von 332.000 Euro gewährt, die förderfähigen Kosten belaufen sich hier auf 917.000 Euro. Somit flossen Zuschüsse von 2,6 Mio. Euro in unsere Dörfer. Ein toller Erfolg", erklärte Bürgermeister Thomas Groll.
Regelmäßig ist der Magistrat vor Ort unterwegs, um sich über die Umsetzung aktueller Projekte zu informieren.
Anfang Februar standen die ersten Außentermine für dieses Jahr an.
Die Damen und Herren Stadträte und Bürgermeister Thomas Groll besichtigten zunächst den Rohbau des „Hauses für alle“ in Mengsberg.
Jens Salzmann von der Stadtverwaltung und Ortsvorsteher Karlheinz Kurz führten hierbei durch die Räumlichkeiten und gaben hierbei nähere Erläuterungen ab.
Nach den Worten des Bürgermeisters gehe man aktuell davon aus, das Mengsberger Gemeinschaftshaus im Spätherbst 2024 einweihen zu können. Bis dahin sei vorgesehen, auch die Außenanlagen von Hallenbad und Grillhütte neu zu gestalten, um ein stimmiges Bild zu erzielen.
„Das Mengsberger Freizeitzentrum sucht wohl im Landkreis seines gleichen – Reitplatz und -halle, Hallenbad, Grillhütte, TSV-Vereinsheim und zwei Sportplätze sowie zukünftig ein Gemeinschaftshaus
darauf kann zukünftig nicht nur das Golddorf stolz sein, sondern die gesamte Kommune“, so der Bürgermeister.
Anschließend fand ein Begang des Momberger Friedhofs statt. Hierbei ging es um den Standort für den notwenigen Neubau der Trauerhalle. Seitens des Magistrats gibt es mehrere Vorschläge, die nun im
Verwaltungsrat der Kirchengemeinde St. Johannes d.T. diskutiert werden sollen.
Vor der eigentlichen Magistratssitzung stattete man noch dem Multifunktionalen Haus einen Besuch ab. Anke Stark vom zuständigen Arbeitskreis führte die Magistratsmitglieder durch das Gebäude und berichtete erfreut über die äußerst gute Resonanz beim „Dorfcafé“, aber auch die anderen Angebote, so Stark, würden gut angenommen.
Nach den Worten des Bürgermeisters hat sich die Investition bisher voll und ganz gelohnt. Er setzt darauf, dass sich diese Entwicklung verstetigen wird.
Als Fazit der Vor-Ort-Termine hielt man fest, dass nicht nur in der Kernstadt, sondern auch in den Stadtteilen erhebliche finanzielle Mittel für den Erhalt bzw. Ausbau der Infrastruktur verausgabt werden.
Leider kam es kürzlich an der zu einem „Tauschschrank“ umgestalteten Telefonzelle beim ehemaligen Heizhaus in der Leipziger Straße zu einem Vandalismus-Schaden.
Die Zeilen einer ehrenamtlich engagierten Mitbürgerin sind es wert, veröffentlicht zu werden:
„Immer noch bin ich der Meinung, dass dem Bürgerrecht die Bürgerpflicht gegenübersteht.
Eines davon ist sehr bekannt und eines davon ist die große Unbekannte. Fördergelder fand ich super. Das, was damit geschaffen wurde, bewundernswert! Um all das, was mit den Fördermitteln geschaffen wurde, sinnvoll zu nutzen, muss noch viel geleistet werden! Erziehung, Respekt und Achtung vor Mensch/Tier/Sachen, Kampf gegen Vandalismus usw. … In diesem Sinne: sammeln wir die Scherben wieder ein! Böswillige Zerstörung: - Scheiben vom Bücherschrank sind eingeschlagen - Steine rings um den Nussbaum im Rasen verstreut - Chaos im Bücherschrank! Sätze, denen man nichts hinzufügen muss.
Ein kultureller Höhepunkt im Jubiläumsjahr "Neustadt 750" war die Kriminacht mit Musik
"Ich lach dich tot".
Immer wieder, so Bürgermeister Thomas Groll, wurden wir darauf angesprochen,diese Veranstaltung zu wiederholen.
Gemeinsam mit der Bestsellerautorin Elke Pistor wurde geplant und ein Antrag beim Mittelhessischen Kultursommer gestellt. Dieser wurde mittlerweile positiv beschieden.
So heißt es am 21. Juni 2024 in Neustadt wieder "Ich lach dich tot". Moderiert von Angelika Eßer und musikalisch begleitet von Jutta und Thomas Wilbertz werden fünf Autorinnen und Autoren aus ihren Krimis vorlesen und dies ganz sicher wieder mit Humor und schauspielerischem Talent.
Antrittsbesuch des Landtagsabgeordneten Sebastian Sack im Neustädter Rathaus
Nachdem die amtierende Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf ihr Mandat verzichtet hat, gehört der Momberger Sebastian Sack nun dem Hessischen Landtag von 2024-2029 an.
Damit ist der Sozialdemokrat der zweite „Neustädter Landtagsabgeordnete“.
Der gebürtige Neustädter Siegfried Ruhl (1870-1962) war 1946 Mitglied der Verfassungsberatenden Versammlung für Groß-Hessen und dort Alterspräsident. Von 1947-1949 gehörte der Christdemokrat dem ersten hessischen Parlament an. Für sein Wirken wurde der Jurist, der in der Weimarer Republik dem Zentrum angehörte, 1952 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
Sebastian Sack absolvierte nun seinen ersten Antrittsbesuch als Landtagsabgeordneter und hatte hierfür bewusst das Neustädter Rathaus und Bürgermeister Thomas Groll ausgewählt, schließlich ist er in seiner Heimatstadt noch als Stadtverordneter tätig und vertritt ebenso wie Groll pragmatische Ansätze in der Politik. „Unser gemeinsames Ziel ist es, Neustadt weiter voranzubringen und hier setzten wir auch auf die Unterstützung des Landes“, waren sich die beiden einig.
Themen des ausführlichen Meinungsaustausches waren u. a. die Kinderbetreuung, das Feuerwehrwesen, die Situation der Außenstelle der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in der ehemaligen Kaserne und die Entwicklung der kommunalen Finanzen.
„Als örtlicher Kommunalpolitiker weiß ich um die in Neustadt anstehenden Bauvorhaben und mir ist bewusst, dass eine Kommune diese Herausforderungen nicht alleine stemmen kann. Solche Erfahrungen werde ich in meine Arbeit in Wiesbaden einbringen“, so Sebastian Sack.
„Einen Landtagsabgeordneten vor Ort zu haben, ist natürlich von Vorteil, wenn man den Kontakt in die Ministerien sucht. Mit Sebastian Sack und Dirk Bamberger verfügt der Wahlkreis Marburg-Land nun über zwei Parlamentarier in Wiesbaden, die beide den Regierungsfraktionen von CDU und SPD angehören. Dies werden wir aktiv nutzen“, betonte Thomas Groll.
Zum Abschluss des Gespräches trug sich der Landtagsabgeordnete noch in das Goldene Buch der Stadt Neustadt (Hessen) ein.
Mit finanzieller Unterstützung durch das Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ wurde im Januar 2023 ein Coworking-Space im Historischen Rathaus Neustadt eröffnet.
In diesen Tagen zog Bürgermeister Thomas Groll eine erste Bilanz dieser Einrichtung.
„Wir können feststellen, dass wir mit Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. und der Johanniter-Unfallhilfe e.V. Regionalverband Kurhessen zwei permanente Mieter für unser Coworking-Space gefunden haben. Diese nutzen die dortigen technischen Möglichkeiten und führen in unseren separaten Räumen Schulungen oder Seminare durch. Dies ist sicherlich eine erfreuliche Entwicklung. Daneben gibt es einen weiteren regelmäßigen Nutzer aus einer Nachbarkommune“, erläutert der Bürgermeister.
Im Laufe der letzten zwölf Monate habe es weitere vereinzelte Nutzungen gegeben, allerdings gebe es hier sicherlich noch deutliches Potenzial nach oben.
Interessenten können sich wegen einer Anmeldung der Räumlichkeiten bei der Stadtverwaltung Neustadt bei Herrn Ruhl unter Tel. 06692/89-27 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in Verbindung setzen.
Eine Einrichtung wie das Coworking-Space wird sich im Laufe der Zeit bewähren und sicher weiteren Zuspruch erfahren, zeigt sich Bürgermeister Groll überzeugt.
Sie spielen mit dem Gedanken, eine Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Hausdach zu installieren, aber wünschen sich einen neutralen Ansprechpartner vor Ort für Ihre Fragen?
Um die Bürgerinnen und Bürger noch besser bei der Entscheidung für eine Photovoltaik-Anlage begleiten zu können, arbeiten die ehrenamtlichen Solarcoaches im Auftrag der Kommunen Amöneburg, Kirchhain, Neustadt, Rauschenberg und Wohratal.
Die Solarcoaches Lutz Lenhard, Guido Barth, Harald von Erdmann-Rückert, Frank Riedel, Hans-Gerhard Gatzweiler und Thomas Gerlach (v.l.n.r.) freuen sich nun mit den persönlichen Beratungsgesprächen starten zu können.
Bei den verschiedensten Fragen rund um die eigene Photovoltaik-Anlage sind die Solarcoaches die richtigen Ansprechpartner, so zum Beispiel für Fragen wie
Eignet sich unser Haus für eine Photovoltaik-Anlage?
Wie groß muss so eine Anlage für meinen Bedarf sein?
Brauche ich einen Speicher?
Was muss ich beachten, wenn ich ein Elektroauto anschaffen will oder über eine Wärmepumpe nachdenke?
Die Solarcoaches nehmen sich Zeit, um gemeinsam mit Ihnen herauszufinden, welche Anlage die Passende ist und geben Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen im Bereich des Solarstroms weiter. Mit diesem Wissen können Sie dann beruhigt Angebote von Fachfirmen einholen und die eigene Photovoltaikanlage auf den Weg bringen. Die Solarcoaches helfen Ihnen unentgeltlich und neutral im Sinne einer „Nachbarschaftshilfe“. Eine Schulung der Solarcoaches erfolgte durch Fachleute in Kooperation mit dem ortsansässigen Unternehmen Wagner Solar.
Wie bekomme ich eine kostenlose Beratung?
Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.klimahandeln-ostkreis.de/solarkampagne oder Sie melden sich bei Marieke Knabe (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 06422 / 808-340). Mit der Anmeldung werden Sie in die Interessenten-Liste aufgenommen und ein Solarcoach setzt sich anschließend mit Ihnen in Verbindung und macht einen Beratungstermin aus.
Nach gut einem Jahr Pause gibt es nun wieder einen Treffpunkt für Jugendliche in Speckswinkel. Die Stadt hat dafür einen alten Bauwagen des Bauhofes zur Verfügung gestellt. Dieser wurde in den vergangenen Monaten zusammen mit den Jugendlichen und vielen anderen freiwilligen Helfern neu eingerichtet. Hierfür wurde in Kooperation vom Ortsvorsteher Martin Naumann und dem Stadtjugendpfleger Philipp Berg vom bsj in Marburg eine Grundausstattung zur Verfügung gestellt. Besonders zu erwähnen ist hier Kathrin Spahn, die eine große Hilfe beim Besorgen der Ausstattung war. Dieses Jahr soll der Bauwagen noch um einen Außenbereich erweitert und der Bereich auch noch künstlerisch gestaltet werden. Der Bauwagen kann jetzt von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden. Dabei gibt es keine festen Öffnungszeiten. Der Jugendraum wird von den Jugendlichen selbst verwaltet. Der Schlüssel kann sich bei einem der Jugendlichen abgeholt werden. Da es sich um einen selbstverwalteten Jugendraum handelt, steht er allen Jugendlichen ab 14 Jahren zur Verfügung. Bei Fragen rund um den Jugendraum, die „Öffnungszeiten“ oder die Altersgrenze meldet euch gerne beim Stadtjugendpfleger Philipp Berg (015156965250).
Eröffnet wurde der Jugendraum am Freitag den 26.01.24. Mit dabei waren der Bürgermeister Thomas Groll, Ortsvorsteher Martin Naumann, Ortsbeiratsmitglied Harald Geißel, Stadtjugendpfleger Philipp Berg und zwei Jugendliche aus Speckswinkel.
2022 ließ die Stadt Neustadt (Hessen) einen Nahmobilitätscheck für die Kommune erstellen. Dabei, so Bürgermeister Thomas Groll, sei deutlich geworden, dass die Erarbeitung eines Rad- und Fußverkehrskonzeptes für die Kernstadt und die Stadtteile Mengsberg, Momberg und Speckswinkel sinnvoll sei. Dieses Vorhaben soll nun angegangen werden.
Die Auftaktveranstaltung findet am Montag, den 18. März 2024, 19.00 Uhr, im Kultur- und Bürgerzentrum statt. Hierzu sind alle an der Thematik Interessierten herzlich eingeladen.
Nach einleitenden Worten des Bürgermeisters wird das beauftragte Büro die Vorgehensweise und Terminkette bis zur Vorlage des Konzeptes näher vorstellen.
Im Anschluss werden alle Anwesenden um ihre Mitarbeit gebeten. Geht es doch darum, Verbesserungspotential zu erfassen und Wünsche aufzunehmen. Je mehr hier mitmachen, umso besser.
In der Folge der Auftaktveranstaltung wird es hierzu auch eine Online-Beteiligung geben.
"Das Rad- und Fußverkehrskonzept wollen wir unter aktiver Bürgerbeteiligung erstellen. Ausdrücklich werbe ich daher um die Mitarbeit aller interessierten Bürgerinnen und Bürger und lade natürlich auch Jugendliche ein, mitzumachen. Vielleicht können auch Eltern mit ihren Kindern über das Thema reden und deren Wünsche weiter transportieren', so Bürgermeister Thomas Groll.
Zunächst gehe es einmal warum ein breites Spektrum an Meinungen und Vorschlägen zu bekommen. Diese würden dann auf rechtliche und tatsächliche Umsetzbarkeit und Kosten überprüft und Priorisierung. Der Prozess soll durch eine Steuerungsgruppe begleitet werden.
"Unser Ziel ist es, erste Projekte im Haushalt 2025 einzuplanen", erläutert der Bürgermeister.
Soweit Sie der Stadtkasse bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie von dieser Möglichkeit noch nicht Gebrauch machen, bitten wir Sie nicht nur um rechtzeitige Überweisung, sondern auch darum, der Stadtkasse für künftig fällig werdende Forderungen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Nach Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats, das übrigens jederzeit widerrufen werden kann, brauchen Sie sich nicht mehr um die rechtzeitige Zahlung zu kümmern und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung. Da keine Mahnungen mehr verschickt werden müssen, ersparen Sie sich und auch uns unnötigen Ärger. SEPA-Lastschriftmandate erhalten Sie ausschließlich bei der Stadtkasse oder telefonisch unter 06692/89-19 oder -48.
Kreis sucht Preisträgerinnen und Preisträger für Otto-Ubbelohde-Preis - Bewerbung für Kulturpreis bis 15. April möglich
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf vergibt auch in diesem Jahr den begehrten Otto-Ubbelohde-Preis. Bis zum 15. April 2024 besteht für Interessierte die Möglichkeit, sich für die höchste Auszeichnung des Kreises für den Kulturbereich zu bewerben.
„In unserem Landkreis ist die kulturelle Vielfalt ein besonderer Aspekt und macht den Kreis so lebenswert“, betonte Landrat Jens Womelsdorf. Umso wichtiger sei es, mit dem Otto-Ubbelohde-Preis das große Engagement und die künstlerische Klasse im kulturellen Bereich zu würdigen.
Der Kreis vergibt seit 1987 den Preis und mit der diesjährigen Verleihung damit zum 38. Mal. Die Auszeichnung findet voraussichtlich im Herbst statt. Der Preis wurde nach dem Künstler und „Kulturpfleger“ Otto Ubbelohde benannt und würdigt besondere Leistungen in den Bereichen Kunst, Heimatgeschichte, Beschäftigung mit dem Werk Otto Ubbelohdes, Pflege des „heimischen Brauchtums“ und Denkmalpflege.
Mit dieser Auszeichnung wird insbesondere ehrenamtliches Engagement im Kulturbereich sowie künstlerisches Schaffen gewürdigt. Ausgezeichnet werden kann die Leistung von Bürgerinnen und Bürgern des Kreises oder Beschäftigten innerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf in den genannten Bereichen. Darüber hinaus können auch juristische Personen, Personengruppen, Arbeitsgemeinschaften, Vereine oder Institutionen aus dem Kreis den Preis verliehen bekommen. Sowohl Vorschläge Dritter wie auch Eigenbewerbungen sind möglich.
Jährlich werden bis zu drei Auszeichnungen vergeben. Diese sind mit einem Preisgeld von jeweils 1.000 Euro verbunden. Die Jury schlägt dem Kreisausschuss nach Prüfung der eingereichten Bewerbungen die Preisträger des Jahres 2024 vor.
Es wird empfohlen, zum Beispiel in einem Schnellhefter die preiswürdige Leistung der Person oder des Vereins nachvollziehbar zu erläutern. Neben einem Anschreiben und Erläuterungen können auch Zeitungsartikel, Fotos, Flyer und so weiter für die Jury bei der Auswahl hilfreich sein. Dazu gibt es einen Bewerbungs-Vordruck, der unter www.kultur-info-netz.de oder unter dem Direktlink https://www.marburg-biedenkopf.de/bildung_und_freizeit/kultur/otto-ubbelohde.php verfügbar ist. Alternativ kann dieser auf Anfrage beim Fachdienst Kultur per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zugeschickt werden. Der Vordruck ist Teil der Bewerbung und muss daher ausgefüllt werden.
Auch Vorschläge aus dem vergangenen Jahr können aufrechterhalten werden, indem ein neuer Vordruck eingereicht wird. Die Bewerbungsmappen liegen meist noch aus dem vergangenen Jahr vor, können aber bei Bedarf gerne ergänzt werden. Das gilt sowohl für die Aufrechterhaltung der Vorschläge wie auch für neue Bewerbungen und Vorschläge für den Otto-Ubbelohde-Preis.
Die Richtlinien für die Preisverleihung können entweder im Internet unter: www.kultur-info-netz.de unter der Rubrik „Otto Ubbelohde“, alternativ unter dem Direktlink https://www.marburg-biedenkopf.de/bildung_und_freizeit/kultur/richtlinien-otto-ubbelohde-preis.php oder beim Fachdienst Kultur eingesehen werden.
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen können ab sofort unter dem Stichwort „Otto-Ubbelohde-Preis“ an folgende Adresse gesendet werden:
Anmeldung der Schulanfänger in den Grundschulen des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Gemäß § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 30.06.2017 (GVBl. S.150), beginnt für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30.06.2025 das 6. Lebensjahr vollenden, am 01.08.2025 die Schulpflicht. Unterrichtsbeginn ist Montag, der 18.08.2025.
Die Erziehungsberechtigten werden von der zuständigen Grundschule über die weitere Terminplanung und den Ablauf des Anmeldeverfahrens informiert.
Bei der Anmeldung erfolgt eine Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse. In Hessen wird Kindern mit Bedarf Förderung in Form von Vorlaufkursen schon vor dem Schuleintritt angeboten. Dies ist auch der Grund für das frühe Anmeldeverfahren.
Kinder, die nach dem 30.06.2025 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Die Entscheidung hierüber trifft gemäß § 58 Abs. 1 Satz 4 HSchG die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung durch den Schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden.
Wir laden Sie ganz herzlich zum ersten Treffen in diesem Jahr am Mittwoch den 07. Februar 2024 um 17 Uhr in die Räumlichkeiten des Familienzentrums in der Querallee 11-13 ein.
Der Gesprächskreis möchte den Teilnehmenden in einem geschützten Raum die Möglichkeit geben, sich mit Menschen, die ähnliches erlebt haben, auszutauschen und in Kontakt zu kommen. Jedes Treffen ist für alle Trauernden offen. Werte wie Verschwiegenheit, Respekt und Wertschätzung sind einige der wichtigsten Grundlagen der Gesprächskreise, die für alle Teilnehmenden verbindlich gelten. Wir wollen gemeinsam Trauer erleben und Gefühle auf ganz unterschiedliche Weise zum Ausdruck bringen. Dabei ist es wichtig, seine Gefühle zu akzeptieren und den Blick nicht nur in die Vergangenheit und die Gegenwart zu richten, sondern auch in die Zukunft. Die Teilnehmenden können nach Antworten, Hilfen und Hoffnungswegen für die Zukunft suchen und sich dabei gegenseitig unterstützen. In der Gruppe können Sie gemeinsam trotz Traurigkeit auch Spaß erleben. Das eine schließt das andere nicht aus. Wir freuen uns auf jeden neuen Teilnehmenden und möchten mit unserem Angebot Trauernde in allen Altersgruppen, egal ob alt oder jung, ansprechen.
Der Trauergesprächskreis findet jeden 1. Mittwoch im Monat (ausgenommen in den Schulferien) um 17 Uhr im Familienzentrum in der Querallee 11-13 in Neustadt.
Übersicht der Termine für 2024:
07. Februar 2024
06. März 2024
05. Juni 2024
03. Juli 2024
04. September 2024
02. Oktober 2024
06. November 2024
04. Dezember 2024
Ausrichter ist das Familienzentrum und die Leitstelle „Älter werden“.
Haben Sie Interesse, möchten Sie sich informieren, haben Fragen oder Anregungen oder möchten Sie sich anmelden?
Familienzentrum: Leitstelle „Älter werden“:
Nicole Zinkowski Eva Hartmann
Tel.: 06692/20444-10 Tel.: 0172/4008139
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Verfügungsfonds - Jetzt Anträge für Ihre Nachbarschaft stellen!
Sie haben eine Idee für ein kleines Projekt in Ihrer Nachbarschaft, das allen zu Gute kommt, z.B. ein Spielgerät für Kinder, eine Sitzgruppe für Nachbarschaftstreffen, ein Straßenfest oder auch etwas ganz Anderes? Sie wohnen in einem der Fördergebiete des Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt (Innenstadt, Leipziger Straße, Emil-Rössler-Straße, Karl-Braun-Straße/ Goethestraße, Graf-Spee-Straße)? Dann melden Sie sich jetzt im Quartiersbüro mit Ihrer Projektidee und stellen Sie einen Antrag beim Verfügungsfonds um eine finanzielle Förderung für Ihr Projekt zu bekommen!
Über den Verfügungsfonds, finanziert aus Mitteln des Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt, können kleine gemeinnützige Projekte im Fördergebiet mit bis zu 5000€ gefördert werden. Über die Anträge entscheidet vier Mal pro Jahr ein Gremium aus Lokalpolitik, Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen der sozialen Einrichtungen in Neustadt. Die Antragsfrist für die nächste Runde ist der 20. Februar, danach können Anträge jeweils zum 28.5., 20.8. und 5.11. eingereicht werden.
Ausführliche Informationen und Beratung zur und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie im Quartiersbüro bei Annika Schlüter. Das Antragsformular sowie alle Infos zum Verfügungsfonds sind auch online auf der Website des sozialen Zusammenhalts zu finden (soziale-stadt-neustadt.de).
Quartiersbüro | Marktstraße 6
Tel.: 06692 9691159 Mobil: 01515 6965449 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Es ist vermehrt festzustellen, dass Abfallbehälter und Sperrmüll zu früh, teilweise mehrere Tage, vor dem eigentlichen Abfuhrtermin herausgestellt werden. Außerdem werden dabei oftmals Gehwege und Straßenflächen blockiert.
Wir weisen darauf hin, dass die Abfallbehälter und der Sperrmüll frühestens am Abend vor der Abfuhr an die Straße gestellt werden dürfen. Sie müssen dabei so aufgestellt werden, dass weder Fußgänger noch der Straßenverkehr beeinträchtigt werden.
Sollten Sie unsicher bezüglich des für Sie gültigen Abfuhrtages sein, empfehlen wir die Verwendung der MZV-App (Informationen: https://mzv-biedenkopf.de/mzv-app/). Außerdem finden Sie Ihren jeweiligen Abfuhrbezirk im Abfallkalender des MZV, der zu Beginn des Jahres an alle Haushalte verteilt wurde.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Standortübungsplatz der Bundeswehr, der mit seiner Fläche Teile des Gemeindegebietes Stadtallendorf einschl. WASAG-Gelände und Teile der Gemeindegebiete Neustadt und Kirtorf umfasst und an seiner Begrenzung mit Hinweistafeln versehen ist, ohne Genehmigung nicht betreten werden darf. Der Standortübungsplatz (ehemaliger Feldflugplatz KIRTORF) ist durch Munitionssprengungen in den 50er Jahren in hohem Maße mit noch scharfer Sprengmunition und Sprengstoffrückständen kontaminiert. Fundgegenstände dürfen daher dort weder berührt noch aufgenommen oder entwendet werden. Bei Munition oder Munitionsteilen besteht Lebensgefahr.
Die Benutzung der bundeseigenen Verbindungsstraße Stadtallendorf/Neustadt mit priv. Kfz und Fahrrädern ist ohne schriftliche Genehmigung des Standortältesten nicht gestattet.
Ausnahme: Mit Fahrrädern an Sonn- und Feiertagen, dabei erfolgt die Benutzung der Verbindungsstraße auf eigene Gefahr.
Erteilte Genehmigungen sind den eingesetzten militärischen Streifen auf Verlangen vorzuzeigen.
Das WASAG-Gelände in den Bereichen Artilleriestraße - Hauptmann-Matthes-Straße (Zufahrt zur Hessenkaserne) - Finkenweg - Scharnhorststraße darf von Unbefugten weder betreten noch befahren werden.
Das illegale Ablagern von Bauschutt und/oder Müll ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Die eingesetzten Streifen sind angehalten, die Personalien der angetroffenen Personen festzustellen und ein Bußgeldverfahren einleiten zu lassen.
Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO); Rassefeststellungsverfahren
In Hessen gilt eine Hunderasse als eigenständig anerkannte Rasse, wenn sie eine FCI- oder VDH-Anerkennung besitzt.
Hunderassen, denen eine solche Anerkennung nicht zu Grunde liegt, sind grundsätzlich als Mischlingshunde zu bewerten. Bei Hunden, die eine Einkreuzung mit einem sogenannten „Listenhund“ vermuten lassen, ist daher die Rassezugehörigkeit festzustellen.
Dies gilt beispielsweise (nicht abschließend) für die beiden Rassen
„American Bully“, „Bully xxl“, und
„Olde English Bulldogge“,
deren Population insgesamt landesweit zugenommen hat.
Bei diesen beiden Hunderassen handelt es sich um nicht anerkannte Hunderassen, sondern vielmehr um Hybridhunde, bei denen eine Rassefeststellung erfolgen muss.
Eine Rassefeststellung muss auch deswegen erfolgen, um festzustellen, ob es sich bei diesen Hunden jeweils um eine Kreuzung handelt, aus dem ein Hunde-Vorfahre der in Hessen gelisteten Hunderassen erkennbar ist. Auf den Verwandtschaftsgrad kommt es nicht an.
Ich bitte alle Halterinnen und Halter von Hunden, die einem „Listenhund ähnlich sehen“ und deren Rassezugehörigkeit ungeklärt ist, sich kurzfristig mit meiner Behörde in Verbindung zu setzen, sofern dies nicht schon geschehen ist.
Meine Behörde ist zuständig für die Durchführung der Hessischen Hundeverordnung im Gebiet der Städte Kirchhain, Rauschenberg, Neustadt (Hessen) und der Gemeinde Wohratal.
Das mit der Rassefeststellung verbundene Procedere wird grundsätzlich im persönlichen Gespräch erörtert – Beratungstermine werden individuell vereinbart.
Ansprechpartner: Herr Schneider, Tel. 06422 / 808-143, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
VDH = Verband für das Deutsche Hundewesen
FCI = Fédération Cynologique Internationale
Der Bürgermeister der Stadt Kirchhain für den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk Ostkreis
Gerade einmal sechs Wochen liegen die beiden beeindruckenden Veranstaltungen des Neustädter Circus-Festivals "Goldener Biber" 2023 zurück, da beginnen schon die Vorbereitungen für das Event im kommenden Jahr.
Da es die fünfte Auflage dieser zwischen Kassel und Frankfurt einmaligen Veranstaltung sein wird und damit ein kleines Jubiläum ansteht, sollen dem Publikum besondere Artisten und Tierlehrer in der Manege des Circus "Manegentraum" präsentiert werden.
"In der Politik ist Netzwerken von großer Bedeutung, aber auch beim Circus ermöglicht der persönliche Kontakt viel. Beim "Goldenen Biber" kommt man mit ehemaligen Direktoren wie Rüdiger Probst ins Gespräch oder Artisten erzählen ihren Kollegen, wie gut es ihnen bei uns gefallen hat. Nur so ist es uns möglich, mit kleinem Etat große Künstler zu verpflichten", erzählt Bürgermeister Thomas Groll, der das Programm Jahr für Jahr als Circusfreund selbst zusammenstellt. Mit Hilfe von Sponsoren gelingt es, seit 2019 stets eine tolle Show zu präsentieren.
Dieses Netzwerken macht es möglich, dass das Publikum am 12. und 13. Oktober 2024 wirkliche Stars der Manege erleben kann, die im Januar 2024 beim Jubiläumsfestival in Monte Carlo (1974 – 2024 „50 Jahre Circusfestival“) auftreten. "Zwei aktuelle Monte Carlo-Stars in einer Manege, das schaffen sonst nur der Circus Krone und der Weltweihnachtscircus in Stuttgart. Zufall und Glück haben uns geholfen", erzählt Thomas Groll mit einem Schmunzeln.
Im kommenden Oktober kommt so Robi Berousek nach Neustadt. Der sympathische Tscheche zeigt beeindruckende Kunststücke auf der freistehenden Leiter. Sein Können zeigte er schon bei Krone in München, Circus Gebr. Knie in der Schweiz, Arlette Grusse in Frankreich, Louis Knie in Österreich oder Arena in Dänemark, also den führenden Unternehmen Europas.
Noch keine dreißig Jahre alt ist Namayca Bauer, die Tochter eines weltbekannten Raubtierlehrers. Auch sie präsentierte bereits Löwen im Zentralkäfig. Ihr Weg führte sie bisher u.a. nach München zu Krone oder zum Circusfestival von Massay in Frankreich. Beim Nachwuchsfestival von Monte Carlo wurde sie schon ausgezeichnet. In Neustadt wird sie mit ihrer Kleintierdressur - Hunde, Ziegen, Mini-Schweine - in die Manege kommen.
Claudia Orth leitet die KiTa „Regenbogen“ seit 25 Jahren
Anfang Januar 2024 stand ein eher seltenes Jubiläum in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ an: Claudia Orth leitet die Einrichtung seit 25 Jahren.
Um dieses Ereignis zu würdigen, kamen auf Einladung des Bürgermeisters das Team der KiTa, Vertreter von Elternbeirat und Förderverein und Mitarbeitende der Verwaltung zusammen.
Thomas Groll erinnerte daran, dass Claudia Orth 1991 die Prüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin abgelegt hatte und danach ihre berufliche Tätigkeit im städtischen Kindergarten in der Allee begann.
Anfang 1999 – also vor nunmehr 25 Jahren – wurde ihr dann dessen Leitung übertragen.
Diese verantwortungsvolle und sicher auch herausfordernde Aufgabe, so der Bürgermeister, nehme die Jubilarin seit über zwei Jahrzehnten mit großem Engagement war.
Groll betonte, dass die Zusammenarbeit mit Claudia Orth, die für ihn nun bereits schon 17 Jahre währe, stets zielorientiert und vertrauensvoll sei. Gemeinsam habe man viel erreichen können.
In diesem Zusammenhang nannte der Bürgermeister an erster Stelle den Neubau der KiTa.
„In den Sommerferien 2009 mussten wir aufgrund von Schimmel das Gebäude Hals über Kopf verlassen und in das „Haus der Vereine“ umziehen. Diese unvorhergesehene Aufgabe hat Claudia Orth mit ihrem Team seinerzeit innerhalb von wenigen Tagen gemeistert. In der Folge wurde dann der Neubau errichtet und 2011 bezogen.“
In der Folge entstand auch die Idee, im „Regenbogen“ das erste kommunale Familienzentrum zu schaffen und einen Förderverein zu gründen.
„Damals war dies etwas Neues für unsere Kindergärten. Heute ist es eine Selbstverständlichkeit. Gemeinsam mit dem Vorstand des Fördervereins hat Claudia Orth manches Vorhaben zum Nutzen von KiTa und Kindern realisiert“, so Thomas Groll.
Auch im Außenspielbereich sei es immer wieder zu Veränderungen gekommen und inzwischen wurde am Neubau bereits eine weitere Gruppe errichtet.
„Einst haben sie mit vier Gruppen begonnen, derzeit sind es sieben, darunter eine Krippengruppe. Dies bringt natürliche neue Aufgaben und Herausforderungen mit sich. Dazu ist die Bürokratie in den letzten Jahren nicht weniger, sondern mehr geworden. Am Anfang waren sie wenige Stunden freigestellt, heute sind es 39 Stunden. Allen diesen Veränderungen haben sie sich gestellt“, so der Bürgermeister an die Jubilarin gerichtet.
Claudia Orth legt Wert darauf, dass die KiTa Öffentlichkeitsarbeit betreibt und in der Stadtgesellschaft regelmäßig in Erscheinung tritt. Auch das hob Thomas Groll lobend hervor.
Er dankte der Jubilarin herzlich für die bisherige Arbeit, überreichte ein Präsent und freute sich auf das weitere Miteinander.
Einer allein, so Bürgermeister Thomas Groll, kann über eine solche lange Zeit diese wichtige Aufgabe nicht wahrnehmen, er braucht Unterstützung und Rückendeckung. Hierzu gehöre dann natürlich das Team der KiTa, aber auch die Familie. Daher dankte Groll auch Andreas Orth für das Mittragen.
Für den Förderverein der KiTa „Regenbogen“ gratulierten dessen Vorstandsmitglieder Michael Ringleb, Elke Metz und Nadine Krapp. Ringleb hob das große Engagement der Jubilarin hervor und versprach, dass man die Einrichtung auch zukünftig unterstützen werde. Während für den Elternbeirat Katharina Schlitt Glückwünsche aussprach überreichten Ute Schelt und Christina Kappes das Geschenk des Teams und dankten Claudia Orth für das gute Miteinander über viele Jahre hinweg.
Claudia Orth zeigte sich sehr dankbar für die vielen guten Worte und Geschenke. „Ich mache meine Arbeit mit Freude und schaue mit Dankbarkeit und Stolz auf 25 Jahre Leitung zurück. Ich danke meinem heutigen Team, aber auch den Erzieherinnen die bereits ausgeschieden sind. Danke Bürgermeister Groll für Vertrauen und Unterstützung und Danke der Verwaltung für die stets enge Zusammenarbeit. Dankeschön auch dem Förderverein und dem Elternbeirat. Gemeinsam arbeiten wir für die Kinder unserer KiTa.“ Die Jubilarin dankte zum Abschluss besonderes ihrem Gatten Andreas und Sohn Niclas für die Unterstützung.
Bürgermeister wendet sich in Sachen EAE an die Landesregierung - Anwohner haben Recht auf Sicherheit
In der Nacht zum 7. Januar 2024 kam es zu zahlreichen Autoaufbrüchen im Umfeld der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete (EAE) in Neustadt.
Bürgermeister Thomas Groll zeigt hierfür absolut kein Verständnis. „Wenn Menschen, die nach Deutschland kommen und sich dabei auf das Asylrecht berufen, Straftaten verüben, dann ist dies einfach nicht hinnehmbar. Hier muss die Justiz schnell und hart handeln. In meinen Augen gehören Serienstraftäter konsequent abgeschoben. Warum ist es nicht möglich, dass wir dem Beispiel der Dänen folgen, wo es einen solchen klaren Kurs in der Migrationspolitik gibt?“
Die Flüchtlingspolitik, so Groll, bewege derzeit die Menschen. „Das Wichtigste ist, dass alle Parteien, die Verantwortung in Bund und Ländern tragen, endlich gemeinsam laut und nicht leise und verstohlen sagen: Es gibt hier ein Problem. Das erwarten die Menschen und dies zurecht. Unbestritten ist, dass wir Facharbeiter aus dem Ausland brauchen und dass wir wirklich politisch Verfolgte aufnehmen müssen. Die Gruppe der sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge können wir aber nicht alle aufnehmen. Dies muss die Politik ehrlich benennen und überlegen, an welchen Stellschrauben sie drehen kann, um notwendige Veränderungen herbeizuführen.“
Natürlich könne eine kleine Kommune hier selbst nichts verändern und auch keine Straftaten ungeschehen machen, betont der Bürgermeister, aber er sehe es als seine Aufgabe an, das Geschehen mit klaren Worten „nach oben“ zu transportieren.
„Daher habe ich mich noch am Sonntagnachmittag per E-Mail an Hessens Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck, Innenstaatssekretär Stefan Sauer und Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich gewandt. Dabei habe ich die Themen „Umgang der Justiz mit straffälligen Geflüchteten“, „Präsenz der Polizei“ und „Belegungspraxis der EAE“ angesprochen und auf das Recht der Anwohner auf Sicherheit verwiesen“, erklärt Thomas Groll.
Es dürfe nicht sein, dass gerade die Menschen, die im Umfeld der Einrichtung leben, immer wieder Sorge um ihr Eigentum haben müssten.
Noch am Sonntag meldete sich der Justizminister aus seinem Urlaub bei Groll, zeigte Verständnis für dessen E-Mail und kündigte ein Telefonat für Mitte Januar an.
„Dies zeigt mir, dass man die besonderen Herausforderungen der EAE-Standorte seitens der Landesregierung wichtig nimmt und das Gespräch mit den örtlich Verantwortlichen sucht“, betont Neustadts Bürgermeister.
Im Zusammenhang mit der jüngsten Diebstahlserie wurde an Groll der Vorschlag herangetragen, eine nächtliche Ausgangssperre für die EAE anzuregen. „Auch wenn dies gegenwärtig rechtlich nicht möglich ist, werde ich die Wortmeldung aus der Bürgerschaft weiterleiten. Auch mir stellt sich schon die Frage, was höher zu bewerten ist, die Freizügigkeit von vielleicht 22-6 Uhr oder die Sicherheit der Anwohner“, sagt der Bürgermeister.
Das Aufgabengebiet für die Vorarbeitertätigkeit und Wasserversorgung umfasst:
die Betreuung der kommunalen Wasserversorgung in den Stadtteilen
die Mitwirkung bei der Steuerung der betrieblichen Abläufe im Bauhof sowie die Personaleinsatzplanung (Urlaub, Rufbereitschaft, Winterdienst)
die Organisation der Pflege und Unterhaltung des Maschinen- und Geräteparks einschließlich Qualitäts- und Kostenkontrolle
die Organisation von Arbeiten im Straßen- und Grünflächenbereich, der Baumpflege, der Straßenunterhaltung sowie der Spiel- und Sportplätze.
die Organisation von Straßenreinigung und Stadtreinigung
die Mitwirkung bei der Abwicklung des gesamten Winterdienstes
die Erfassung und Kontrolle der Leistungserbringung
die Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Stadtverwaltung
Weitere Aufgaben der Tätigkeit umfassen:
die Mitarbeit bei allen anfallenden Tätigkeiten des Bauhofs
die Mitwirkung bei Pflege-, Instandhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten an kommunalen Anlagen, Liegenschaften, Einrichtungen und die Mitwirkung im Bereich des Hoch- und Tiefbaus
die Mitwirkung bei der Durchführung bei kommunalen Veranstaltungen, auch ggf. außerhalb der regulären Arbeitszeiten
die Mitarbeit im Winter- und Bereitschaftsdienst sowie die Bereitschaft an Wochenenden
Für diese Aufgabe wird ein/e engagierte/r und motivierte/r Mitarbeiter/in (m/w/d) gesucht.
Voraussetzung für die Ausführung der Tätigkeit ist:
eine abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen Bereich oder technischen Bereich und eine Mindestqualifikation als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik; Ver- und Entsorger/in Fachrichtung Wasserversorgung, geprüfte/r Wassermeister/in; geprüfte/r Techniker/in mit Fachrichtung Versorgungstechnik oder gleichartige Qualifikation
der Besitz eines Führerscheines der Klasse BE
Darüber hinaus wünschen wir uns von Ihnen:
Eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise
Fähigkeit zur Mitarbeiterführung
Teamfähigkeit
Eigeninitiative und hohe Belastbarkeit
Bereitschaft zu Winter- und Wochenenddiensten sowie zur Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungen
Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft.
Wir bieten Ihnen:
eine verantwortungsvolle und herausfordernde Tätigkeit
ein Entgelt auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bis zur Entgeltgruppe 8 in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen
Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leitungsorientierten Bezahlung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
in einem vielseitigen und interessanten Aufgabengebiet
eine Vollzeitstelle mit 39 h/Woche
Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Kalenderjahr
Die Bewerbung von Schwerbehinderten bzw. diesen gleichgestellten Menschen sind erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Für Fragen steht Ihnen Herr Dickhaut (06692-8921) zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 31.01.2024 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 – 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erbeten. Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Stellenausschreibung - "Erzieher/innen oder pädagogische Fachkräfte gem. § 25 HKJGB"
Der Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zwei Erzieher/innen oder pädagogische Fachkräfte (m/w/d) gem. § 25 HKJGB
für ihre Kindertagesstätte Regenbogen zum Einsatz in der Krippengruppe oder in einer altersgemischten Gruppe mit einem Stundenumfang von 25,0 bis 35,0 Wochenstunden.
Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst mit den üblichen Sozialleistungen.
Wir bieten Ihnen:
Eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und Berufserfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung)
einen sicheren Arbeitsplatz
30 Tage Urlaub im Jahr
Weiterbildungsmöglichkeiten
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit der Angabe der gewünschten Arbeitszeit sowie mit den üblichen Unterlagen bis zum 31.01.2024 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 - 9, 35279 Neustadt (Hessen), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Schwerbehinderte, die die Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle erfüllen, werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Baustelleninfo A 49: Verlängerung der Vollsperrung auf der L 3342
Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen rund um die A 49 wird die Vollsperrung der
Landstraße 3342 zwischen Mengsberg und Wiera bis voraussichtlich 31.03.2024 verlängert. Die Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über die B 454, die L 3155 sowie über die Ortsdurchfahrt Florshain.
Für Anlieger ist die Durchfahrt bis zur Baustelle frei.
Kontakt:
A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG Susanne Hellwig Am Lingrasen 1 34613 Schwalmstadt Tel. +49 6691 80659-10 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gegenwärtig werden mit Förderung von Bund und Land Quartierskonzepte für die Wohngebiete „Struth“ und „Galgenberg“ erstellt. Seitens der Kommune wurde die Energy Effizienz GmbH aus Lampertheim mit den Arbeiten erstellt. Im Rahmen des Prozesses finden auch mehrere öffentliche Veranstaltungen im Kultur- und Bürgerzentrum statt.
Kurz gesagt geht es bei den Quartierskonzepten im Wesentlichen darum, die die Häuser in den beiden Bereichen gegenwärtig beheizt werden, welchen Zustand die Gebäude aufweisen und wie die zukünftige Art der Energieversorgung aussehen könnte.
Mitte November fand ein Workshop zur Thematik im KuBüz statt. Hierzu konnte Bürgermeister Thomas Groll rund fünfzig Interessierte begrüßen.
Groll verwies in seinen einleitenden Worten darauf, dass die Erstellung der Quartierskonzepte im Rahmen des von den Städten Kirchhain, Neustadt, Amöneburg und Rauschenberg sowie der Gemeinde Wohratal getragenen Klimaschutzmanagements „Klimahandeln im Ostkreis“ stattfinde.
Man habe sich für die beiden Wohnquartiere entschieden, da man diese als separate Einheit betrachten könne und die meisten Gebäude im Zeitraum 1960-1980 errichtet wurden. Gewonnene Erkenntnisse werde man versuchen auf die gesamte Kommune zu übertragen.
Nach der Auftaktveranstaltung vor den Sommerferien waren alle Hauseigentümer eingeladen sich an einer Fragebogenaktion zu beteiligen, um mehr über die Gebäude und die Zukunftsabsichten der Eigentümer zu erfahren. Der Rücklauf betrug rund 15 %, was durchaus Rückschlüsse auf die jeweiligen Quartiere zulässt.
Deutlich wurde, dass die Mehrzahl der Gebäude mit Öl und Gas beheizt werden und es sehr wohl Interesse an anderen Energieformen gibt.
Die Rolle der Kommune charakterisierte der Bürgermeister als „Motor und Wegweiser“. Man besetze ein Thema, sorge für geeignete Referenten und wolle eine Steuerungsfunktion einnehmen.
Für Groll ist allerdings nicht vorstellbar, als Kommune ein Nahwärmenetz zu bauen und zu betreiben. Hier seien andere Formen gefordert, beispielsweise eine genossenschaftliche Lösung wie in Mengsberg.
Die Mitarbeiter der Energy Effizienz GmbH erläuterten verschiedene Möglichkeiten zukünftiger Heiztechnologien. Diese müssen nun weiter betrachtet werden. Nahwärmelösungen sollen intensiv betrachtet werden.
Björn Köhler von der Energiegenossenschaft Vogelsberg (EGV) stellte die EGV näher vor und befasste ich mit kalten, mittelwarmen und warmen Nahwärmenetzen. Die EGV betreibt in Neustadt bereits den Solarpark Hainmühle und wird den gerade errichteten Solarpark „Lotterberg“ übernehmen und hier bürgerschaftliche Beteiligung anbieten. Zudem ist die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtwald vorgesehen.
In der Folge sollen diese Überlegungen nun konkretisiert werden. Ein Folgetermin ist für Februar 2024 vorgesehen.
Bürgermeister Thomas Groll bezeichnete in seinem Schlusswort sowohl die EGV als auch die EAM, die der Kommune als Energiewendepartner verbunden ist, als potentielle Partner für die Zukunft.
Wir feiern Geburtstag - 50 Jahre Kindertagesstätte "Sonnenschein"
Im Frühjahr 1974 wurde der neuerrichtete Kindergarten in der Eichsfelder Straße bezogen.
2024, fünfzig Jahre später, feiert die nunmehrige Kindertagesstätte „Sonnenschein“ ihren fünfzigsten Geburtstag.
Das Team der KiTa und die Kommune planen hierzu einige Veranstaltungen im Laufe des nächsten Jahres.
U. a. soll es eine Ausstellung über „50 Jahre KiTa Sonnenschein“ geben.
Hierzu wird Ihre Hilfe gebraucht. Wer hat Bilder vom Bau, Bilder von Sommerfesten oder Theateraufführungen, wer hat Zeitungsausschnitte o.ä.?
Wenn auch Sie etwas zu der Ausstellung beitragen können melden Sie sich bitte bis zum 22.12.2023 bei der komm. Leiterin Carmen Schneider, Tel. 06692/20027 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die KiTa „Sonnenschein“ sagt schon heute „Dankeschön“.
Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt" - Beratendes Gremium blickte zurück und voraus
Ende November kam das beratende Gremium für das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ in Neustadt unter dem Vorsitz von Bürgermeister Thomas Groll im Rathaus zusammen. Diesem gehören neben dem Bürgermeister weitere Vertreter der Kommunalpolitik, Vorstandsmitglieder von sozialen Organisationen und Vereinen sowie Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Fördergebiet an.
Gemeinsam mit Sonja Kunze und Annika Wärncke vom Kasseler Büro für Stadt- und Regionalentwicklung akp ging der Bürgermeister auf den aktuellen Sachstand bei den investiven Projekten im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms, beim Quartiersmanagement sowie dem Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ ein.
Zunächst nahm man gemeinsam noch einmal die bereits fertiggestellten Projekte wie das Kultur- und Bürgerzentrum, die grundlegende Umgestaltung des Bürgerparks, die Spielplätze in der Leipziger Straße, der Emil-Rössler-Straße und In der Aue sowie die Eingangsbereiche der Marktstraße in den Blick. Fast 7,5 Mio. Euro konnten hier mit Hilfe von Land und Bund bereits investiert werden. In der Gesamtschau der Dinge betrug der kommunale Anteil rund 20%, während es 80 % an Förderung von Bund und Land gab.
Als weitere Maßnahmen im investiven Bereich stehen für 2024 die Umgestaltung des Parkplatzes in der Kreuzgasse und die grundlegende Sanierung und Attraktivierung des „Waldstadions“ an. Gegebenenfalls wird auch mit der Planung des Parkplatzes beim Kultur- und Bürgerzentrum begonnen. Dies hängt von der Kostenentwicklung beim „Waldstadion“ ab.
Thomas Groll und Sonja Kunze berichteten auch über die Machbarkeitsstudie für das an den Junker-Hansen-Turm angrenzende „Jugendheim“. Hier hat das Planungsbüro Müntinga und Puy aus Bad Arolsen verschiedene Nutzungsvarianten erarbeitet. So könnte beispielsweise im Erdgeschoss ein Café entstehen, im oberen Bereich ein Mehrzweckraum/Saal für Sitzungen der Verwaltung und der Vereine, aber auch für private Feierlichkeiten im kleinen Rahmen. Hierfür gilt es aber einen Betreiber zu finden. Ins Gespräch gebracht wurden hier soziale Träger. Auf diese Weise könnte auch Inklusion stattfinden. Eine weitere Idee ist die Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten im Obergeschoß oder von Büros für die Stadtverwaltung im Untergeschoß. Die Anwesenden gaben der ersten Variante den Vorzug.
Der Bürgermeister betonte, dass man in 2024 zunächst auf „Betreibersuche“ gehen wolle. Natürlich gelte es, dann auch mit den derzeitigen Nutzern Gespräche zu führen. Er bat darum, ergebnisoffen an die Sache heranzugehen. „Wir sollten es nicht von Anfang an zerreden, sondern pragmatisch nach Lösungen suchen. Wenn man dies gemeinsam will, werden sie sich auch finden lassen“, so Groll. Er verwies darauf, dass die bauliche Situation des Jugendheimes bekanntermaßen schlecht sei und hier zumindest mittelfristig Handlungsbedarf bestünde. Daher sollte die Chance des Städtebauförderungsprogrammes mit einer Förderung von 75% genutzt werden.
2024 soll auch das partizipative Kunstprojekt vor dem Kultur- und Bürgerzentrum errichtet werden. Die Figuren hierfür wurden vom Künstler Hans Schohl in Zusammenarbeit mit Neustädter Kindern und Klienten von Hephata entworfen. Der Hessische Rundfunk berichtete bereits über diese Aktion.
Der Bürgerparkverein plant zwei Kunstobjekte im Park mit einer Förderung durch die Städtebauförderung aufzustellen. Hier hat man einen „Bilderrahmen“ sowie einen Parabolspiegel ins Auge gefasst.
Corina Zabel berichtete über die Aktivitäten des Quartiersmanagements. Sie ging hierbei auf die Nutzung der „Wandelbar“, das als Nachbarschaftstreff genutzte ehemalige Heizhaus in der Leipziger Straße sowie verschiedene Veranstaltungen ein. Ein besonderes Augenmerk ist gegenwärtig auf den Bereich Karl-Braun-Straße gerichtet. Es wird versucht, in der Justus-Liebig-Straße 2024 einen „Gemeinschaftsgarten“ zu schaffen.
Annika Wärncke informierte näher über das Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“.
Hier wurden bereits eine „Zukunfts-Werkstatt“ und eine studentische Winterschule in Zusammenarbeit mit der Universität Kassel durchgeführt. Die „Galerie auf Zeit“ wird Ende 2023 mangels Besucherresonanz auslaufen. Das Marktgeschehen auf dem Marktplatz erwies sich leider nicht als zukunftsträchtig. Gefördert wurden Werbemaßnahmen für zwei Cafés. Etabliert hat sich der „NeuSTADTLADEN“, der landesweit als beispielhaft angesehen wird. Das Co-Working Space im Historischen Rathaus laufe befriedigend, so der Bürgermeister, und wird daher auch im kommenden Jahr fortgeführt.
Gegenwärtig unternimmt die Architektin Monika Heger eine zugehende Beratung für die Gebäudeeigentümerinnen und Eigentümer in der Innenstadt. Hier wurden bereits rund 20 Beratungen durchgeführt. Nach den Worten des Bürgermeisters ist hier das Ergebnis ambivalent. „Einige sagen klar, dass ihre Objekte aufgegeben werden, andere wollen sanieren. Hier kann das von der Kommune aufgelegte „Anreizprogramm“ unterstützend tätig sein“, betonte der Bürgermeister.
Die Mittel aus dem Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ werden bis zum Jahresende 2024 verlängert. Seitens der Kommune ist für 2024 vorgesehen, Mobiliar für den neugestalteten Parkplatz Kreuzgasse anzuschaffen. Nach wie vor ist das Thema „Pop-up-Store“ aktuell. Hier sucht man nach geeigneten Räumlichkeiten in der Markt- oder Bahnhofstraße. Diskutiert wird auch über eine temporäre Sperrung des Marktplatzes. Hier ist die Position des Bürgermeisters allerdings klar: „wenn wir so etwas tun, muss dort Leben sein. Kette hin und Platz zu ist ein No go“, so Groll.
Über den Förderantrag 2023, der ein Volumen von 276.000 Euro hat, konnte noch nichts Näheres berichtet werden. Eine Bewilligung aus Wiesbaden steht noch aus.
Der neue Antrag für das Jahr 2023, der vorletzte im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Sozialer Zusammenhalt“ wird gegenwärtig erarbeitet. Hier wird man auch Planungskosten für das Jugendheim einstellen. Ansonsten wird es die „Standardansätze“ geben. Es sollen wieder 25.000 Euro für das niedrigschwellige kommunale Förderprogramm „Verfügungsfonds“ sowie sogar 100.000 Euro für das Anreizprogramm für private Sanierungen an Gebäuden im Förderbereich Innenstadt beantragt werden.
Im Laufe der Sitzung wurde ein Antrag des Fördervereins Bürgerpark Einbau einer Markise am Wallgraben-Pavillon positiv beschieden (Verfügungsfonds). Auch konnte der Antrag eines Hauseigentümers aus der Ringstraße auf Förderung einer Sanierungsmaßnahme positiv bewertet werden. Bei einem Gesamtvolumen von 20.000 Euro erhält dieser seitens der Kommune eine Unterstützung von 5.000 Euro (Anreizprogramm).
Der bevorstehende Winter gibt uns Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass das Betreten der Eisflächen der Gewässer, namentlich der Feuerlöschteiche, auf eigene Gefahr erfolgt. Irgendwelche Ansprüche gegen die Stadt können aus einem Schadensfall nicht hergeleitet werden.
Vor allem wird die Stärke des Eises nicht kontrolliert, so dass zu keiner Zeit garantiert werden kann, dass die Eisdecke trägt.
Ich appelliere besonders an alle Eltern, darauf zu achten, dass sich ihre Kinder nicht einer Gefahr mit unter Umständen lebensgefährlichen Folgen aussetzen.
Neustadt (Hessen), den 01. Dezember 2023
DER BÜRGERMEISTER - als örtliche Ordnungsbehörde –
Neustadts neues Feuerwehrhaus soll auf den Festplatz - Miteinander mit der Trinitatis-Kirmes gewährleistet
Anfang der 1980er Jahre wurde das Feuerwehrhaus für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt-Mitte in der Lehmkaute erbaut.
Das Gebäude ist mittlerweile in die Jahre bekommen und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Der Technische Prüfdienst Hessen und die Brandschutzaufsicht des Landkreises stellten diverse Mängel an dem Gebäude fest, die Handlungsbedarf auslösen.
Vorrangig handelt es sich hierbei um eine fehlende Be- und Entlüftung der Kleiderkammer, eine nicht den Vorschriften entsprechende Arbeitsgrube, fehlende und nicht mehr zeitgemäße Stellplätze für Einsatzfahrzeuge, nicht ausreichende Verkehrswege im und außerhalb des Gebäudes, keine getrenntgeschlechtlichen Umkleiden und Duschen für die Einsatzkräfte, fehlende Trennmöglichkeiten für Einsatz- und Privatkleidung, eine fehlende Abgasabsaugung in der Fahrzeughalle und zu wenige Stellplätze für die anfahrenden Einsatzkräfte.
Im Bestandsgebäude und dessen Umfeld, dass rund 1.800 qm Grundfläche aufweist, können diese Punkte nicht abgestellt werden. Hierfür werden etwa 3.500 qm benötigt.
Um dennoch eine mittelfristige Nutzung des bisherigen Feuerwehrhauses zu ermöglichen, wären diverse Umbauarbeiten „und einige Kompromisse“ notwendig, die mit rund 250.000 Euro ermittelt wurden.
Nach Auffassung des Magistrats mache es aber keinen Sinn, eine solche Summe in ein Gebäude zu investieren, dass „um 2030 herum“ dann aber ohnehin aufgegeben werden müsse, so Bürgermeister Thomas Groll.
Daher will man nun seitens der Kommune bereits 2027 mit dem Neubau starten und hofft, bis dahin das Förderverfahren mit dem Land abgeschlossen zu haben.
In den letzten Monaten begab man sich seitens der Verwaltung auf Standortsuche und bezog hierbei nicht nur Stadtbrandinspektor Frank Bielert und Wehrführer Rüdiger Wickel, sondern auch Kreisbrandinspektor Lars Schäfer mit ein.
Da die Kommune den Hartplatz der ehemaligen Kaserne von der Bundesrepublik erwerben und dort eine weitere Kindertagesstätte für die Kernstadt errichten wird, kam dieses Gelände auch für den Neubau des Feuerwehrhauses in die nähere Betrachtung.
„Die Kommunalpolitik hätte dort bei der notwendigen Erschließung Synergieeffekte gesehen. Allerdings haben wir zugleich immer betont, dass alle rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Hilfsfristen bei einem neuen Standort eingehalten werden müssen“, betont der Bürgermeister.
Zugleich war ihm wichtig, die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr aktiv in den Meinungsbildungsprozess einzubeziehen.
„Wir haben einen Gutachter mit verschiedenen Rechenmodellen zu Hilfsfristen und Einsatzzeiten beauftragt. Wenn wir von einer Investition von zumindest 5 Mio. Euro reden, muss man mit Sorgfalt an die Angelegenheit herangehen“, erläutert Groll.
„Dessen Ergebnisse zeigten allerdings Mängel des ins Auge gefassten Standortes auf. Insbesondere für Einsätze der Kernstadtwehr im Stadtteil Speckswinkel wäre die Hilfsfrist nicht einzuhalten gewesen. Darauf haben wir reagiert und den Hartplatz verworfen“, so das Stadtoberhaupt.
War zunächst ein Miteinander des Feuerwehrhauses mit der Trinitatis-Kirmes auf dem Festplatz aufgrund des Flächenverlustes für die Kommune nicht vorstellbar, trat man aufgrund der neuen Sachlage in intensive Gespräche mit Generalpächter und Festwirt ein und ließ eine Planzeichnung erstellen.
Es stellt sich nun so dar, dass nach dem Bau eines Feuerwehrhauses mit angedachten fünf Fahrzeugboxen noch das Festzelt, bis zu drei größere Fahrgeschäfte, der Autoscooter, zwei Fahrgeschäfte für Kinder und maximal dreizehn Buden für Speisen oder Ausspielungsgeschäfte auf dem Festplatz stattfinden.
„Generalpächter und Festwirt halten dies für eine gute Grundlage auch in Zukunft eine attraktive Trinitatis-Kirmes abhalten zu können. Eine Auffassung, die wir teilen“, stellt der Bürgermeister fest und ist froh, einen tragfähigen Kompromiss gefunden zu haben. Natürlich müsse man dann auch die Infrastruktur des Festplatzes anfassen.
„Wir danken dem Bürgermeister für den offenen Austausch und den Einbezug in die Überlegungen der Kommune. Dabei hatten wir die Möglichkeit unsere Anregungen in die Diskussion einzubringen. Natürlich liegt uns als Neustädter auch die Kirmes am Herzen, aber naturgemäß müssen wir zunächst die Sicherstellung des Brandschutzes bedenken. Auch wir begrüßen die nun gefundene Lösung“, betonen der Stadtbrandinspektor und der Wehrführer. Der ebenfalls anwesende Kreisbrandinspektor Lars Schäfer begrüßte das Ergebnis und lobt die Herangehensweise der Kommune.
Thomas Groll, Frank Bielert und Rüdiger Wickel sind sich sicher, dass im gewohnten Miteinander zwischen Verwaltung und Wehr ein neues Gebäude entstehen wird, dass den heutigen Anforderungen entspricht und der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt-Mitte neue Möglichkeiten der Entwicklung geben wird.
Das Projekt „Global Nachhaltige Kommune Hessen“ startete im Jahre 2022 in Kooperation mit der Geschäftsstelle „Nachhaltigkeitsstrategie Hessen“, die beim Umweltministerium angesiedelt ist. An dem Projekt nahmen Korbach, Schwalmstadt, Neustadt, Heidenrod, Hofheim, Frankfurt am Main, Hanau, Dieburg, Dietzenbach, Großenlüder und die Landkreise Hochtaunus, Gießen und Marburg-Biedenkopf teil.
Ziel der zehn Städte und Gemeinden sowie die drei Landkreise war es, kommunale Handlungsempfehlungen im Kontext der Agenda 2030 gemeinsam mit der Verwaltung, der Kommunalpolitik und anderen engagierten Akteurinnen und Akteuren zu entwickeln.
Die Agenda 2030 und ihre 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (SGDs) beziehen sich auf alle Handlungsfälle einer Kommunalverwaltung und fördern vor Ort sektorübergreifendes Denken und Handeln. Wie wichtig das Leitbild „Nachhaltigkeit“ auch für Kommune ist, zeigt sich angesichts der aktuellen Krisen und Herausforderungen – insbesondere in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Bildung.
Ab Sommer 2022 unterstützte die Servicestelle „Kommunen in der Einen Welt“ von „Engagement Global“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die hessischen Kommunen bei einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Kommunalentwicklung im Sinne der Agenda 2030.
Die Stadt Neustadt (Hessen), die sich an dem Projekt engagiert beteiligte, hat sich in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie die Handlungsfelder „Nachhaltige Verwaltung, Ressourcenschutz und Klimaanpassung, globale Verantwortung um die eine Welt, nachhaltige Mobilität, Wohnen und nachhaltige Quartiere sowie Klimaschutz und Energie“ als Zukunftsaufgaben gestellt.
Das Kernteam um Bürgermeister Thomas Groll und Fachbereichsleiter Holger Michel hat hier mit Unterstützung aus Verwaltung, Kommunalpolitik und Stadtgesellschaft sowie dem Büro für Stadt- und Regionalplanung akp aus Kassel ein umfangreiches Papier erarbeitet, welches von der Stadtverordnetenversammlung Anfang 2024 beschlossen werden soll und damit eine Richtschnur für das weitere Handeln bis 2030 bildet. Dabei, so der Bürgermeister, müsse klar sein, dass man hier nur schrittweise vorwärtskomme. Ziel müsse es zunächst sein, die Bekanntheit der Agenda 2030 und der 17 SGDs zu erhöhen.
Die Kommune arbeitet dabei auch eng mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf zusammen. So führte man beispielsweise im September 2023 den Tag der Nachhaltigkeit im Neustädter Bürgerpark durch.
Ende November 2023 fand ein weiterer Workshop zur Thematik in Wiesbaden statt. Hieran nahmen aus Neustadt Thomas Groll und Holger Michel teil.
Baustelleninfo A 49: Sperrung der Radwege zwischen Stadtallendorf und Neustadt verlängert
Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen rund um die A 49 wird die Sperrung des Radweges zwischen Niederrheinischer Straße und Faudi-Umfahrung vom 24.11.2023 bis 31.07.2024 verlängert. Grund dafür ist der Bau des Brückenbauwerks (BW1) und der Rückbau der ehemaligen K12. Von der Vollsperrung sind auch weiterhin die Radrouten D 4
„Deutschlandradweg“, RDE „Radweg Deutsche Einheit“ sowie R 2 zwischen Stadtallendorf und Neustadt betroffen, die parallel zur B 454 verlaufen.
Die Radrouten werden innerstädtisch an den Kreisverkehrsplätzen in der Bahnhofstraße aus Richtung Niederklein und Marburg aufgenommen und über den bestehenden RMV 11 über die Hauptstraße in Richtung Erksdorf umgeleitet. Ab der Gemarkungsgrenze erfolgt die Umleitung weiter über den „Krückeberg“ in Richtung Neustadt/Alsfeld.
Die Umleitung ist ab Stadtallendorf-Mitte in beide Richtungen ausreichend beschildert. Zur besseren Orientierung dienen zusätzlich die einschlägigen Themenlogos der jeweiligen Routen. Zudem werden die Radfahrer:innen bereits frühzeitig zu Beginn der Umleitung durch
Vorwegweiser und Umleitungstafeln auf die geänderte Radwegeführung hingewiesen und entsprechend informiert.
Kontakt: A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG Sandra Nitzsche Am Lingrasen 1 34613 Schwalmstadt Tel. +49 6691 80659-10 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ab sofort hat die Rufbereitschaft der Wasserversorgung der Stadt Neustadt (Hessen) für die Ortsteile Mengsberg, Momberg und Speckswinkel eine neue Telefonnummer.
Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)
Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht ab dem 20. November 2023 allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf laermaktionsplanung-schiene.de .
Förderung von privaten Bauvorhaben durch die Dorfentwicklung endet bald, jetzt schon Anträge für 2024 stellen!
Das Förderprogramm Dorfentwicklung für die Neustädter Stadtteile Momberg, Mengsberg und Speckswinkel geht zum 31.12.2024 zu Ende.
Für Privatleute heißt das, dass sie bis zum 01. April 2024 Ihren vollständigen Förderantrag für ihre privaten Umbau- und Sanierungsvorhaben beim Landkreis einreichen sollten, um eine Förderung zu erhalten.
Wer ein Gebäude im Fördergebiet – meistens umfasst das den Ortskern – zum Beispiel saniert oder zu Wohnraum umbaut, kann einen Zuschuss des Landes in Höhe von 35 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten erhalten, maximal 45.000 Euro pro Objekt; bei Kulturdenkmälern 60.000 Euro, der nicht zurückzuzahlen ist. Für den Umbau von Wirtschaftsgebäuden (Scheunen) zu bis zu drei Wohnungen kann man sogar bis zu 200.000 Euro Zuschuss erhalten.
Förderfähig sind: Planungen und Sanierungen oder Umbau von Gebäuden auf Grundlage ortstypischer Bauweise, aber auch Neubauten, die sich in die charakteristische Baustruktur einfügen.
Wie funktioniert das Förderverfahren für private Baumaßnahmen?
Sie beantragen vor Beginn der Maßnahme die kostenlose Beratung des Fachbüros (Ansprechpartnerin: Frau Monika Heger, 06695/ 911-960, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und holen jeweils zwei Kostenangebote oder eine Kostenschätzung des Architekten oder Ingenieurs ein.
Danach reichen Sie einen formellen Antrag mit dazugehörenden Unterlagen bei der Kreisverwaltung ein (Ansprechpartner: Herr Rainer Laas, 06421/ 405-6126). Sie dürfen mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid erhalten haben. Sie führen die Baumaßnahme durch und rechnen sie mit der Bewilligungsstelle bei der Kreisverwaltung ab. Danach folgt die Auszahlung der Fördermittel. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die Stadt Neustadt (Hessen) hat eine eigene Homepage zum Thema Dorfentwicklung (www.dorfentwicklung-neustaedter-stadtteile.de). Hier finden Sie unter dem Unterpunkt Downloads z. B. das IKEK mit den Fördergebietsplänen sowie weitere wichtige Informationen.
Zeitgeschichtliche Veranstaltungsreihe - 2024 steht "75 Jahre Grundgesetz" im Mittelpunkt
Am 23. Mai 1949 wurde in Bonn das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Die 75. Wiederkehr dieses herausragenden Ereignisses der deutschen Geschichte, so Bürgermeister Thomas Groll, stehe im kommenden Jahr im Mittelpunkt der zeitgeschichtlichen Veranstaltungsreihe der Stadt Neustadt (Hessen). Geplant sei, bedeutsame Politiker aus den Reihen von CDU, SPD, CSU und FDP zu würdigen, die an der Entstehung unserer Verfassung mitwirken bzw. die Anfangsjahre der Republik prägten.
"Es ist uns wichtig, die Einmaligkeit des Grundgesetzes hervorzuheben und dazu aufzufordern, dass sich möglichst viele aktiv zu unserer Demokratie bekennen", so Thomas Groll.
Der Bürgermeister hat bereits Kontakt zu möglichen Ehrengäste aufgenommen und schon vier Zusagen erhalten.
Im April wird der ehemalige rheinlandpfälzische Ministerpräsident Kurt Beck über Herbert Wehner sprechen.
Im Juli wird Dr. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, langjährige FDP-Bundestagsabgeordnete und von 1992-1986 und 2009-2013 Bundesministerin der Justiz, über den großen Liberalen und ersten Bundespräsidenten Prof. Dr. Theodor Heuss sprechen.
Im September kommt der bekannte CSU-Politiker Peter Gauweiler nach Neustadt (Hessen). Er referiert über Franz-Josef Strauß.
Weiterhin liegt eine grundsätzliche Zusage des langjährigen Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert vor.
Da sich neben dem Verfassungsjubiläum 2024 auch die Gebietsreform von 1974 jährt plant man auch hierzu eine besondere Veranstaltung im kommenden Jahr.
Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf: 5 Tipps gegen eingefrorene Tonnen
Wie bereits in den vergangenen Jahren, so möchte der MZV auch in diesem Herbst und Winter eine Hilfestellung geben, damit die niedrigen Temperaturen in den kommenden Monaten nicht dazu führen, dass der Inhalt der grünen und teilweise schwarzen Abfalltonnen anfriert. Werden diese Tonnen geleert, bleibt ein Rest oder sogar der gesamte Inhalt gefroren in der Tonne zurück. Um dies zu verhindern, hat der MZV diese Tipps für Sie zusammengetragen:
Wenn möglich, achten Sie auf einen geeigneten, geschützten Stellplatz Ihrer Tonne, z. B. an der Hauswand, unter einem Dach oder in einer Garage/Schuppen.
Legen Sie vor dem Befüllen der Tonne den Boden des Abfallgefäßes mit Papier oder Pappe aus (z. B. Zeitungspapier oder Eierkartons - bitte kein Hochglanzpapier verwenden). Zwar gehört Papier grundsätzlich in die blaue Tonne, in kleinen Mengen ist es jedoch in der Biotonne unbedenklich.
Die unterste Schicht in Ihrer Tonne sollte aus trockenem Abfall bestehen. Im Handel sind außerdem auch Papiersäcke erhältlich, mit denen Sie Ihre Tonne auskleiden können (bitte keine Bio-Kunststofftüten verwenden). Auch das Aufschichten mit Holzspänen oder Astschnitt eignet sich zum Schutz gegen ein Einfrieren.
Vermeiden Sie überflüssige Nässe in Ihrer Tonne: Lassen Sie feuchte Abfälle abtropfen und wickeln Sie diese am besten in Papier ein. Je geringer der Wassergehalt Ihres Abfalls, umso geringer die Gefahr des Anfrierens.
Pressen Sie den Inhalt nicht zusammen, sondern achten Sie auf eine möglichst lockere Befüllung. Überprüfen Sie Ihre Tonne bei der Bereitstellung und versuchen Sie, den Inhalt gegebenenfalls vorsichtig mit einem Stock oder Spaten zu lockern und so zu lösen.
Die Müllwerker geben sich große Mühe, Ihre Gefäße zu leeren. Der Abfallbehälter wird mehrfach kräftig von der Schüttung des Müllfahrzeugs gerüttelt, damit der Inhalt vollständig in das Fahrzeug fällt. Ist dieser jedoch fest angefroren, bleibt er in der Tonne zurück und die Entleerung gilt leider als durchgeführt. Achtung: In diesem Fall gibt es keinen Anspruch auf eine Nachleerung. Daher ist es umso wichtiger, die obigen Tipps zu beachten!
Aktion "Energieherbst" - Webinar-Reihe zur energetischen Gebäudesanierung
Für Hausbesitzende und alle anderen interessierten Bürgerinnen und Bürger der Kommunen Amöneburg, Kirchhain, Neustadt (Hessen), Rauschenberg und Wohratal bietet die LEA LandesEnergieAgentur Hessen eine Webinar-Reihe zu verschiedenen Themen rund um die energetische Sanierung von Gebäuden an. Die Webinare finden jeweils von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
Hier finden Sie alle Themen und Termine im Überblick:
11.2023 „Einfach Energie sparen – Kostenlose und niedriginvestive Maßnahmen“
11.2023 „Keine Angst vor‘m Dämmen – Dämmmaterialien im Vergleich“
11.2023 „Sinnvoll heizen – Heizsysteme im Vergleich“
12.2023 „Energetische Modernisierung jetzt – Fördermittel zur Gebäudemodernisierung“
01.2024 „Jetzt die Sonne nutzen – für Wärme und Strom“
Bei Interesse können Sie sich online für die Webinare anmelden. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite des Klimaschutzmanagements unter dem Link www.klimahandeln-ostkreis.de/Veranstaltungen.
Durchgeführt werden die Webinare von Experten der Kostenfreien Energie-Erstberatung, einem Angebot der LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH. Weitere Informationen zur Kostenfreien Energie-Erstberatung können unter www.lea-hessen.de/Energieberatung abgerufen werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Juliane Liebelt, Tel. 06422/808-330, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Marieke Knabe, Tel. 06422/808-340, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zur Umsetzung der geltenden EU-Richtlinie, müssen in den nächsten Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Wechsel wird in zwei Schritten, gestaffelt nach Geburtsjahren sowie nach Ausstellungsjahr stattfinden.
Derzeit werden die Führerscheine umgetauscht, die vor dem 31.12.1998 in Papierform (graue oder rosafarbene Dokumente) ausgestellt wurden. Hierbei ist das Geburtsjahr der Inhaber*innen für den Umtausch von Bedeutung und wird nach diesem wie folgt gestaffelt:
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innen - Frist zum Umtausch
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: aktueller Führerschein sowie ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und ein biometrisches Passbild. Die Gebühren für den Umtausch betragen 30,40 € inklusive Direktversand an die Wohnanschrift.
Die Fahrerlaubnisbehörde Marburg-Biedenkopf bittet Kund*innen darum, sich frühzeitig um den Umtausch ihres Führerscheins zu kümmern und nicht bis kurz vor Ablauf der Umtauschfrist zu warten. So können unnötig lange Wartezeiten auf einem Termin am Ende der Frist oder sogar eine Fristüberschreitung vermieden werden.
Derzeit stehen ausreichend Umtauschtermine bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung. Ihren individuellen Termin buchen Sie sich bitte über das Terminportal https://termin.marburg-biedenkopf.de. Für Fragen ist die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.
NEU – Onlinebeantragung ab 16.10.2023
Ab dem 16.10.2023 besteht die Möglichkeit den Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen EU-Kartenführerschein online bei der Fahrerlaubnisbehörde Marburg-Biedenkopf zu beantragen. Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist dann nicht mehr zwingend notwendig.
Zum Online-Antragsportal gelangen Sie über die Homepage des Landkreises Marburg-Biedenkopf (www.marburg-biedenkopf.de) oder direkt über den nachfolgenden QR-Code:
Jeden Montag treffen sich rüstige Rentner gemeinsam mit Kindern der 4. Klassen im Leseraum der Waldschule in Neustadt. Hier wird zusammen mit den Kindern gelesen, erzählt und gespielt. Es bietet sich die Möglichkeit zusammen mit den Kindern zu lesen, Gesellschaftsspiele zu spielen oder sich zu unterhalten. Senioren kommen mit Kindern zusammen und bieten gleichzeitig lese schwächeren Kindern die Möglichkeit, in entspannter Atmosphäre Lesen zu üben, Gesellschaftsspiele zu erlernen oder die sprachlichen Barrieren zu überwinden. Das Projekt „Meet and Read“ wurde von der Leitstelle Älterwerden in Neustadt ins Leben gerufen und begleitet.
Das Projekt "Älterwerden in Neustadt" wird im Rahmen des ESF Plus-Programms "Stärkung der Teilhabe älterer Menschen - gegen Einsamkeit und Isolation" durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Melden Sie sich bei mir und kommen Sie vorbei. Werden Teil unseres Generationen-Treffens!
Ihre Kommunale Leitstelle „Älterwerden in Neustadt“
Eva Hartmann
0172-4008139
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Jung oder Alt, mit oder ohne Behinderung, mit oder ohne Notenkenntnisse: Wer schon immer einmal im Chor singen wollte, hat ab 17. Oktober in Neustadt die Möglichkeit. Dann startet ein neues, inklusives Chorprojekt.
Freuen sich auf das gemeinsame Chorprojekt: Eva Hartmann ("Älterwerden in Neustadt"), Chorleiterin Livia Mühling, Tamara Lohse und Nicole Zinkowski (Familienzentrum Neustadt).
"Die Idee, einen Chor zu gründen, hatten wir schon vor zwei Jahren. Allerdings hat uns damals eine Chorleitung gefehlt. Weil uns diese Idee aber so gut gefallen hat, wollten wir sie nicht unter den Tisch fallen lassen", sagt Tamara Lohse vom Sozialraum-Team der Hephata Sozialen Teilhabe. Umso größer ist jetzt die Freude, dass die Weichen für einen inklusiven Chor jetzt gestellt sind.
Die Kooperation zwischen der Hephata Diakonie, dem Familienzentrum Neustadt und der Leitstelle "Älterwerden in Neustadt" macht es möglich. Mit Hephata-Mitarbeiterin Livia Mühling wurde eine Chorleiterin gefunden, die große Lust auf das Projekt hat - und zudem einen Kirchenchor und seit 20 Jahren einen Kinderchor leitet. "Ich freue mich sehr und bin gespannt, wen wir zum Chorprojekt begrüßen können", sagt sie. "Ein inklusiver Chor kann zudem enorm dabei helfen, die Sozialraum-Arbeit voranzubringen."
Was gesungen wird, richtet sich auch nach den Wünschen und Vorlieben der zukünftigen Chorsänger*innen. Los geht es am Dienstag, 17. Oktober, um 17.30 Uhr im Kultur- und Bürgerzentrum Neustadt. Danach wird an jedem dritten Dienstag im Monat gesungen. Die Treffen werden ca. eine Stunde dauern. Wer mitsingen möchte, sollte nur eines mitbringen: Begeisterung fürs Singen. Weder Notenkenntnisse noch Chorerfahrung sind nötig. Alle sind willkommen, unabhängig von Alter, Konfession, Nationalität, Behinderung.
Das Projekt "Älterwerden in Neustadt" wird im Rahmen des ESF Plus-Programms "Stärkung der Teilhabe älterer Menschen - gegen Einsamkeit und Isolation" durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Ich freue mich auf Ihr Kommen!
Ihre Kommunale Leitstelle „Älterwerden in Neustadt“
Eva Hartmann
0172-4008139
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Übersicht der Standorte der Glascontainer in der Stadt Neustadt (Hessen)
Stadtteil - Straße
Neustadt
Am Kaufpark
Am Gelicht (oberhalb LKW-Waschanlage)
An der Weißmühle (Kunstrasenplatz)
Bismarckstraße 33
Niederkleiner Straße/Am Struthteich
Leipziger Straße
Wasenberger Straße/Willingshäuser Straße
In der Aue
Momberg
Schützenstraße
Mengsberg
Rotebergstraße (Feuerwehr)
Speckswinkel
Am Sportfeld (Sportplatz)
Wir bitten Sie aus Rücksicht auf die angrenzenden Anwohner das Altglas unbedingt nur während der auf den Containern angebrachten Einwurfzeiten einzuwerfen.
Was gehört in die Glascontainer?
Das gehört nicht in die Glascontainer?
(in Klammern finden Sie jeweils einen Hinweis zur korrekten Entsorgung)
· Glasflaschen
· Konservengläser
· Verpackungsglas
· Babynahrungsgläschen
· Spiegel (Sperrmüll bzw. Restmülltonne)
· Porzellan, Keramik und Steingut (Restmüll bzw. getrennte Anlieferung Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf)
· Glasgeschirr und Trinkgläser (Restmüll)
· Blumentöpfe und Vasen (Restmüll)
· Glüh- und Energiesparlampen (Elektroschrott)
· Leuchtstoffröhren (Elektro- und Elektronikschrott, Sonderabfallsammlungen)
· Fensterglas (Entsorgung als Flachglas, Abgabe z. B. Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf)
· Weihnachtsbaumkugeln (Restmüll)
· Monitor- und Fernseherglas (Restmüll)
· Lichterketten (Elektro- und Elektronikschrott)
· Pfandflaschen (Rückgabe im Handel)
Die weiteren Entsorgungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.
Volle Glas-Container können direkt beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf unter der Tel. 06465 9269- 0 oder der Stadtverwaltung Neustadt (Hessen) unter Tel.: 06692 8927 gemeldet werden.
Bitte stellen Sie kein Glas neben den Containern ab. Versuchen Sie das Altglas an einem anderen Containerstandort zu entsorgen. Sind die Sammelcontainer auch am nächsten Containerstandort voll, nehmen Sie die Wertstoffe bitte wieder mit nach Hause und entsorgen Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt.
Insbesondere ist es untersagt, jeglichen anderen Unrat dort abzustellen. Dies ist illegale Müllentsorgung und somit ordnungswidriges Handeln, welches ein Bußgeld zur Folge hat. Die herumstehenden Abfälle sind Stolperfallen und somit eine erhebliche Gefahrenquelle und Anziehungspunkt für Ratten und Ungeziefer.
Eine schnellstmögliche Beseitigung und Entsorgung dieser Abfälle erfolgt durch den städtischen Bauhof und fällt somit der Allgemeinheit zur Last.
Goldener Biber 2023 - Für Kurzentschlossene gibt es noch Karten
Papageienshow Ende September in Bulgarien aufgetreten
Noch gibt es Karten für das Neustädter Circus-Festival "Goldener Biber" am 21. (19 Uhr) und 22. (14.30 Uhr) Oktober im Neustadtladen und der Stadtkasse zu erwerben.
Für 15 Euro (Kinder bis 14 Jahre 12 Euro) gibt es ein hervorragendes Programm zu sehen.
Kürzliche Verpflichtungen einiger auftretender Akteure belegen dies nachdrücklich.
Benjamin Pfeifer trat mit seiner Papageienshow Ende September beim 1. Circus-Festival in der bulgarischen Hauptstadt Sofia auf.
Die Familie Janecek - Clown Eduardo, Rola-Rola-Artist Karel und Hula-Hoop-Star Maria - sind vor ihrem Besuch in Neustadt und nach der Rückkehr aus Dänemark kurzfristig beim österreichischen Nationalcircus Louis Knie aktiv.
Erleben Sie diese Stars des internationalen Circus in Neustadt!
Nach dem großen Erfolg im Jubiläumsjahr "Neustadt 750" lädt die Stadt Neustadt (Hessen) auch in diesem Jahr zu einem Weihnachtsmärchen ein.
Das Hessische Landestheater Marburg führt am 12. November 2023, 15 Uhr, "Momo" von Michael Ende im Kultur- und Bürgerzentrum auf.
Momo ist ein im Jahr 1973 erschienener Roman von Michael Ende. Der Titel bezeichnet die Hauptperson, der Untertitel lautet: Die seltsame Geschichte von den Zeit-Dieben und von dem Kind, das den Menschen die gestohlene Zeit zurückbrachte. Das Buch ist mit weltweit über sieben Millionen verkauften Exemplaren nach der Unendlichen Geschichte das erfolgreichste Werk Endes. Momo wurde 1974 mit dem Deutschen Jugendbuchpreis ausgezeichnet
Die Theateraufführung wird für Kinder ab 6 Jahren empfohlen.
Eintritt: Kinder bis 14 Jahre u. Behinderte 8 €; Erwachsene 10 €; freie Platzwahl
Der Vorverkauf startet am 20.10.2023 bei folgenden Vorverkaufsstellen:
NeuSTADTLADEN, Marktstraße 9, Bei Hill´s, Marktstraße 11, Rewe-Markt Neustadt,
Am Kaufpark u. Stadtkasse, Rathaus, Ritterstraße 5.
Regelmäßig werden kommunale Brückengeländer einer Überprüfung durch den TÜV unterzogen.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurden nun durch die Stadt Neustadt insgesamt fünf Geländer In der Aue, An der Weißmühle, Nellenburgstraße/Leipziger Straße und in der Neuen Gartenstraße ausgetauscht.
Die Kosten in Höhe von rund 50.000 Euro werden zu 90 % über die „Hessenkasse“ finanziert. Weitere Geländer-Erneuerungen stehen in der Folge noch an.