Wahl einer Schiedsperson und deren Stellvertreters
Die Amtszeit des Schiedsmannes und des Schiedsmann-Stellvertreters der Stadt Neustadt (Hessen) läuft im September 2018 ab.
Zur Besetzung der Stelle des Schiedsamtes sind von der Stadtverordnetenversammlung Schiedspersonen für die Amtszeit von fünf Jahren zu wählen. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Einzelheiten dazu regelt der § 3 des Schiedsamtsgesetzes.
Gemäß § 4 Abs. 3 des Schiedsamtsgesetzes machen wir hiermit bekannt, dass die Wahl einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes (Schiedspersonen) sowie einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters demnächst in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen wird.
An der Übernahme des Amtes interessierte Personen können sich dieser Wahl stellen. Sie werden gebeten, sich mit dem Ordnungsamt der Stadt Neustadt, ( 06692/ 8913 , bis zum 22. Juni 2018 in Verbindung zu setzen. Hier können auch weitere Informationen zum Amt selbst, bzw. den Qualifikationserfordernissen eingeholt werden.
35279 Neustadt (Hessen), den 24. Mai 2018
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister