Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern
Nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes und der Verordnung zum Spreng- stoffgesetz ist das Abbrennen oder Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) für Personen unter 18 Jahre verboten. Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr dürfen diese am 31. Dezember und am 01. Januar abbrennen. Generell verboten ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer ...