Freibad - Technische Gebäudeausrüstung Elektro - HAD5625/45
Maßnahme: Technische Gebäudeausrüstung (Elektro, Anlagengruppen 4,7) für die Sanierung des kommunalen Freibades in Neustadt (Hessen)
Auftraggeber: Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Download stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
- dieses Anschreiben
- Beschreibung Sanierung Freibad
- die Wettbewerbsbedingungen
- das Formblatt Teilnahmeantrag, das zwingend sowohl in Papierform als auch auf Datenträger (DVD, USB-Stick) einzureichen und rechtsverbindlich zu unterschreiben ist. (In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen)
- das Blanko der Wertungsmatrix für die Teilnahmeanträge
- das Formblatt Eignungsleihe
- das Formblatt „Nachunternehmen“
- das Formblatt Angebotsschreiben
- das Blanko der Wertungsmatrix für die Angebote
- die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
- Allgemeiner Hintergrund des Vergabeverfahrens
Die Stadt Neustadt (Hessen) beabsichtigt das 1974 in Betrieb genommene Freibad grundhaft zu sanieren.
Zu diesem Zwecke wurde im Januar 2016 eine Sanierungsstudie durch die Planungsgruppe Hildesheim GmbH (PGH) erstellt und öffentlich diskutiert. Im Oktober 2018 wurde diese fortgeschrieben und – ebenfalls durch PGH – ein Vorentwurfskonzept erstellt. Dieses stellt die inhaltliche Grundlage für die zu erarbeitenden Planungen dar.
Wesentliche Kernpunkte für die Planung sind:
- Sanierung von Nichtschwimmer-, Schwimmer- und Springerbecken unter Beibehaltung der Beckengeometrie
- Neubau eines Kleinkinderbeckens
- Erhöhung der Attraktivität des Bades für (Klein-)Kinder
- Umgestaltung des Funktionsgebäudes unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben
Der Bauherr geht von einem Kostenrahmen von 2,6 Mio. Euro aus, der einzuhalten ist.
- Umfang der Leistungen
Für die Technische Gebäudeausrüstung zur Sanierung des Freibades beabsichtigt die Auftraggeberin, die Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI zu vergeben. Es werden die Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 HOAI 2013 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise.
Als erste Stufe sollen die Leistungsphasen 1 – 4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5 – 7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Objektplanung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Der Stadt Neustadt (Hessen) steht ein Gesamtbudget in Höhe von ca. 2,7 Millionen € zur Verfügung. Diese Kostenschätzung beruht auf den Ergebnissen der Studie aus 2016. In dieser Kostenschätzung sind Baukosten für die Anlagengruppen 4,7 (Kostengruppe 400) für das Objekt in Höhe von netto 85.000.- € berücksichtigt. Dieses Gesamtbudget ist als absolute Kostenobergrenze anzusehen und unter allen Umständen einzuhalten. Sofern Bieter das Gesamtbudget als nicht einhaltbar einschätzen sind Vorschläge zur Kosteneinsparung zu erstellen.
Die Planung soll folgende Ziele betrachten:
- hohe Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Minimierung der Lebenszykluskosten
- Einfache Bedienbarkeit
- Geringe Wartungskosten
- Auskünfte und Ansprechpartner
Auskünfte erteilt ausschließlich folgender Ansprechpartner:
Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)
Herr Thomas Dickhaut
Ritterstraße 5-9
35279 Neustadt (Hessen)
Telefon: 06692/89-21
Telefax. 06692/89-41
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Verfahren und Auswahl des Auftragnehmers
- Verfahrensart
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 14, 17 VgV durchgeführt.
- Terminplanung
Folgende voraussichtlichen Termine und Fristen sind im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen:
Endtermin |
|
Einreichung Teilnahmeanträge |
Mo., 23.07.2018, 11:00 Uhr |
Absendung der Auswahlentscheidung und Einladung zum Verhandlungsgespräch |
voraussichtlich Mo., 06.08.2018 |
Ende Angebotsfrist |
Di, 04.09.2018, 11:00 Uhr |
Verhandlungsgespräche |
Di., 11.09.2018 |
Bindefrist Angebot |
Di., 02.10.2018 |
Zuschlagserteilung |
Di., 02.10.2018 |
Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist können Teilnahmeanträge schriftlich oder fernschriftlich (Telefax) zurückgezogen werden.
- Losweise Vergabe
Eine Vergabe in Losen ist nicht vorgesehen.
- Unteraufträge (siehe Ziffer V der Wettbewerbsbedingungen)
Will sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen für die Erfüllung des Auftrags bedienen, muss er nachweisen, dass dieses Unternehmen die gestellten Eignungsanforderungen erfüllt und dass in Bezug auf dieses Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Zudem muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des Nachunternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er z.B. eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorlegt.
Sofern das Nachunternehmen diese Vorgaben nicht erfüllt, ist es vom Bewerber durch ein anderes, geeignetes Nachunternehmen zu ersetzen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer V der Wettbewerbsbedingungen.
Phase 1 - Teilnahmewettbewerb
- Form und Frist der Abgabe der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag ist nebst den sonstigen verlangten Nachweisen und Erklärungen einmal auf CD-Rom, DVD oder USB-Stick in einem gängigen Format (pdf, jpg) sowie einmal in schriftlicher Form einzureichen. Der Teilnahmeantrag und die mit diesem einzureichenden Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag rechtzeitig bis 23.07.2018, 11.00 Uhr beim Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Submissionsstelle Herrn Holger Michel, Ritterstraße 5-9, 35279 Neustadt (Hessen) abzugeben oder einzusenden. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen, wobei das Verschulden von Post- oder Paketdiensten dem Bewerber zuzurechnen ist.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich einzureichen, das heißt eigenhändig im Original unterschrieben. Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Die Einreichung per Email oder Telefax ist nicht zugelassen (§ 81 S. 1 VgV).
Sofern sich eine Bewerbergemeinschaft bewerben will, ist der Teilnahmeantrag nebst den geforderten Nachweisen und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert, aber in einem Umschlag abzugeben.
Der Umschlag ist mit der Aufschrift: „Elektro – Technische Gebäudeausrüstung für die Sanierung des Freibades in Neustadt (Hessen) - nicht öffnen vor dem 23.07.2018, 11.00 Uhr“ zu versehen.
Es erfolgt sodann die Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der zur Verfügung gestellten Wertungsmatrix und die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter. Die Auftraggeberin wird maximal drei Bewerber auswählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Sollten nach Auswertung der eingegangen Teilnahmeanträge mehr als drei Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV.
- Eignungsnachweise
Die Bewerber haben die in der Vergabebekanntmachung und unter den Punkten 8.1 bis 8.4 geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Als Nachweis für die Eignung werden folgende Eigenerklärungen/Unterlagen gefordert:
8.1 Kein Vorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
- § 123 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
- 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
- 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
- § 124 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
- 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
- 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
- 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- 9. das Unternehmen
- a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
- c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB werden berücksichtigt.
8.2 Befähigung zur Berufsausübung
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Eintrag in die Architektenliste oder sonstiger Nachweis der Bauvorlageberechtigung in Hessen
8.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1.000.000.- € für Personenschäden und 1.500.000.- € für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird.
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) Freibädern und Anlagen mit gleichen Planungsanforderungen zum Inhalt haben.
Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Der Bewertung wird der kumulierte Umsatz der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zugrunde gelegt.
8.4 Technische Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bewerbers (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV).
- Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften, technischen und kaufmännischen Mitarbeiter/innen
Mindestanforderungen:
Das sich bewerbende Büro muss mindestens drei Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber) beschäftigen.
- Vorlage der Diplomurkunde des vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters
- Referenzen:
Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung und Sanierung von Freibädern und Gebäuden mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten.
Mindestanforderungen: Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz genannt werden, bei denen mindestens die LP 2 – 8 bearbeitet wurden und bei der die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 8 frühestens im November 2007.
Die Angaben zu den Referenzen sollen wie folgt gegliedert sein:
- i. Name des Auftraggebers
- ii. Bezeichnung des Projektes
iii. Inhaltliche Darstellung des Projekts mit Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen
- iv. Projektdauer (Anfangs- und Enddatum)
- v. Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Funktion, Tel., E-Mail, Postadresse).
Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind erfüllt, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt entsprechende Referenzen in ausreichender Anzahl vorlegen können.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage einer ausgedruckten und unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die Auftraggeberin behält sich vor, jederzeit während des Vergabeverfahrens vom Bieter die geforderten Nachweise ganz oder zum Teil zu verlangen. In jedem Fall wird die Auftraggeberin die Eignungsnachweise von dem Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, anfordern, es sei denn, es läge ein Ausnahmefall nach § 50 Abs. 3 VgV vor. Eignungsnachweise können auch im Rahmen ihres Erklärungsumfangs durch das Zertifikat des „Hessischen Präqualifikationsregisters“ oder vergleichbare Zertifikate erbracht werden.
Die Eignung wird anhand der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen, der Anzahl der Mitarbeiter und der vorgelegten Referenzen bewertet. Je ähnlicher die Referenzen dem ausgeschriebenen Auftrag sind, desto höher wird die Eignung bewertet. Nähere Einzelheiten können der Blanko-Wertungsmatrix für die Teilnahmeanträge entnommen werden.
- Besondere Bedingungen an den Auftrag
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Nach § 7 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben. Diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Phase 2
- Inhalt der Angebotsabgabe/Ablauf der Vergabegespräche
Basis für die Angebotserstellung sind die bereits mit der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
Das Angebot ist nebst den sonstigen verlangten Nachweisen und Erklärungen einmal auf CD-Rom, DVD oder USB-Stick in einem gängigen Format (pdf, jpg) sowie einmal in schriftlicher Form einzureichen. Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag rechtzeitig bis 04.09.2018, 11.00 Uhr beim Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Submissionsstelle Herrn Holger Michel, Ritterstraße 5-9, 35279 Neustadt (Hessen) abzugeben oder einzusenden. Verspätet eingegangene Angebote werden zwingend ausgeschlossen, wobei das Verschulden von Post- oder Paketdiensten dem Bieter zuzurechnen ist.
Das Angebot ist schriftlich einzureichen, das heißt eigenhändig im Original unterschrieben. Das Angebot ist auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Die Einreichung per Email oder Telefax ist nicht zugelassen (§ 81 S. 1 VgV).
Der Umschlag ist mit der Aufschrift „Technische Gebäudeausrüstung , Elektro -AG 4 ,7- für die Sanierung des Freibades in Neustadt (Hessen) - nicht öffnen vor dem 04.09.2018, 11.00 Uhr“ zu versehen.
Das Angebot bildet die Grundlage für die Bewertung der Büros. Die Vergabegespräche dienen der Präsentation des Angebots sowie für Rückfragen seitens der Auftraggeberin.
Das Angebot besteht aus:
- Einem rechtsverbindlich unterschriebenen Honorarangebot mit den Preisbestandteilen gem. Formblatt „Angebotsschreiben“ – es können zum zwingend beizufügenden Formblatt ergänzende Angaben erfolgen. Die Zuschlags- und Bindefrist für das Angebot läuft bis zum 02.10.2018.
- Angaben zu den bereits in der Vergabebekanntmachung angekündigten Punkten, die nachfolgend detailliert werden:
- Konzept zur Erneuerung der Elektrotechnischen Anlagen mit dem Schwerpunkt auf hohe Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Minimierung der Lebenszykluskosten, einfache Bedienbarkeit und geringe Wartungskosten
- Konzept zur Organisation des Planungsbüros, Zusammenarbeit mit Dritten (Projektleitung, Verwaltung, sonstige Planungsbeteiligte), Gewährleistung der Präsenz vor Ort, insbesondere im Rahmen der Bauüberwachung. Die Projektanalyse soll der Auftraggeberin einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters verschaffen
- Beruflicher Werdegang und Qualifikation
- Für den vorgesehenen Projektleiter, seinen Stellvertreter und – falls hierfür ein gesonderter Mitarbeiter vorgesehen ist – für den Bauleiter sind darüber hinaus aussagekräftige Lebensläufe vorzulegen, aus denen sich der berufliche Werdegang und die Qualifikation ergeben.
Für die unter 1.1. und 1.2 genannten Punkte soll ein Kurzkonzept erstellt werden, das die Maßnahmen und Qualifikationen hinreichend beschreibt
Die Konzepte sollen den Umfang von 5 DIN A4-Seiten (Punkt 1.1) bzw. 3 DIN A4 Seiten (Punkt 1.2) nicht übersteigen
Im Rahmen des Verhandlungsgespräches wird sich die Auftraggeberin einen Eindruck über das Projektteam verschaffen. Hierzu sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- 11. Präsentation von vergleichbaren Projekten
Im Vordergrund steht hier die Präsentation der Arbeitsweise und nicht die Präsentation der Projekte an sich.
- Darstellung der Herangehensweise bei der Projektbearbeitung
- Vorstellung interessanter und/oder auf die aktuelle Aufgabe übertragbarer Aspekte des vergleichbaren Projektes
Hier soll nicht die vollständige Standard-Vorgehensweise geschildert werden, sondern die spezifischen Besonderheiten des Büros bzw. übertragbare Besonderheiten für das Projekt. Es soll die konkrete Anwendung Ihrer unter Nr. 1.1 und 1.2 beschriebenen Maßnahmen, Instrumente, etc. erläutert werden.
Nach Abschluss der Vergabegespräche wird das wirtschaftlichste Angebot i.S.v. § 127 Abs. 1 GWB unter Berücksichtigung folgender Wertungskriterien, wie in der Vergabebekanntmachung bereits angekündigt, in folgender Gewichtung ermittelt.
- Konzept zur Erneuerung der Elektrotechnischen Anlagen mit dem
Schwerpunkt auf hohe Energieeffizienz und Nachhaltigkeit,
Minimierung der Lebenszykluskosten, einfache Bedienbarkeit und
geringe Wartungskosten Wichtung: 25 % - Präsentation Wichtung: 20 %
- Konzept zur Projektorganisation, etc. Wichtung: 15 %
- Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung des Auftrags
vorgesehenen Projektleiters sowie persönliche Referenzen Wichtung: 15 %
- Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung des Auftrags
vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters sowie persönliche
Referenzen Wichtung: 15 %
- Honorar Wichtung: 10 %
Im Nachgang zu den Gesprächen werden alle Informationen wie oben angegeben ausgewertet und in einer Bewertungsmatrix zusammengeführt, die die Grundlage für die Vergabe sein wird. Die Bewertungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Auftraggeberin wird eine vergleichende Bewertung der Angebote vornehmen.
Zu 1.: Gewertet wird insbesondere, ob das Konzept die vorgesehenen Planungsziele erreichbar scheinen lässt, um die gewünschten Synergieeffekte und Attraktivität zu erzielen. Langlebige Materialien und eine zügige Umsetzung in der Bauphase sind ebenso zu berücksichtigen wie die unbedingte Einhaltung des Budgets (Baukosten Kostengruppe 400 max. 85.000.- € netto).
Zu 2: Im Rahmen der Präsentation soll der Bieter anhand einer von ihm benannten Referenz interessante und übertragbare Aspekte in der Bearbeitung und des Inhalts schildern. Bewertet werden dabei neben der Form und der Klarheit der Präsentation als solcher auch der persönliche Eindruck der präsentierenden Personen.
Nähere Einzelheiten zu der Wertung der Unterkriterien sind der Blanko-Wertungsmatrix zu entnehmen.
Das Auswahlgremium besteht voraussichtlich aus folgenden Personen:
- Herr Bürgermeister Thomas Groll
- Die Mitglieder des Magistrats der Stadt Neustadt (Hessen)
- Herr Thomas Dickhaut, Fachbereich II, Bauen, Planen & Umwelt
Die Präsentation ist in Form einer Tischvorlage (insgesamt 11 Stück) abzugeben und kann als Beamerpräsentation erfolgen. Die benötigte technische Ausstattung ist vom Bieter zur Präsentation mitzubringen. Für das Vergabegespräch sind etwa 45 Minuten vorgesehen; hiervon entfallen ca. 30 Minuten auf die Präsentation und ca. 15 Minuten auf die Rückfragen der Auftraggeberin.
Da die Auftraggeberin insbesondere einen persönlichen Eindruck der projektbeteiligten Personen gewinnen möchte, ist für die Vergabegespräche die Teilnahme des Gesamtprojektleiters und seines Stellvertreters sowie des vorgesehenen Bauleiters gewünscht.
Sollte eine der o. g. Personen bei dem Verhandlungsgespräch nicht anwesend sein, kann dies zu einem Punktabzug in der Bewertung führen, da ein persönlicher Eindruck nicht gewonnen werden kann. Ein Austausch von Personen, die in der Bewerbung genannt wurden, ist nur möglich, wenn die Teilnahmeberechtigung in Form der Bauvorlageberechtigung sowie durch Vorlage der geforderten Referenzprojekte und sonstigen Nachweise erneut nachgewiesen wird.
Zu 3: Der Bieter/die Bietergemeinschaft wird aufgefordert, seinem/ihrem Angebot ein kurzes Konzept für die Projektorganisation beizufügen. Hierin soll auf folgende Punkte eingegangen werden:
- Struktur und Zusammensetzung des Projektteams,
- projektbezogener Personaleinsatz und interne Organisation,
- Abstimmung mit der Auftraggeberin,
- Zusammenarbeit mit externen Fachplanern
Hierzu soll eine Kurzvorstellung des vorgesehenen Projektteams und der internen Organisationsstrukturen erfolgen. Dabei erwartet die Auftraggeberin Aussagen zu den internen Zuständigkeiten und zur Verfügbarkeit.
Dieses Kriterium wird anhand der folgenden Maßstäbe bewertet:
- • Besetzung des Projektteams hinsichtlich projektrelevanter Erfahrung und Kompetenz der einzelnen Personen sowie Verfügbarkeit für das Projekt. Die Auftraggeberin erwartet dabei, dass zur Leistungserbringung Personal mit einschlägiger Erfahrung und Qualifikation eingesetzt wird. Insbesondere der Projektleiter, aber auch sein Stellvertreter sollen in der Lage sein, das Projekt (auftragsbezogen) fachlich zu durchdringen und die eigene Leistungserbringung des Projektteams zu leiten. Darüber hinaus muss das entsprechend vorgesehene Personal während der gesamten Planungsphase entsprechend den Projektanforderungen verfügbar sein.
- • Qualität und Effizienz der internen Zusammenarbeit. Die Auftraggeberin erwartet eine strukturierte/organisierte Aufgabenverteilung, Schnittstellendefinition und Arbeitsabläufe sowie eine eingespielte und harmonische Zusammenarbeit. Ein flüssiger Arbeitsablauf soll auch bei ggf. auftretenden Problemen gewährleistet sein.
- • Abstimmung mit der Auftraggeberin, Zusammenarbeit im (externen) Planungsteam. Hierzu wird eine Erläuterung der Vorgehensweise zur Abstimmung mit der Auftraggeberin sowie der Zusammenarbeit mit externen Fachplanern erwartet. Dabei kommt es auf die Berücksichtigung der Entscheidungsfähigkeit der Bauherrin und des Informationsbedürf-nisses aller Beteiligten an sowie auf die Bereitschaft zur Kooperation und das Verständnis für die Belange anderer Beteiligter. Wertungsrelevant ist hierbei die gezielte Darstellung/ Aufbereitung der Informationen, die die Auftraggeberin in die Lage versetzen, anstehende Entscheidungen zu treffen, eine gute Projektübersicht bzgl. wann wer welche Informationen benötigt (immer bezogen auf die vom AN zu erarbeitenden Informationen). Ebenfalls wertungsrelevant ist ein gutes Verständnis der fachlichen Abhängigkeiten und Zusammenhänge und bereitwillige Kooperation mit der Auftraggeberin und den übrigen Planungsbeteiligten, d.h. Berücksichtigung von Anliegen und Belangen anderer Beteiligter (vor allem Fachplaner und Behörden). Im Rahmen der Projektorganisation soll der Bieter darstellen, wie er die Vertretung bei Ausfällen, die Gewährleistung der Präsenz und Erreichbarkeit und die Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und anderen Planungsbeteiligten organisiert.
- • Gewährleistung der örtlichen Präsenz. Hier soll der Bieter darstellen, auf welche Weise er insbesondere im Rahmen der Bauüberwachung die örtliche Präsenz sicherstellt.
Zu 4: Gewertet wird die Dauer der Berufserfahrung. Eine längere Berufserfahrung als 10 Jahre wirkt sich nicht punkterhöhend aus. Gewertet wird des Weiteren, ob der für die Auftragsdurchführung vorgesehene Projektleiter einschlägige Erfahrungen in dem Bereich Sanierung Freibädern und Anlagen mit gleichen Planungsanforderungen und über geförderte Maßnahmen hat. Zusatzqualifikationen, die mit dem zu vergebenden Auftrag in Verbindung stehen, wie z.B. aus den Bereichen Brandschutz, Schallschutz, Energieberatung o.ä. werden ebenfalls berücksichtigt. Die persönlichen Referenzen dürfen mit den im Rahmen des Teilnahmeverfahrens vorgelegten Referenzen identisch sein, können aber auch hiervon abweichen, z.B. aus früherer Tätigkeit in einem anderen Planungsbüro stammen. Die persönlichen Referenzen werden umso höher bewertet, je eher sie mit dem zu vergebenden Projekt vergleichbar sind.
Zu 5: Siehe Ziffer 4
Zu 6: Die für die Berechnung des Honorars angegebenen anrechenbaren Kosten sind lediglich grob geschätzt. Sie sind nicht verbindlich, vielmehr ergeben sich die anrechenbaren Kosten für die Honorarrechnung des künftigen Auftragnehmers aus der von ihm zu erstellenden Kostenberechnung. Um die Vergleichbarkeit der Honorarangebote zu gewährleisten, sind diese aber dem Honorarangebot zugrunde zu legen.
Nach dem Beschluss des OLG Koblenz vom 29.01.2014 (1 Verg 14/13) verstößt die verbindliche Vorgabe der Honorarzone durch den Auftraggeber gegen Vergaberecht. Die Bieter haben daher mit ihrem Angebot anzugeben, ob sie die Auffassung der Auftraggeberin zur Einordnung in die Honorarzone IV teilen oder ob eine andere Honorarzone für angemessen gehalten wird, auf deren Grundlage dann das Angebot kalkuliert wird; ferner ist die abweichende Einschätzung der Honorarzone zu begründen.
Das günstigste Honorarangebot, das sich im Rahmen der Mindestsätze der HOAI bewegt, erhält die höchste Punktzahl. Das nächsthöhere Honorarangebot erhält die zweitbeste Punktzahl, usw. Gewertet werden des Weiteren die angegebenen Stundensätze im Mittel. Der niedrigste gemittelte Stundensatz erhält die höchste Punktzahl.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise in den Wettbewerbsbedingungen!