Pflege der Wiesengrabfelder auf dem Friedhof in der Kernstadt
Mit Beginn der Frühlingszeit geht es jetzt für die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes wieder darum, die Pflege der städtischen Grünflächen „in Angriff“ zu nehmen. Hierzu
zählen auch die Wiesengrabfelder auf dem Friedhof in der Kernstadt.
In diesem Zusammenhang weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass das Abstellen
von Blumenschalen, Kerzen, Gestecken und sonstigem Grabschmuck an der Grabstelle
nach den Bestimmungen der Friedhofsordnung nicht zulässig ist. Dies darf nur auf den
extra hierfür vorgesehenen Freiflächen erfolgen. Bepflanzungen der Grabflächen sind eben-
falls nicht zulässig.
Für eine ungehinderte Pflege der Rasengrabfelder ist es erforderlich, dass die Grabnutzungs-
berechtigten und Friedhofsbesucher diese Regelung beachten. Wiesengrabfelder werden ohnehin nur als ebene und einheitliche Rasenfläche angelegt. Das Abstellen von Grab-schmuck ist hier nicht möglich.
Es wird daher darum gebeten, auf der Rasenfläche abgestellten Grabschmuck zu entfernen
und auch künftig auf das Abstellen von Gegenständen zu verzichten. Wir möchten bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass zukünftig nicht abgeräumter Grabschmuck ohne
Ankündigung beseitigt werden kann.
Es sollte in unser aller Interesse sein, dem Friedhof ein ansprechendes und würdevolles Erscheinungsbild zu erhalten.
Neustadt (Hessen), den 26. April 2023
Stadt Neustadt (Hessen)
Der Magistrat
Thomas Groll
Bürgermeister