Feldraine und lineare Saumstrukturen - ein Netz für die Artenvielfalt
Feldraine sind besonders in Regionen mit größeren Ackerschlägen wichtige Strukturelemente, die Flächen begrenzen, untergliedern und weitere wichtige Funktionen im Kontext mit biologischer Vielfalt erfüllen. Früher trug ihr Arten- und Blütenreichtum sowie ihre extensive Nutzung zu einem Netz an Lebensräumen, Habitaten und Wanderwegen bei. Feld- und Wegraine bieten Nahrung, Deckung, Wohn- und Nistplätze, Rückzugs- sowie Überwinterungsräume. Dies gelingt aber nur dann, wenn sie eine entsprechende Ausdehnung, Vernetzung mit anderen Landschaftselementen und zielgerichtete Pflege aufweisen. Darüber hinaus können sie auch Bodenschutzfunktionen übernehmen, indem sie Böschungen sichern oder hangparallele Erosionsbarrieren bilden.
Der Erhalt noch vorhandener Feld- und Wegraine, ggf. auch durch Verbreiterung oder Neuanlage (z.B. durch Einsaat nicht mehr benötigter Feldwege mit geeignetem und zertifizierten Regiosaatgut), sowie deren gezielte Pflege (Mahd statt Mulchen) stellt daher ein wichtiges Ziel in unserer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft dar.
Die Stadt Neustadt (Hessen) hat in ihrem von der Agentur für Naturentwicklung Marburg-Biedenkopf erarbeiteten „Eh da – Flächenkonzept“ bereits einen Fokus auf den Erhalt, die gezielte Pflege und die Neuanlage von artenreichen Grünflächen, darunter auch Feldrainen gelegt. Die Kommune würde sich wünschen, dass auch Landwirte mitmachen, um die biologische Vielfalt und das Landschaftserleben für uns Menschen zu erhöhen.
Um die Anlage von artenreichen Feld- und Wegrainen zu unterstützen, hat der Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen) ein Förderprogramm für Landwirte und Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen aufgelegt. Hierfür stehen 2.000 € pro Jahr zur Verfügung. Voraussetzung für eine Förderung ist:
- Breite der neu anzulegenden Feld- und Wegraine: ca. 3-5 m
- vorherige Beratung durch die Agentur für Naturentwicklung Marburg-Biedenkopf
- Einsaat: zertifiziertes Regiosaatgut oder Heudrusch geeigneter Spenderflächen; Neueinsaat zwischen Mitte August und Anfang Oktober auf entsprechend vorbereitetes Saatbett
- Verpflichtungszeitraum 5 Jahre
- Pflege: im 1. Jahr ggf. 1 bis 2-maliger Schröpfschnitt auf 5-6 cm, danach 3-schürig mähen im Juni, August und September (Balken- oder Kreiselmäher), das Mähgut muss/sollte abgefahren werden (Verwendung als (Pferde)Heu oder Silage)
Die Kommune unterstützt interessierte Landwirte mit Zurverfügungstellung von entsprechendem Saatgut und einem Betrag von 300 €/ha x Jahr (5 Jahre Verpflichtung). Interessierte sollten sich bis 30.04. diesen Jahres an die Stadtverwaltung, Frau Silke Nauß (06692-8933, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden.