Ab dem 01.01.2022 wird es im Verbandsgebiet des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf (MZV) hinsichtlich der Sperrmüllanmeldungen zu Neuerungen kommen. Die Satzungsänderung wurde in der letzten Verbandsversammlung des MZV Biedenkopf am 02.12. verabschiedet.
Folgendes gilt ab dem 01.01.2022:
Anzahl der Abfuhren abhängig von der Restmüllgebühr
Pro angeschlossenem Grundstück sind mindestens zwei Sperrmüllabfuhren im Jahr gebührenfrei.
Die Anzahl der kostenfreien Abfuhren sind abhängig von der für das Kalenderjahr zu zahlenden grundstücksbezogenen Restmüllgebühr und können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Jährliche Restmüllgebühr |
Anzahl der kostenlosen |
bis 150,00 € |
2 |
bis 225,00 € |
3 |
bis 300,00 € |
4 |
bis 375,00 € |
5 |
bis 450,00 € |
6 |
bis 525,00 € |
7 |
bis 600,00 € |
8 |
bis 675,00 € |
9 |
bis 750,00 € |
10 |
Je nach Höhe der zu zahlenden jährlichen Restmüllgebühr sind ggf. weitere kostenlose Abfuhren möglich. Weitere Anmeldungen sind kostenpflichtig. Die Gebühr von 110,- € sind vom Antragsteller zu zahlen.
Sperrmüllanmeldung bei Nutzung eines Nachbarschaftsgefäßes
Sollten Sie ein gemeinsames Nachbarschaftsgefäß für Restmüll nutzen, so ist auch weiterhin der Sperrmüll an dem Grundstück anzumelden und bereitzustellen, an dem auch das Restmüllgefäß angemeldet ist.
Zwei Wege, um Sperrmüll anzumelden
Online-Anmeldung: Sperrmüll können Sie auf der Homepage des MZV unter www.mzv-biedenkopf.de/sperrmuell anmelden. Ein entsprechendes Formular zur Anmeldung finden Sie am Ende der genannten Webseite.
Anforderungskarte: Die Anforderungskarten erhalten Sie in Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie in der Geschäftsstelle des MZV. Die ausgefüllte Karte schicken Sie bitte frankiert an die aufgedruckte Adresse oder werfen Sie direkt beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf ein. Den Abfuhrtermin erhalten Sie per Schreiben.
Sie haben noch Fragen zum Thema Sperrmüll?
Weitere Informationen zum Thema Sperrmüll finden Sie auch auf der Homepage des MZV unter: www.mzv-biedenkopf.de/sperrmuell
Ihre Fragen beantworten wir gerne:
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: MZV Biedenkopf, Hausbergweg 1, 35236 Breidenbach, Tel. 06465/9269-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Unsere Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8:30-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, sowie freitags 8:30-12:00 Uhr und nach vorheriger Absprache.
Im Bereich der Abfalleinsammlung gibt es ab Januar 2021 einige Änderungen!
Die wichtigsten Änderungen finden sich im Bereich Anmeldung Sperrmüll, Papierzusatzgefäße und Gelbe Tonne
Sperrmüll
Einmal im Halbjahr kann für ein Grundstück Sperrmüll angemeldet werden. Ausnahme: Grundstücke die ein Nachbarschaftsgefäß nutzen.
Gegen eine Gebühr von jeweils 110,00 € können weitere Anmeldungen erfolgen.
Sind auf dem Grundstück 10 Personen oder mehr gemeldet, ändert sich der Anspruch auf die kostenlosen Sperrmüllabfuhren.
Bei der Abholung des Sperrmülls werden bis zu 10 cbm sperrmüllfähige Gegenstände mitgenommen.
Wenn möglich sollten die Grundstückseigentümer von Mehrfamilienhäusern selbst den Sperrmüll anmelden, damit alle Mieter in den Genuss der kostenfreien Abfuhr kommen. Oder die Mieter sollten die Anmeldung mit dem Grundstückseigentümer abklären, damit der Eigentümer bei mehreren Mietparteien koordinieren kann.
Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auch weiterhin von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.
Wichtig! Die sperrigen Abfälle dürfen erst am Vorabend der Abfuhr bereitgestellt werden.
Papier
Jedem Grundstück steht satzungsgemäß ein 240 L Papiergefäß zu. Ab einer gemeldeten Personenzahl von 5 Personen wird ein weiteres Papiergefäß kostenfrei zur Verfügung gestellt. Übersteigt das Restmüllvolumen das Volumen des Papiervolumens stehen ebenfalls weitere Papiergefäße zur Verfügung. Weiterhin werden von den angemeldeten Grundstücken auch Beistellmengen in haushaltsüblichem Umfang mitgenommen.
Viele Bürger haben zusätzliche Gefäße von sich aus geordert bzw. haben sich nicht gemeldet, wenn sich die Personenzahl auf dem Grundstück reduziert hat. Ab dem 1. Januar werden diese Gefäße gebührenpflichtig! Sollten die zusätzlich vor Ort stehenden Gefäße nicht mehr benötigt werden, dann teilen Sie es uns bitte schriftlich mit. Wir werden die Abholung der Gefäße veranlassen.
Wir sind generell nicht für Gewerbetreibende zuständig, wenn diese allerdings über uns Restmüll entsorgen, werden auch satzungsgemäß Papiergefäße zugeteilt.
Die Abfallsatzung kann auf der Homepage des MZV unter https://mzv-biedenkopf.de/wp-content/uploads/2020/12/Neufassung-der-Abfallsatzung-01.01.2021.pdf eingesehen werden.
Gelbe Tonne
Seit 1991 ist in Deutschland die Einsammlung und Entsorgung von Verpackungen die Privatwirtschaft verantwortlich. Grundlage ist das Verpackungsgesetz. Bundesweit gibt es derzeit 8 Systembetreiber (der bekannteste ist sicher die Duales System Deutschland GmbH „DSD“), die sowohl die Einsammlung, als auch die Sortierung und Verwertung von Verpackungen organisieren. Finanziert wird das Ganze über Lizenzentgelte. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss ein Lizenzentgelt an die Systembetreiber zahlen, mit dem dann die Kosten der Verpackungsentsorgung finanziert werden.
Der Müllabfuhrzweckverband, der ansonsten für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten verantwortlich ist , hat bei der Verpackungsentsorgung lediglich die Möglichkeit, auf das Sammelsystem in begrenztem Umfang Einfluss zu nehmen, also auf die Frage, wie werden die Verpackungen bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeholt.
Diesen Einfluss hat der Müllabfuhrzweckverband gemeinsam mit den Städten, Gemeinden und dem Landkreis geltend gemacht und dafür gesorgt, dass die Gelben Säcke ab 2021 weitgehend durch Gelbe Tonnen ersetzt werden und damit zumindest der durch die Kunststoffsäcke zusätzlich entstehende Abfall zukünftig nicht mehr anfällt.
Das von den Dualen Systemen beauftragte Unternehmen ist das bereits im Verbandsgebiet tätige Unternehmen KNETTENBRECH + GURDULIC. Die Beauftragung erfolgt ab dem 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023.
Welche Veränderungen gibt es im Verbandsgebiet?
Die Dualen Systeme verfügen über ein eigenes Beschwerdemanagement und sind für Änderungen im Tonnenbestand selbst verantwortlich. Sie haben darum gebeten, dass die Bürger direkt mit ihnen kommunizieren.
Unter folgender Hotline- Nummer und Hotline- Mailadresse sind sie ab sofort erreichbar:
Hotline DSD: 0800–101 58 60, Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Das Thema Sperrmüll ist derzeit hochaktuell – sei dies durch die Nachwirkungen der Corona-bedingten Aufenthalte in Privathaushalten oder durch die Sommerferien – es wird ausgemistet!
Auch in unseren Mitgliedskommunen haben wir in den vergangenen Monaten einen Anstieg der Sperrmüll-Anmeldungen registriert. Damit verbunden zeichnete sich auch ab, dass oft noch Unsicherheit herrscht, wie Sperrmüll anzumelden ist, wie dieser bereitzustellen ist und was eigentlich alles zum Sperrmüll zählt.
Gerade im letztgenannten Bereich fand die beauftragte Abfuhrfirma des Öfteren vermeintlich bereitgestellten Sperrmüll vor, dessen Gegenstände alle auf einen Haufen geworfen wurden, in Tüten und anderen Behältnissen verpackt war und generell auch viele Gegenstände enthielt, die nicht als Sperrmüll zählen und beispielsweise über die Restmülltonne entsorgt werden müssen.
Um Situationen wie diese zu vermeiden, eine ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten und etwaigen Enttäuschungen vorzubeugen, warum etwas nicht mitgenommen wurde, geben wir Ihnen heute einen Leitfaden an die Hand, der die wichtigsten Punkte zum Thema Sperrmüll noch einmal übersichtlich zusammenfasst.
Prinzipiell werden alle sperrigen Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen, abgeholt. Kurz gesagt wird all das mitgenommen, was Sie auch bei einem Umzug mitnehmen würden und nicht fest mit dem Haus verbaut ist. Im Einzelnen wären das beispielsweise:
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Ordentlich bereitgestellter Sperrmüll – hier kann die Abfuhr ordnungsgemäß erfolgen |
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So nicht – nicht einsehbarer Müll in Tüten, Autoteile sind kein Sperrmüll |
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So nicht - Material aus Umbaumaßnahmen, Altpapier, in Tüten verpackter Müll
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Das Abfuhrunternehmen ist nicht verpflichtet, den Sperrmüll nach Sperrmüll-fähigen Gegenständen zu durchsuchen. |
Das Marburger Recycling-Zentrum-Gebrauchtwarenkaufhaus (Gisselberger Str. 33, 35037 Marburg, Tel.: 06421/87333-0) nimmt noch gebrauchsfähige Möbel gerne als Spende entgegen, um diese wieder aufzubereiten und im Gebrauchtwarenkaufhaus erneut zu verkaufen. So leisten Sie mit Ihren aussortierten Möbeln noch einen Beitrag zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung!
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Sperrmüll online angemeldet haben oder auf der Anforderungskarte eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie Ihren Abfuhrtermin ebenfalls per E-Mail. Andererseits erhalten Sie Ihren Termin zeitnah vor dem Abfuhrtermin per Post. Bitte beachten Sie, dass bis zum Abfuhrtermin bis zu vier Wochen vergehen können.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema Sperrmüll haben, können Sie sich gerne an uns (Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf, Hausbergweg 1, 35236 Breidenbach, Tel. 06465/9269-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden. Unsere Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8:30-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, sowie freitags 8:30-12:00 Uhr und nach vorheriger Absprache.
Der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf weist die Bürger der Mitgliedskommunen darauf hin, dass die angebotenen Sperrmüllkarten bitte sauber und in lesbarer Druckschrift auszufüllen sind. Leider wurden in der Vergangenheit vermehrt Karten unleserlich bzw. in Schreibschrift ausgefüllt und abgegeben, sodass diese erst mit Verzögerung eingelesen und bearbeitet werden konnten. Die Anforderungskarten erhalten Sie in Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf sowie in Sparkassen. Alternativ kann die Sperrmüllanmeldung auch bequem online auf der Seite des MZV erfolgen.