Zuschuss für das Vorhalten eines größeren Restmüllvolumens bei Kleinkindern bis drei Jahren bzw. bei Vorliegen einer Inkontinenz bzw. eines Stomas
Wir erinnern an die Abgabe von Anträgen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2023 bis spätestens zum 29. Februar 2024.
Nach vollständiger Vorlage aller Unterlagen und Prüfung der Antragsvoraussetzungen erfolgt die Entscheidung durch den Magistrat und der Antragsteller erhält einen Bewilligungsbescheid.
Antragsunterlagen sind
- Antragsvordruck
- Meldebescheinigung des Kindes oder ärztliche Bescheinigung
- Gebührenquittungen der Restmüllsäcke oder Änderungsbescheid des MZV Biedenkopf
Neustadt (Hessen), 17. November 2023
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister