Beschilderung Bahnhofstraße
„Absolutes Halteverbot“ in der „Bahnhofstraße“ auf der Seite der Wohnhäuser mit den geraden Hausnummern, und „Parken mit Parkzeitbeschränkung“ auf der Seite der Häuser mit den ungeraden Hausnummern, Regelung auf Dauer festgelegt
Wir weisen darauf hin, dass die Parksituation in der „Bahnhofstraße“ auf beiden Seiten auf Dauer geändert wird. Das bisher wechselseitige Parken wird aufgehoben.
Auf der rechten Seite der Bahnhofstraße, von der Hindenburgstraße aus kommend, wird ein „absolutes Halteverbot“ angeordnet, von Haus Nr. 4 bis Haus Nr. 16.
Auf der gegenüberliegenden Seite, von der Kasseler Straße aus kommend, wird auf der rechten Seite die Parkerlaubnis „Parken mit Parkzeitbeschränkung, Parkscheibe 2Std., werktags 8-18h“ angeordnet, von Haus Nr. 9 bis Haus Nr. 5.
Neustadt (Hessen), den 23. April 2019
Stadt Neustadt (Hessen)
Der Magistrat
Thomas Groll
Bürgermeister